Bei schönem Wetter auf zwei Rädern elektrisch unterwegs sein: Das ist nicht nur gut für die Umwelt, es macht Spaß. Doch wer darf welches elektrische Zweirad eigentlich fahren? Welcher Führerschein wird für Pedelec, Elektro-Roller, E-Motorrad und Co jeweils gebraucht?
Bei den Verbrennern ist die Sache mit den Führerscheinen klar. Sie richten sich nach Hubraum und Leistung. E-Zweiräder haben aber keinen Hubraum und gerne mal zwei Leistungsangaben. Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis? Außerdem passen einige Elektro-Zweiräder auf dem Markt nicht so recht in etablierte Fahrzeugkategorien. AUTO BILD bringt Licht ins Dunkel.
E-Scooter
E-Scooter sind für den Gesetzgeber Tretroller mit elektrischem Antrieb. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt ihren Einsatz. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer Lenk- bzw. Haltestange, einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Straßenzulassung.
Um E-Scooter fahren zu dürfen, braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht. Es ist aber empfehlenswert, einen Helm zu tragen.
Man muss als E-Scooter-Pilot mindestens vierzehn Jahre alt sein. Und für Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Autofahren. Ausnahme: Man ist jünger als 21!
Pedelec und E-Bike
Bei Pedelec und E-Bike hängt die Frage nach dem Führerschein von der möglichen Höchstgeschwindigkeit ab. Beim Pedelec wird die Person im Sattel beim Strampeln elektrisch unterstützt. Ein E-Bike hat einen Gasgriff wie ein Motorrad und kann rein elektrisch fahren.
Pedelec
Fährt ein Pedelec maximal 25 Stundenkilometer schnell, braucht man zum Fahren keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter und keine Kennzeichenpflicht. Einen Fahrradhelm sollte man am besten freiwillig tragen.
Anders ist die Lage bei Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren. Sie sind Kraftfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht. Man darf sie nur fahren, wenn man mindestens den Führerschein der Klasse AM hat. Radwege sind tabu. Pedelecs bis 45 km/h gehören auf die Straße. Wie beim Motorradfahren muss man einen geeigneten Helm tragen.
E-Bike
E-Bikes unterscheiden sich rechtlich von Pedelecs. Die maximal 25 km/h schnellen Varianten werden vom Gesetzgeber wie Mofas betrachtet und verlangen daher sowohl nach einem Helm als auch nach einem Versicherungskennzeichen. Außerorts darf man mit so einem E-Bike Radwege benutzen. Im Ort geht das nur, wenn entsprechende Zusatzschilder es gestatten.
Schnelle E-Bikes entsprechen rechtlich Kleinkrafträdern und dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse AM oder größer bewegt werden. Sie brauchen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und dürfen ausschließlich auf der Straße fahren. Es besteht Helmpflicht.
Elektro-Roller
Bei elektrischen Rollern sollte man die Frage nach dem Führerschein am besten wie folgt stellen: Welchen Schein für welchen Roller? AUTO BILD versteht Roller als zweirädrige Fahrzeuge mit Durchstieg vor dem Sitz. Deren Modell-Bandbreite ist ziemlich groß.
Es beginnt bei den 50er-Äquivalenten. Sie sind daran zu erkennen, dass sie maximal 45 km/h schnell fahren. Um so einen E-Roller bewegen zu dürfen, braucht man mindestens einen Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.
Wer mit einem schnelleren Roller am Straßenverkehr teilnehmen will, muss möglicherweise nochmal die Schulbank drücken. Für Roller mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht man mindestens einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, einen Autoführerschein von vor 1980 oder den Führerschein B196, den Autofahrer seit Anfang 2020 mit einer "Zusatzschulung" in der Fahrschule erwerben können.
Der Führerschein A1 reicht für den schnittigen Bayern aber nicht, weil er mit 20 PS Dauerleistung über der maximal möglichen Leistung der Klasse A1 liegt. Deren Grenze sind 15 PS.
Für Führerschein und Versicherungseinstufung eines E-Zweirads ist die Dauerleistung maßgebend.
Elektro-Motorrad
Hinter dem Begriff Elektro-Motorrad kann sich aktuell eine ganze Menge verbergen. Es beginnt mit dem, was Kinder der 70er und 80er vermutlich sofort als Moped einordnen würden. In die Fahrzeugklasse gehört aber auch die "ausgewachsene" Harley-Davidson Livewire mit ihren 105 PS und 177 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Zwischendrin finden sich allerlei kreative Interpretationen des Worts Motorrad.
eRockit
Der Hersteller nennt eRockit ein "einzigartiges pedalgesteuertes Elektromotorrad". Die Mischung aus Fahrrad und Motorrad wird auf den ersten Blick klar. Der Clou ist, dass eRockit sich per Tritt in die Pedale auf fast 90 km/h beschleunigen lässt und man auf die Autobahn darf. Die Dauerleistung beträgt 6,8 PS. Daher gilt eRockit als 125er und darf ab A1 bzw. mit dem B196-Schein bewegt werden.
