Elektro-Moped Kennzeichenpflicht in Deutschland

Erfahrene Roller-, Mofa- und Mopedfahrer*innen kennen es bereits: Zum 1. März beginnt für sie das neue Versicherungsjahr 2025/2026. Ab dann müssen Halter ihre bisherigen blauen gegen neue grüne Versicherungskennzeichen austauschen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen sie sich mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.

„Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten e. V.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen?

Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.

  • Mofas
  • Roller
  • Elektrobetriebene Zweiräder (25-45 km/h)
  • E-Scooter
  • Segways

Elektrobetriebene Zweiräder, einschließlich Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h, benötigen ebenfalls ein grünes Versicherungskennzeichen. Auch E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge immer der Versicherungspflicht.

Die Bedeutung des Versicherungskennzeichens

Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen.

Farben der Versicherungskennzeichen

Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.

Neues Versicherungsjahr und Kennzeichenwechsel

Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz. Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen.

Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

Konsequenzen bei Missachtung

Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Wo gibt es die neuen Kennzeichen?

Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Schon jetzt sind die neuen Kennzeichen und auch Plaketten über die Geschäftsstellen der Provinzial und Sparkassen erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Kosten und Leistungen der Versicherung

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro. Für E-Scooter mit Straßenzulassung ist eine E-Scooter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Den Haftpflichtschutz für E-Scooter gibt es ab 29 Euro, für Mopeds ab 63 Euro und für Segways ab 114 Euro. Wer erst später in die Saison starten möchte, zahlt entsprechend weniger für seinen Versicherungsschutz.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG für E-Scooter hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max.

Die Provinzial Versicherung empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Damit sind die Zweiräder nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch, etwa des Spiegels und Blinkers, versichert.

Fahrer*innen, die mindestens 23 Jahre alt sind, können bereits ab rund 40 Euro im Jahr eine günstige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abschließen. Jüngere Fahrer*innen müssen mit deutlich höheren Prämien ab 70 Euro rechnen.

Optionale Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung schützt das Moped oder das versicherungspflichtige Bike zusätzlich vor Schäden durch Brand, Explosion, Hagel und Sturm, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art sowie Diebstahl. Sie ist keine Pflichtversicherung. Sinnvoll ist sie aber zumindest dann, wenn man das Fahrzeug nicht ohne Weiteres ersetzen kann.

Fahrer*innen ab 23 Jahren können eine zusätzliche Teilkaskoversicherung bereits ab einer jährlichen Prämie von ca. 30 Euro abschließen - für jüngere Fahrer*innen ist sie ab ca. 35 Euro jährlich erhältlich. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist bei diesen Prämien vereinbart. Bei Diebstahl liegt sie häufig bei 300 Euro.

„Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie reduzieren.

Leistungen und versicherte Gefahren (Auszug)

Leistung Versicherungssumme
Kfz-Haftpflichtversicherung 100 Mio. €
Teilkaskoversicherung (optional) 100 Mio. €

E-Scooter im Detail

E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung.

Sie sehen genauso aus wie klassische Tretroller, nur mit dem Unterschied, dass E-Scooter einen leisen Elektromotor haben und somit robuster und schwerer sind. Trotz des Motors haben sie ein geringes Gewicht und sind falt- und/oder tragbar - ideal um kurze Strecken zu überbrücken, wie z.B. Besonders in der Großstadt, wird neben dem Fahrrad häufig zum E-Scooter gegriffen. In den vergangenen Jahren ist auch das Mietangebot für die kleinen Flitzer erheblich gewachsen.

Technische Anforderungen an E-Scooter

Ein Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr, muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben. Der Elektromotor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben. Das maximal zulässige Gewicht des E-Scooters darf 55 Kilogramm betragen.

Mitnahme im öffentlichen Verkehr

Laut der Deutsche Bahn dürfen Elektrokleinstfahrzeuge in allen Zügen des Fernverkehrs kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden, wenn er zusammenklappbar ist und sicher verstaut wird. Hierfür stehe Gepäckregale, Ablage und der Raum zwischen den Sitzen zur Verfügung. Da jeder Nahverkehrsbetrieb in Deutschland seine eigenen Beförderungsrichtlinien hat, können die Regelungen von Region zu Region unterschiedlich sein. Für eine Mitnahme in Bus, S- und Straßenbahn muss der E-Scooter meist zusammenklappbar sein, manchmal ist aber auch die Verwendung des Kinderwagen- und Rollstuhl-Stellplatz möglich.

Regeln für E-Scooter-Fahrer

Nutzen Sie keine Gehwegen. Ein Mofa-Führerschein oder eine sonstige Fahrerlaubnis wird aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten beim Fahren von E-Scootern nicht benötigt.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.

E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen. Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz).

Nachweis des Versicherungsschutzes

Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde.

Ein E-Scooter muss nicht zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich, wie andere Kleinkraftfahrzeuge eine Versicherungsplakette, die am Roller aufgeklebt wird. Dadurch wird auch der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Denn dieser ist zwingend vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie Dritten durch Ihren Elektro-Scooter zufügen. Die Versicherungsplakette wechselt jährlich die Farbe. In der Saison 2023/24 benötigen Sie eine schwarze Plakette. Die Versicherungssaison startet immer zum 1.

Vorgehensweise im Schadensfall

Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus.

Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert. Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.

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