Elektro Motorrad Eigenbau: Zulassungsvoraussetzungen in Deutschland

Das Interesse am Selbstbau von Fahrzeugen, insbesondere von Elektromotorrädern (E-Motorrädern), erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch was sind die Voraussetzungen für die Zulassung eines solchen Eigenbaus in Deutschland? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte.

Goped und E-Scooter: Eine Übersicht

E-Scooter sind im deutschen Straßenverkehr allgegenwärtig, obwohl die teilweise achtlos abgestellten Roller für so manchen Verkehrsteilnehmer ein Dorn im Auge sind. Eine weitere Variante ist das Goped, ein motorisierter Tretroller, der entweder elektrisch oder mit Benzin betrieben wird. Während für die Nutzung weder eines Goped noch eines E-Scooters ein Führerschein erforderlich ist, gibt es wichtige Unterschiede bei der Zulassung.

Goped: Straßenzulassung nur mit Elektroantrieb

Um mit einem Goped am Straßenverkehr teilzunehmen, ist eine ABE (Betriebserlaubnis) und eine Straßenzulassung erforderlich. Letztere erhalten benzinbetriebene Gopeds jedoch nicht. Diese dürfen nur auf privatem Grund gefahren werden. Nur Gopeds mit einem Elektromotor können in Deutschland eine Straßenzulassung erhalten, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen, wie eine Haftpflichtversicherung, Bremsen und Licht.

Kit Cars: Autos zum Selberbasteln

Auch Autos zum Selberbasteln, sogenannte Kit Cars, erfreuen sich nach wie vor Beliebtheit. Ursprünglich stammen diese aus Großbritannien, wo beim Verkauf eines Neuwagens eine Verkaufssteuer anfiel, die bei den Einzelteilen entfiel. Viele Briten schraubten ihren Wagen selbst zusammen. Zahlreiche Bausätze wurden und werden ebenfalls in Deutschland vertrieben. Am gefragtesten sind dabei Retro-Modelle, also alte Sportwagen oder Limousinen-Klassiker wie die AC Cobra oder der Lotus Seven. Es existieren jedoch auch modernere Varianten wie der C7. Derzeit handelt es sich bei den meisten Bausätzen um Replikate historischer Modelle. Den Nachbau erwirbst Du für gewöhnlich als nicht komplettierten Bausatz. Dabei ist das Fahrgestell (Chassis) von der Karosserie getrennt. Technische Komponenten wie Motor oder Getriebe stammen oftmals auch von Gebrauchtwagen. Einige Bastler fertigen sogar den Fahrzeugrahmen selbst an oder passen diesen an.

Zulassung eines Eigenbau-Autos

Ein selbstgebautes Auto zuzulassen, ist auch heute noch eine kostspielige Angelegenheit. In der Regel ist eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich, für die in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen die DEKRA zuständig sind. Wird bei dem Eigenbau ein originaler Fahrzeugrahmen verwendet, gilt der Wagen als Umbau des Originalfahrzeuges, was die spätere Anmeldung erleichtert. Je nach Bauteil werden verschiedene Belege benötigt, wie Bauartgenehmigungen oder Teilegutachten. Fehlen diese, muss die prüfende Instanz alle für die Zulassungsbescheinigung benötigten Informationen sammeln, bevor die Behörde den Eigenbau zulassen kann.

§ 21 StVZO (1) besagt: „Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis […] zu beantragen."

Vereinheitlichtes Zulassungsverfahren (ECE-Homologation)

Seit 1998 ist das Zulassungsverfahren europaweit vereinheitlicht worden (ECE-Homologation). Alle teilnehmenden Staaten sind berechtigt, Fahrzeuge oder Fahrzeugteile zuzulassen. Dies machen sich auch die Anbieter von Bausätzen zunutze. Für verschiedene Kit Cars gibt es bereits nationale Musterzulassungen, bei denen der TÜV oder die DEKRA lediglich prüft, ob der Wagen der jeweiligen Zulassung entspricht. Fehlt eine EG-Übereinstimmungserklärung oder Musterzulassung, wird die Anmeldung des Autos enorm kostspielig.