Zero DS
Der Aspekt mit der Dauer- und der Maximalleistung eines E-Motorrads lässt sich besonders gut anhand der Zero DS veranschaulichen. Sie wurde speziell zu diesem Zweck von AUTO BILD getestet. Nach Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen zählt nämlich die Dauerleistung für die gesetzliche Einstufung eines elektrischen Zweirads.
Das bedeutet im Fall der Zero DS, dass 15 PS in den Papieren stehen, die Amerikanerin aber tatsächlich bis zu 56 PS hat. Die Zero wird so genau wie alle anderen Vertreterinnen ihrer Klasse zu einem irren Spaßgerät. Aber sie darf auch von 16-jährigen A1-Fahrern und unbedarften Auto-Umsteigern mit B196 bewegt werden.
Energica Experia
Die Italienerin sieht nicht nur aus wie ein ausgewachsenes Motorrad, sie ist es auch. Die Kreuzung aus Tourer und Reiseenduro soll 420 Kilometer Reichweite aus einer Akkuladung herausholen und sich als grüne Alternative zu BMW GS und Harley-Davidson Panmerica etablieren. Die Dauerleistung beträgt 80, die Maximalleistung 101 PS.
Fahren mit dem PKW-Führerschein (B196)
In vielen EU-Ländern ist es bereits möglich. Jetzt können auch deutsche Autofahrer mit dem Pkw-Führerschein Motorrad fahren. Das Elektromotorrad eROCKIT gehört zur Kategorie der 125er Motorräder (Leichtkraftrad). Bisher benötigte man zum Fahren auf öffentlichen Straßen den Führerschein der Klasse A, A1 oder A2 oder den alten Pkw Führerschein (Klasse 3), ausgestellt vor dem 1.4.1980.
Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es das Ziel, mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gerade im ländlichen Raum soll so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher gemacht werden.
Wie funktioniert die neue Regelung?
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird nun das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht.
Sie trat somit am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist.
Wie kann man nun als Besitzer eines Autoführerscheins in Deutschland Motorrad fahren? Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) ist erforderlich. Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat. Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Voraussetzungen für B196
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Wichtige Hinweise zu B196
- Gültigkeit: Die Berechtigung gilt nur in Deutschland.
- Keine Prüfung: Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich.
- Nicht erweiterbar: Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Kosten für das Führerschein-Upgrade
Für Schulung, Bearbeitungsgebühr und Passfotos belaufen sich die Kosten je nach Bundesland und Fahrschule auf 700 bis 900 Euro. Dagegen ist die A1-Fahrerlaubnis mit einem Preis von 1500 bis 2000 Euro vergleichsweise teuer.
Warum 59 PS legal fahrbar sind mit der Autoführerscheinerweiterung B196
Mit dem A1-Schein oder dem um die Schlüsselzahl B196 erweiterten Autoführerschein ist es nicht verboten, mit einem elektrischen Motorrad deutlich mehr als die landläufigen 11 Kilowatt Leistung einer 125er zu fahren.
Die entsprechenden Paragrafen 6 und 6b grenzen Hubraum (auf maximal 125 Kubik) ein und legen die Motorleistung auf maximal 11 Kilowatt fest. Von elektrischen Fahrzeugen steht hier nichts. Ein Puzzleteil gibt die deutsche Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Im Paragraf 2,10 FZV werden Kleinkrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt klassifiziert. Und das ist der wichtige Hinweis: Nennleistung.
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) schreibt in der Regelung Nummer 85 vor, wie die Nennleistung von Fahrzeugmotoren gemessen wird. Beim Elektromotor ist das anders: Nennleistung ist die mittlere Leistung, die der Motor bei der vom Hersteller genannten Drehzahl über die Dauer von 30 Minuten leisten kann, nachdem er bereits drei Minuten bei 80 Prozent der Höchstleistung gelaufen ist. Jedoch: Die Drehzahl muss mindestens 90 Prozent der Drehzahl der Höchstleistung entsprechen.
Die Spitzenleistung des E-Motors kann nach dieser Vorschrift deutlich über 11 Kilowatt liegen, wird erfahrungsgemäß aber nur für einen kurzen Augenblick erzeugt.
Tabelle: Führerscheinklassen für Elektrozweiräder
| Fahrzeugtyp | Führerscheinklasse | Anmerkungen |
|---|---|---|
| E-Scooter | Kein Führerschein erforderlich | Mindestalter 14 Jahre |
| Pedelec (bis 25 km/h) | Kein Führerschein erforderlich | Kein Mindestalter |
| Pedelec (bis 45 km/h) | AM | Versicherungskennzeichen erforderlich |
| E-Bike (bis 25 km/h) | AM | Versicherungskennzeichen und Helmpflicht |
| E-Bike (schnell) | AM oder größer | Versicherungskennzeichen und Helmpflicht |
| E-Roller (bis 45 km/h) | AM | Versicherungskennzeichen und Helmpflicht |
| E-Roller (schneller) | A1 oder B196 | Motorrad-Führerschein oder Autoführerschein mit Zusatzschulung |
| E-Motorrad (Leichtkraftrad) | A1 oder B196 | Motorrad-Führerschein oder Autoführerschein mit Zusatzschulung |
| E-Motorrad (stark) | A | Voller Motorrad-Führerschein erforderlich |
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