Führerscheinbestimmungen für E-Zweiräder in Deutschland

Bei schönem Wetter auf zwei Rädern elektrisch unterwegs sein. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, es macht Spaß. Doch wer darf welches elektrische Zweirad eigentlich fahren? Welcher Führerschein wird für Pedelec, Elektro-Roller, E-Motorrad und Co jeweils gebraucht?

Bei den Verbrennern ist die Sache mit den Führerscheinen klar. Sie richten sich nach Hubraum und Leistung. E-Zweiräder haben aber keinen Hubraum und gerne mal zwei Leistungsangaben. Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis? Außerdem passen einige Elektro-Zweiräder auf dem Markt nicht so recht in etablierte Fahrzeugkategorien.

E-Scooter

E-Scooter sind für den Gesetzgeber Tretroller mit elektrischem Antrieb. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt ihren Einsatz. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer Lenk- bzw. Haltestange, einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Straßenzulassung.

Um E-Scooter fahren zu dürfen, braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht. Es ist aber empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Man muss als E-Scooter-Pilot mindestens vierzehn Jahre alt sein. Und für Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Auto fahren. Ausnahme: Man ist jünger als 21!

Pedelec und E-Bike

Bei Pedelec und E-Bike hängt die Frage nach dem Führerschein von der möglichen Höchstgeschwindigkeit ab. Vorweg: Beim Pedelec wird die Person im Sattel beim Strampeln elektrisch unterstützt. Ein E-Bike hat einen Gasgriff wie ein Motorrad und kann rein elektrisch fahren.

Pedelec

Fährt ein Pedelec maximal 25 Stundenkilometer schnell, braucht man zum Fahren keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter und keine Kennzeichenpflicht. Einen Fahrradhelm sollte man am besten freiwillig tragen.

Anders ist die Lage bei Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren. Sie sind Kraftfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht. Man darf sie nur fahren, wenn man mindestens den Führerschein der Klasse AM hat. Radwege sind tabu. Pedelecs bis 45 km/h gehören auf die Straße. Wie beim Motorradfahren muss man einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike

E-Bikes unterscheiden sich rechtlich von Pedelecs. Die maximal 25 km/h schnellen Varianten werden vom Gesetzgeber wie Mofas betrachtet und verlangen daher sowohl nach einem Helm als auch nach einem Versicherungskennzeichen. Außerorts darf man mit so einem E-Bike Radwege benutzen. Im Ort geht das nur, wenn entsprechende Zusatzschilder es gestatten.

Schnelle E-Bikes entsprechen rechtlich Kleinkrafträdern und dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse AM oder größer bewegt werden. Sie brauchen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und dürfen ausschließlich auf der Straße fahren. Es besteht Helmpflicht.

Elektro-Roller

Bei elektrischen Rollern sollte man die Frage nach dem Führerschein am besten wie folgt stellen: Welchen Schein für welchen Roller? AUTO BILD versteht Roller als zweirädrige Fahrzeuge mit Durchstieg vor dem Sitz. Deren Modell-Bandbreite ist ziemlich groß.

Es beginnt bei den 50er-Äquivalenten. Sie sind daran zu erkennen, dass sie maximal 45 km/h schnell fahren. Um so einen E-Roller bewegen zu dürfen, braucht man mindestens einen Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.

Wer mit einem schnelleren Roller am Straßenverkehr teilnehmen will, muss möglicherweise nochmal die Schulbank drücken. Für Roller mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht man mindestens einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, einen Autoführerschein von vor 1980 oder den Führerschein B196, den Autofahrer seit Anfang 2020 mit einer "Zusatzschulung" in der Fahrschule erwerben können.

Für Führerschein und Versicherungseinstufung eines E-Zweirads ist die Dauerleistung maßgebend.

Elektro-Motorrad

Hinter dem Begriff Elektro-Motorrad kann sich aktuell eine ganze Menge verbergen. Es beginnt mit dem, was Kinder der 70er und 80er vermutlich sofort als Moped einordnen würden. In die Fahrzeugklasse gehört aber auch die "ausgewachsene" Harley-Davidson Livewire mit ihren 105 PS und 177 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Zwischendrin finden sich allerlei kreative Interpretationen des Worts Motorrad.

eRockit

Der Hersteller nennt eRockit ein "einzigartiges pedalgesteuertes Elektromotorrad". Die Mischung aus Fahrrad und Motorrad wird auf den ersten Blick klar. Der Clou ist, dass eRockit sich per Tritt in die Pedale auf fast 90 km/h beschleunigen lässt und man auf die Autobahn darf. Die Dauerleistung beträgt 6,8 PS. Daher gilt eRockit als 125er und darf ab A1 bzw. mit dem B196-Schein bewegt werden.