Es ist strengstens zu vermeiden, mit nicht geprüften Teilen im Straßenverkehr zu fahren, da dies zum Verlust der Zulassung und zu Bußgeldern führen kann. Daher gilt: Erst Eigenbau zulassen, dann fahren.

Kosten und Empfehlungen für die Zulassung

Mit den erforderlichen Belegen und Gutachten bestehen sehr gute Chancen, dass die zuständige Behörde Dein Eigenbau-Auto zulassen wird. Welche Kosten für die Zulassung entstehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Um den Zulassungsaufwand zu senken, empfehlen wir Dir, einen ursprünglichen Rahmen zu verwenden. Zudem ist es lohnenswert, sich zu erkundigen, ob eine EG-Übereinstimmungserklärung für die verwendeten Teile beziehungsweise das verwendete Kit existiert.

E-Bike Eigenbau: Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Nachfrage nach E-Bikes hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was viele dazu veranlasst, sich ihr E-Bike selbst zu bauen. Doch was ist rechtlich erlaubt und worauf sollte man achten?

Definition Pedelec

Im rechtlichen Sinne wird ein E-Bike oft als Pedelec betrachtet, das straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft wird. Dafür sind kein Führerschein und keine Versicherung erforderlich, da die Motorleistung auf 250 W begrenzt ist und der Antrieb beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. International wird hierfür die Bezeichnung EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) genutzt.

Maschinenrichtlinie und EMV-Richtlinie

Durch das Hinzufügen eines Motors wird ein Fahrrad zum Pedelec, wodurch andere Normen und Vorschriften gelten, wie die Maschinenrichtlinie und die EMV-Richtlinie. Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden.

Das Produktsicherheitsgesetz zwingt jeden Hersteller - unabhängig von jeder Norm - dafür zu sorgen, dass die Sicherheit beim Gebrauch des Bikes gewährleistet ist.

EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen

Grundsätzlich muss jedem Pedelec, das innerhalb der EU verkauft wird, eine EU-Konformitätserklärung beiliegen. Auch Privatpersonen müssen sich an die Maschinenrichtlinie halten und gelten rein rechtlich als Hersteller. Wer die Richtlinien einhält, bekommt nach der Prüfung die Erlaubnis, das CE-Kennzeichen auf dem Pedelec anzubringen. Dieses schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.

EMV-Richtlinie

Die Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) regelt genau diese Verträglichkeit für fast alle elektrischen Geräte im europäischen Binnenmarkt. Deshalb müssen die Hersteller von Betriebsmitteln auch nachweisen, dass ihre Geräte die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Das geschieht in einem sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren.

Konformitätserklärung

Mit der Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die geltenden EU-Richtlinien und -Normen erfüllt. Die Haftung übernimmt in der Regel der Hersteller.

Normen für E-Bikes: ISO 4210 und EN 15194

Für E-Bikes gelten zwei Normen, die ISO 4210 und die EN 15194. In der ISO 4210 für Fahrräder (europäisch und international gültig) sind einheitliche Teststandards festgelegt. Neben der ISO 4210 existiert für E-Bikes noch die Europäische Norm 15194, die für sogenannte EPAC (Electric Power Assisted Cycles) gilt. In der EN 15194 werden ebenfalls Prüfaufbauten beschrieben, allerdings mit erhöhten Lasten und einem maximalen Systemgewicht von 120 kg.

Händler als Hersteller beim Umbau

Findet man einen Händler, der einem sein geliebtes Fahrrad (ISO 4210) zu einem E-Bike (EN 15194) aufrüstet, trägt der Händler das Risiko beim Umbau. Rein rechtlich hat der Händler damit ein neues Produkt hergestellt und müsste die oben genannten Prüfungen eigenverantwortlich durchführen.

