Wendig, leicht zu transportieren und dennoch schnell - E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein E-Moped legal im Straßenverkehr zu führen? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um die Zulassung von E-Mopeds in Deutschland.
Führerschein und Mindestalter
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen. Dennoch gibt es einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten sind und die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern regeln.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine bestimmte Art von Zulassung braucht jeder E-Roller, wenn du ihn im öffentlichen Straßenverkehr bewegst: die allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Darum musst du dich aber in der Regel nicht kümmern - diese beantragt der Hersteller. Du erkennst solche Modelle an Vermerken wie „Nutzungsbereich innerhalb der StVZO“. Hat ein Roller keine ABE, steht in den Produktbeschreibungen beispielsweise „Nutzung nur außerhalb der StVZO“.
E-Roller: Zulassung und Anmeldung - der Unterschied
Mit „Anmeldung“ ist normalerweise die Anmeldung bei der Versicherung gemeint: Eine Haftpflichtversicherung ist für sämtliche E-Roller gesetzlich vorgeschrieben. Höchstgeschwindigkeit und Leistung spielen dabei keine Rolle. Bei der Versicherung einen E-Roller anzumelden, ist mit Kosten von etwa 20 Euro (kleine E-Scooter) bis zu 80 Euro (große E-Motorroller) verbunden. Diese fallen jährlich an.
Eine Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle ist nur bei E-Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h oder mehr als 4 kW Motorleistung erforderlich. Ab diesem Punkt gelten sie als Leichtkrafträder beziehungsweise Krafträder. Diese benötigen eine Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich als „Fahrzeugschein“ bekannt.
Welche E-Roller brauchen keine Zulassung?
Sämtliche E-Roller, die ein bauartbedingtes Tempo von höchstens 45 km/h und eine Leistung von maximal 4 kW haben, brauchen keine amtliche Zulassung. Bei diesen handelt es sich um Kleinkrafträder beziehungsweise Elektrokleinstfahrzeuge. In bestimmten Fällen ist bei solchen E-Rollern aber eine freiwillige Zulassung lohnenswert: Durch eine Gesetzeslücke lassen sich dann sogenannte THG-Prämien kassieren.
Von der Geschwindigkeit und der Leistung des Gefährts hängt zudem ab, ob du eine Fahrerlaubnis brauchst - und welche.
Versicherungspflicht und Kennzeichen
Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen. Kommt es durch einen Unfall mit Deinem E-Scooter zu einem Schaden an einer dritten Person, übernimmt die Versicherung die Schadensersatzforderungen und bringt noch einige weitere unersetzliche Leistungen mit.
Bei einem Elektroroller ist ein Nummernschild immer notwendig: Du darfst auf öffentlichen Straßen und Wegen keinen E-Roller ohne Kennzeichen bewegen. Ist der E-Roller zulassungsfrei und du musst ihn nur bei der Haftpflichtversicherung anmelden? Dann erhältst du ein Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette. Ist bei deinem Elektroroller eine Zulassung vorgeschrieben, muss er ein amtliches Kennzeichen tragen. Dieses lässt du bei einem Schildermacher anfertigen.
Das Versicherungskennzeichen wird dir gratis von deiner Versicherung zugeschickt.
Verhaltensregeln im Straßenverkehr
Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen. Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.
- Radwege nutzen: E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt.
- Ausweichen auf die Fahrbahn: Nur wenn keine Radwege vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
- Verbotene Zonen: Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Promillegrenze
Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.
Weitere wichtige Punkte
- Eine Person: Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden.
- Empfohlene Schutzausrüstung: Eine Pflicht besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Entscheide immer in Hinblick auf Deine eigene Fahrsicherheit und den äußeren Faktoren wie dem Verkehrsaufkommen.
- Straßenzulassung: Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung. Die Versicherungsplakette und die Betriebserlaubnis bestätigen diese im Fall des E-Scooters.
Bußgelder bei Verstößen
Es ist wichtig, sich an die geltenden Regeln zu halten, da bei Verstößen Bußgelder drohen können. Hier eine Übersicht:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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