Zero DS

Der Aspekt mit der Dauer- und der Maximalleistung eines E-Motorrads lässt sich besonders gut anhand der Zero DS veranschaulichen. Sie wurde speziell zu diesem Zweck von AUTO BILD getestet. Nach Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen zählt nämlich die Dauerleistung für die gesetzliche Einstufung eines elektrischen Zweirads.

Unter der Dauerleistung versteht der Gesetzgeber die Leistung, die der Motor am Stück 30 Minuten lang halten kann.

Das bedeutet im Fall der Zero DS, dass 15 PS in den Papieren stehen, die Amerikanerin aber tatsächlich bis zu 56 PS hat. Faszinierend oder gefährlich? Zumindest fragwürdig. Denn klar, die Zero wird so genau wie alle anderen Vertreterinnen ihrer Klasse zu einem irren Spaßgerät. Aber sie darf auch von 16-jährigen A1-Fahrern und unbedarften Auto-Umsteigern mit B196 bewegt werden.

Energica Experia

Die Italienerin sieht nicht nur aus wie ein ausgewachsenes Motorrad, sie ist es auch. Die Kreuzung aus Tourer und Reiseenduro soll 420 Kilometer Reichweite aus einer Akkuladung herausholen und sich als grüne Alternative zu BMW GS und Harley-Davidson Panmerica etablieren. Die Dauerleistung beträgt 80, die Maximalleistung 101 PS.

Elektroroller Führerschein: Welche Fahrerlaubnis brauche ich?

Elektroroller sind im Trend und machen gerade an warmen Tagen wahnsinnig Spaß! Doch der Spaß endet, wenn man auf einem E-Scooter ohne gültige Fahrerlaubnis fährt - und dabei erwischt wird. Welchen Führerschein braucht man also für den Elektroroller? Kann man mit einem Autoführerschein E-Roller fahren? Und welche Strafe blüht einem, wenn man ohne Führerschein Roller fährt.

Darf man E-Roller mit Autoführerschein fahren?

Kurz und knapp: Ja, das darf man! Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du entspannt auf einem E-Scooter durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend. Bist du jünger als 18 Jahre, benötigst du wiederum für unsere E-Scooter die Führerscheinklasse AM.

Klasse AM: Was bedeutet das?

Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Das bedeutet: Die E-Scooter kannst du somit fahren, denn hier hast du die Option zwischen dem unu Scooter Move mit 2kW und dem unu Scooter Pro mit 4kW.

Aufgepasst: Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Das bedeutet: Fahrten auf deinem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange du das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert hast. Informiere dich am besten vorab nach den Regeln und Gesetzen des Landes, in dem du vorhast, dich mit deinem E-Roller fortzubewegen.

Diese Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:

  • Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Rollerführerschein: Kosten, Geltungsdauer und Voraussetzungen

Wenn du keinen Autoführerschein der Klasse B hast, denkst du vielleicht darüber nach, einen Rollerführerschein AM zu machen? Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland (und auch von Fahrschule zu Fahrschule) unterschiedlich. So viel kosten Theorie- und Praxisstunden sowie die Kosten zur Prüfungsanmeldung, ein Sehtest und die Teilnahme am Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs. Der ist übrigens Pflicht. Hast du deinen Führerschein dann in der Hand, ist er auch unbegrenzt gültig; er läuft also nicht ab. Allerdings: Seit Januar 2013 musst du dein Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass du eine neue Prüfung ablegen musst.

Alter: Ab wann ist E-Roller fahren erlaubt?

Wenn du 15 Jahre alt bist und einen Führerschein der Klasse AM hast, darf du Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

E-Roller fahren ohne Führerschein: Strafe und Bußgeld

Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch. Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.

Elektromotorräder werden immer beliebter - sie sind leise, umweltfreundlich und machen richtig Spaß. Die Antwort hängt davon ab, wie schnell und leistungsstark das E-Motorrad ist. Denn der Begriff „E-Motorrad“ kann alles bedeuten - vom kleinen E-Roller bis hin zur leistungsstarken Elektromaschine mit über 100 km/h.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Führerscheinklasse für welches E-Motorrad benötigt wird:

Führerscheinklasse Max. Leistung Mindestalter Beispiel Motorräder
B Max. 4 kW (5,4 PS) 15 Kleine E-Roller, leichte Mopeds
A1 11 kW (ca. 15 PS) 16 Metorbike
A2 35 kW (ca. 48 PS) 18 Leistungsstärkere E-Motorräder
A Keine Beschränkung 24 (oder 20 mit Vorbesitz von A2) Alle E-Motorräder

Erweiterung des B-Führerscheins - für Zweiräder bis 125ccm bzw.