Nachrüstsatz und Eigenverantwortung

Eine weitere Möglichkeit ist, sich einen Nachrüstsatz zu besorgen und sein Bike selbst aufzurüsten. Aber auch hier muss man wissen, dass derjenige, der sein Fahrrad umbaut, zum Hersteller einer Maschine wird und eine Prüfung durchführen lassen muss.

Frame-Sets

Weitaus eleganter, aber auch teurer ist es, sich ein Frame-Set zu besorgen. Solche kompletten E-Bike-Rahmensätze gibt es z. B. von Specialized. Der Käufer eines Rahmensets muss beim Kauf beachten, dass die Bauteile technisch kompatibel mit dem Rahmenset sein müssen und die Produkteigenschaften zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Komplettrads passen.

Zusammenbau: Was ist zu beachten?

Grundsätzlich darf man erst mal alles bauen, was man will. Wenn man damit legal auf die Straße möchte, dann muss man - wie oben schon erwähnt - allerdings auch als Privatperson die Maschinenrichtlinie einhalten. Das Nichteinhalten der Normen durch eine Privatperson führt in der Regel zu keiner Sanktionierung, hier besteht ganz offensichtlich ein Graubereich. Wichtig ist, dass man nicht über die 25-km/h-Motorunterstützung kommt und dass das Bike nicht schneller als 6 km/h mit einem Gashebel bzw. einer Schiebehilfe ohne Unterstützung fährt. Denn sonst gilt das Bike als Kraftfahrzeug und unterliegt noch viel schärferen Auflagen.

Motor und Akku

Beim Eigenbau sollte man außerdem wissen, welchen Motor man gerne verbauen würde, schließlich muss er zum Rahmen passen. Man muss darauf achten, dass der gekaufte Rahmen die entsprechende Motoraufnahme besitzt. Außerdem muss der Akku mit dem Motor und dem Ladegerät kompatibel sein, das sogenannte System-Package muss stimmen.

CE-Kennzeichnung und Eigenimporte

Man hört oder liest immer mal wieder Horrorstorys von E-Bikes, die in Flammen aufgehen und große Schäden verursachen. Deshalb sollte man dringend darauf achten, dass jedes gekaufte Teil mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist. Vorsicht bei Eigenimporten.

Kosten für die Prüfung

Für eine Komplettradprüfung (Komplettfahrzeug und einzelne Bauteile), die schlussendlich zur Konformitätserklärung führt, belaufen sich die Kosten auf 20.000-25.000 €. Allein die EMV-Prüfung kostet rund 3.000 €.

Haftung im Schadensfall

Nehmen wir Folgendes an: Eine Privatperson baut sich aus im Handel erhältlichen Teilen ihr eigenes E-Bike mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h. Laut der EU-Maschinenrichtlinie ist die Privatperson Hersteller des E-Bikes und hat eine eigenverantwortliche Prüfung zu veranlassen, um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen. Diese CE-Kennzeichnung liegt jedoch nicht vor und es kommt mit diesem E-Bike zu einem Schadensfall. Kommt eine Privat-Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall für den Schaden auf?

Eine Privathaftpflichtversicherung wird trotz Nichteinhaltung der Normen und Standards, wie Konformitätserklärung, CE-konformes Typenschild etc., bei einem E-Bike Marke Eigenbau den Schaden Dritter übernehmen. Bei grober Fahrlässigkeit übernimmt die private Haftpflichtversicherung Schäden gegenüber Dritten.

Wichtig: Wie andere Versicherungen das handhaben, muss im Einzelfall geklärt werden! Am besten lässt man seinen vorhandenen Vertrag prüfen.

Motorradumbauten: Ein Leitfaden

Der Umbau von Motorrädern zu Custombikes wird immer beliebter. Mit Choppern hat alles angefangen, inzwischen werden auch etliche andere Bikes umgebaut und getuned. Das reicht vom Bobber über Flattracker und Scrambler bis zum Café Racer.