Wer mit einem Elektromotorrad der 125er-Klasse faszinierende Erlebnisse im Sattel genießen will, braucht eine A1-Fahrerlaubnis oder aber die deutschlandweit gültige Führerschein-Erweiterung B196. Die 2020 in Kraft getretene Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ermöglicht es PKW-Mobilisten, die ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen und fünf Jahre im Besitz eines Autoführerscheins sind, leichte E-Motorräder zu lenken.

Für das Upgrade mit der Schlüsselnummer 196 bedarf es lediglich einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung. Da keine vollständige Motorradausbildung absolviert werden muss, bietet die Erweiterung B196 eine einfache und preislich attraktive Möglichkeit für den Umstieg auf Elektrobikes mit 125 Kubik. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht für die Aufwertung sogar nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Diejenigen, deren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 in Deutschland erteilt wurde, können ganz ohne Prüfungsstress auf einem 125er Bike den Elektromotor singen lassen.

Gratis ist das Führerschein-Upgrade natürlich nicht. Für Schulung, Bearbeitungsgebühr und Passfotos belaufen sich die Kosten je nach Bundesland und Fahrschule auf 700 bis 900 Euro. Dagegen ist die A1-Fahrerlaubnis mit einem Preis von 1500 bis 2000 Euro vergleichsweise teuer. Hat jemand seine Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196 erweitert, besitzt diese ausschließlich in deutschen Gefilden Gültigkeit, nicht jedoch im Ausland.

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.

Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Was setzt B196 voraus?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland. Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

Beispiele für solche Regelungen in anderen Ländern:

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

Wie man mit dem B196 richtig schnell fahren darf

Der A1-Führerschein und der Autoführerschein mit der B196-Erweiterung erlauben nur 11 Kilowatt Leistung - bei Verbrennern. Elektrisch ist deutlich mehr Leistung möglich. MOTORRAD erklärt warum.

Richtig ist: Mit dem A1-Schein oder dem um die Schlüsselzahl B196 erweiterten Autoführerschein ist es nicht verboten, mit einem elektrischen Motorrad deutlich mehr als die landläufigen 11 Kilowatt Leistung einer 125er zu fahren. Selbst die 59 Elektro-PS einer Zero S sind weder gefährlich noch risikoreich, denn diese hohe Leistung liegt nur einen kurzen Moment an. Viel wichtiger ist das hohe Drehmoment von 109 Nm, das der Motor liefern kann und selbst die kommen im Falle der Zero handzahm auf die Straße.

Den Grund für die vergleichsweise hohe elektrische Leistung in den Regularien der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) zu suchen, liegt nahe, führt aber nicht zum Ziel. Die entsprechenden Paragrafen 6 und 6b grenzen Hubraum (auf maximal 125 Kubik) ein und legen die Motorleistung auf maximal 11 Kilowatt fest. Von elektrischen Fahrzeugen steht hier nichts. Ein Puzzleteil gibt die deutsche Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Im Paragraf 2,10 FZV werden Kleinkrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt klassifiziert. Und das ist der wichtige Hinweis: Nennleistung.

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) schreibt in der Regelung Nummer 85 vor, wie die Nennleistung von Fahrzeugmotoren gemessen wird. Die Nennleistung eines Verbrenners meint das maximale Drehmoment und die Höchstleistung bei voll geöffneter Drosselklappe. Beim Elektromotor ist das anders: Nennleistung ist die mittlere Leistung, die der Motor bei der vom Hersteller genannten Drehzahl über die Dauer von 30 Minuten leisten kann, nachdem er bereits drei Minuten bei 80 Prozent der Höchstleistung gelaufen ist. Jedoch: Die Drehzahl muss mindestens 90 Prozent der Drehzahl der Höchstleistung entsprechen. Die Spitzenleistung des E-Motors kann nach dieser Vorschrift deutlich über 11 Kilowatt liegen, wird erfahrungsgemäß aber nur für einen kurzen Augenblick erzeugt.

Im Falle der Zero S überfällt das Drehmoment das Hinterrad nicht wie ein Barbar. Die Kraft ist in niedrigen Geschwindigkeitsbereichen so fein gesteuert, dass selbst bei kalt-feuchten Straßen am Kurvenausgang gelassen Vollgas gegeben werden könnte, wenn man das wollen würde. Und das selbst mit einer eher schwachen Serienbereifung. Die tatsächlichen 109 Nm drücken erst spätestens - so die ErFAHRung im Pendlertest - ab 50 km/h. Wer ab dieser Geschwindigkeit Vollgas gibt, bekommt den gerne zitierten 'Tritt ins Kreuz'. Der lässt bei der Zero bereits ab 120 km/h bis zur Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h spürbar nach.

Die Zero S 11 kW wird vom hauseigenen ZF 75.7-Motor angetrieben, der maximal 44 Kilowatt bei 5.300 Touren liefert und bis 7.500/min dreht. Sprich: Die einzuhaltende Drehzahl für den 30-Minuten-Test liegt zwischen 4.770 und 5.300/min, je nachdem, was der Hersteller zwingend angibt. Bei dieser genannten Drehzahl muss der Mittelwert der Dauerleistung 11 Kilowatt ergeben und die Abweichung darf nur +/- 5 Prozent über die Zeit betragen. Es muss also einen Drehzahlbereich geben, in dem Drehmoment und Leistung kurzzeitig sehr stark steigen. Diese Zahlen unterstreichen das Fahrgefühl mit dem enorm starken Fahrbereich zwischen 50 und 120 km/h. Danach wird das Drehmoment gefühlt gedrosselt, durch die höhere Motordrehzahl bleibt die Leistung aber wohl gleich hoch.

Wer den durchschnittlichen Luftwiderstand eines Motorrades berücksichtigt, kann die nötige Leistung für eine bestimmte Geschwindigkeit einfach errechnen. PS=(km/h) /53) ^3. Das ergibt für 100 km/h eine benötigte Leistung von nur knapp sieben PS. Um die 140 km/h der Zero S zu erreichen, muss der Motor nur 18 PS aufwenden. Die 59 PS der Zero, die hier exemplarisch für alle Elektrokräder steht, dürften in den seltensten Fällen wirklich vom Motor in der Praxis abgerufen werden und nur bei den besagten 5.300 Touren kurzzeitig anliegen. Und darüber über ein gedrosseltes Drehmoment auf ein geringeres Maß sinken. Genauso fühlt sich der Motor der Zero ab 120 km/h an.

B196 und trotzdem viel Kraft

Wer mit seinem A1-Schein, Autoführerschein + B196 oder dem alten Dreier das Maximale auf zwei Rädern fahren möchte, dem bieten sich einige Optionen:

  • Zero S: Die Zero S ist mit 11 Kilowatt Nennleistung eingetragen und wird mit einer Spitzenleistung von 44 Kilowatt oder 59 PS beworben. Sie leistet maximale 109 Nm Drehmoment und wiegt dabei nur 185 Kilogramm. Reichweite: theoretische 288 Kilometer innerorts. Ladezeit 230 Volt: 9,3 Stunden von auf 95 Prozent. Preis: ab 17.040 Euro.
  • Alrendo TS Bravo: Die TS Bravo ist ein Exot auf dem europäischen Markt. Das Mittelmotorkonzept bietet neben den 11 Kilowatt Nennleistung bis zu 58 Kilowatt Spitzenleistung. Das Drehmoment liegt bei 117 Nm und soll die Bravo auf 135 km/h beschleunigen. Der Akku hat eine Kapazität von 17,4 kWh und soll 150 Kilometer Reichweite ermöglichen. Gewicht: 245 Kilogramm. Ladedauer: 4,0 Stunden von auf 100 Prozent.

In vielen EU-Ländern ist es bereits möglich. Jetzt können auch deutsche Autofahrer mit dem Pkw-Führerschein Motorrad fahren. Das Elektromotorrad eROCKIT gehört zur Kategorie der 125er Motorräder (Leichtkraftrad).

Andreas Zurwehme: „Das eROCKIT ist als pedalgesteuertes Elektromotorrad mit kupplungsfreiem Direktantrieb ein sehr einfach zu bedienendes und sehr sicheres Fahrzeug. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es das Ziel, mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gerade im ländlichen Raum soll so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher gemacht werden.

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird nun das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat somit am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist.

Wie kann man nun als Besitzer eines Autoführerscheins in Deutschland Motorrad fahren?

  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten).

Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat. Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

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