Planung ist der halbe Erfolg

Wichtig ist, sich vorher genau klarzumachen, was das Ziel des Umbaus ist, was genau verändert werden soll, aber auch wie hoch das Budget ist und wie weit die eigenen Fähigkeiten reichen. Wer beim letzten Punkt unsicher ist, sollte sich von einem Fachbetrieb unterstützen lassen. Ebenso wichtig: Entsprechen die geplanten Umbau- bzw.

Vorabklärung mit DEKRA Prüfer

Wer plant, ein Motorrad umzubauen, dem sei geraten, diese Pläne vorab mit einem DEKRA Prüfer zu besprechen. Er kann nicht nur Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen beantworten, sondern auch viele gute Tipps und Hinweise aus der Praxis geben.

Rechtliche Grundlagen

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.

ABE, KBA-Nummer und E-Prüfzeichen

Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich.

Teilegutachten

Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen.

Material-Gutachten

Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.

Vorbesprechung vor Einzelabnahme

Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte.

Beleuchtung

Mal eben die altbackenen Standard-Blinker gegen schicke LED-Leuchten zu tauschen, scheint eigentlich ganz einfach zu sein, nur ist es das in der Praxis keineswegs. Dass nur lichttechnische Einrichtungen mit Prüfzeichen montiert werden dürfen und z. B. billige LED-Scheinwerfer aus Asien daher tabu sind, ist nachvollziehbar. Erstaunlich ist aber eine Fülle von Regelungen für die Montage bezüglich Anzahl, Höhe oder Abstand.

Lenker, Hebel, Griffe, Spiegel

Sie dürfen prinzipiell getauscht werden, müssen aber geprüft sein, d. h. über ABE oder Teilegutachten verfügen. Besonders vorsichtig sollte man bei billigen Hebeln aus dem Internet sein. Sie sehen zwar oft den Produkten namhafter Hersteller sehr ähnlich, haben aber meist keine ABE, und damit ist der Anbau illegal. Wichtig beim Lenkerumbau: Auch mit dem neuen Lenker muss die Lenkung einwandfrei funktionieren, und es darf nichts eingequetscht werden. Gegebenenfalls muss der Lenkanschlag geändert werden. Dabei darauf achten, dass das Lenkschloss noch funktioniert.

Sitzbank

Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.

Rad, Felgen, Radabdeckung

Eine fette Felge hinten oder ein Supermoto-Umbau? Mit einem entsprechenden Gutachten ist auch das möglich. Benutzt man dagegen Felgen anderer Motorräder (möglichst mit gleicher oder höherer Leistung), wird es problematischer. Eine (teure) Einzelabnahme mit Fahrprobe steht vor der obligatorischen Eintragung.

Auspuff und Ansaugtrakt

Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig.

Fahrwerk

Ein besonderes Kapitel sind Veränderungen am Fahrwerk, vor allem aber alle Arbeiten am Rahmen. Bohren, Schweißen, Verformen sind untersagt, Polieren wird nicht gern gesehen, und es darf dabei keinesfalls Material abgetragen werden. Besonders beliebt sind aktuell Heckumbauten bei Café Racern.

Bremsen

Unabhängig von optischen oder technischen Veränderungen (z. B. Wave-Scheiben) sind bei der Bremsanlage oft Änderungen aufgrund von Verschleiß oder Alterung unvermeidbar. Wer keine Originalteile verwenden möchte, achtet beim Tausch von Scheiben und Belägen auf Gutachten und Kennzeichnung.

Fazit

Der Eigenbau eines E-Motorrads oder die Modifikation eines Motorrads ist ein komplexes Thema, das sowohl technisches Know-how als auch die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Eine sorgfältige Planung, die Einhaltung der relevanten Normen und die enge Zusammenarbeit mit Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA sind entscheidend, um ein sicheres und zulassungsfähiges Fahrzeug zu realisieren.

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