Elektro Motorrad Selbstbau Anleitung: Was Sie Wissen Müssen

E-Bikes erfreuen sich wachsender Beliebtheit, doch Verfügbarkeit und Preise steigen. Immer mehr Menschen ziehen daher in Betracht, ihr E-Bike selbst zu bauen. Doch was ist erlaubt und worauf sollte man achten? Dieser Artikel beleuchtet den rechtlichen Rahmen, DIN-Normen, Richtlinien und gibt praktische Tipps für den erfolgreichen Eigenbau.

Der Trend zum Do-it-yourself-E-Bike

In den sozialen Medien kursieren vermehrt Anfragen und Anleitungen zum Do-it-yourself-E-Bike. Es ist wichtig, sich rechtliche Gegebenheiten sowie DIN-Normen und unterschiedliche Richtlinien im Detail anzusehen, um alles umfassend und richtig darzustellen.

YouTuber Rob Hancill von Rob Rides EMTB hat mit seinem Video „I built a Chinese EBIKE!!“ eine große Diskussion darüber losgetreten, was legal und illegal ist. Er kaufte Teile aus China, um sich ein günstiges E-MTB zusammenzubauen.

Rechtliche Grundlagen: Pedelec vs. E-Bike

Wenn wir vom E-Bike sprechen, meinen wir im rechtlichen Sinne das Pedelec. Das Pedelec ist straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft. Dafür braucht man keinen Führerschein und keine Versicherung. Die durchschnittliche Motorleistung des Elektromotors ist hier auf 250 W begrenzt und der Antrieb unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. International wird hierfür die Bezeichnung EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) genutzt.

Ein Fahrrad wird durch das Hinzufügen eines Motors zum Pedelec, dafür gelten andere Normen und Vorschriften. Für ein Pedelec greifen die Maschinenrichtlinie und die EMV-Richtlinie.

Die Maschinenrichtlinie und EMV-Richtlinie

Ernst Brust, der Geschäftsführer des ZIV, erklärt: „Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden.“

DIN EN 15194-2017: Was umfasst die Norm?

Branchengrößen wie das Zweiradmechaniker-Handwerk, velotech.de, VSF., das Zedler-Institut und der ZIV haben gemeinsam den Leitfaden Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieb erarbeitet.

Das Produktsicherheitsgesetz zwingt jeden Hersteller - unabhängig von jeder Norm - dafür zu sorgen, dass die Sicherheit beim Gebrauch des Bikes gewährleistet ist. Das bedeutet für den Hersteller eines E-Mountainbikes, dass er sein Bike härter testen muss, als es die Norm ISO 4210 (für herkömmliche Bikes) bzw. EN 15194 (für E-Bikes) eigentlich verlangt.

Grundsätzlich muss jedem Pedelec, das innerhalb der EU verkauft wird, eine EU-Konformitätserklärung beiliegen. Sie ist meistens in der Bedienungsanleitung mit abgedruckt oder liegt extra als Papierdokument bei. Absatz 2 (i) dieser Richtlinie betrifft jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.

Das heißt im Klartext: Auch Privatpersonen müssen sich an die Maschinenrichtlinie halten, denn rein rechtlich gelten sie als Hersteller. Wer die Richtlinien einhält, bekommt nach der Prüfung die Erlaubnis, das CE-Kennzeichen auf der Maschine, sprich dem Pedelec, anzubringen. Innerhalb der EU unterliegt auch das von einer Privatperson zum persönlichen Gebrauch gebaute Pedelec der Maschinen- und EMV-Richtlinie und muss gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden.

Das gilt auch für die unentgeltliche Weitergabe des E-Bike-Eigenbaus, wobei das Verschenken als Inverkehrbringen innerhalb der EU mit allen dazugehörigen Pflichten zählt. Dieses schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.

Die Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (kurz: EMV-Richtlinie) regelt genau diese Verträglichkeit für fast alle elektrischen Geräte im europäischen Binnenmarkt. Deshalb müssen die Hersteller von Betriebsmitteln auch nachweisen, dass ihre Geräte die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

Mit der Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die geltenden EU-Richtlinien und -Normen erfüllt. Was in der Erklärung genau enthalten sein muss, unterscheidet sich je nach Produktart. Gleich ist: Die Haftung übernimmt in der Regel der Hersteller.

ISO 4210 und EN 15194: Die Normen im Detail

Für E-Bikes gelten zwei Normen, die ISO 4210 und die EN 15194. In der ISO 4210 für Fahrräder (europäisch und international gültig) sind einheitliche Teststandards festgelegt, die der Industrie die Prüfaufbauten beschreiben. Neben der ISO 4210 existiert für E-Bikes noch die Europäische Norm 15194. Sie gilt für sogenannte EPAC (Electric Power Assisted Cycles), die mit Pedalen und einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet sind und auf öffentlichen Straßen verwendet werden. In der EN 15194 werden ebenfalls Prüfaufbauten beschrieben, allerdings mit erhöhten Lasten und einem maximalen Systemgewicht von 120 kg.

Durch das Hinzufügen eines Motors wird ein Fahrrad zum E-Bike und somit zur Maschine. Damit gelten andere Normen und Vorschriften.

Optionen für den E-Bike-Selbstbau

Findet man einen Händler, der einem sein geliebtes Fahrrad (hier gilt die ISO 4210) zu einem E-Bike (hier gilt zusätzlich die EN 15194) aufrüstet, ist man erst mal fein raus. Denn dann trägt der Händler das Risiko beim Umbau. Rein rechtlich hat der Händler damit ein neues Produkt hergestellt und müsste die oben genannten Prüfungen eigenverantwortlich durchführen. Und das für jedes einzelne E-Bike! Macht er das nicht, dann nimmt er das Risiko auf seine Kappe und kann voll in die Haftung genommen werden.

Auch ein noch so gut geschulter Fahrradmechaniker kann aber die hundertprozentige Eignung von Rahmen und Komponenten für einen Umbau kaum feststellen und umsetzen. Bei älteren Fahrrädern kommen außerdem Faktoren wie Materialermüdung und Folgen von Stürzen hinzu. Das heißt, jeder Händler nimmt in diesem Fall sehr hohe Risiken auf sich und sollte sich dessen bewusst sein.

Eine weitere Möglichkeit ist, sich einen Nachrüstsatz zu besorgen - beim Händler oder direkt im Internet - und sein Bike selbst aufzurüsten. Aber auch hier muss man wissen, dass derjenige, der sein Fahrrad umbaut, zum Hersteller einer Maschine wird. Will man ein legales Bike bauen, muss man damit auch als Privatperson zur Prüfung.

Weitaus eleganter, aber auch teurer ist es, sich ein Frame-Set zu besorgen. Solche kompletten E-Bike-Rahmensätze gibt es z. B. von Specialized. Hat man sich für ein Rahmenset entschieden, dann bekommt man den Rahmen inkl. montiertem Motor, Akku und Dämpfer geliefert.

Dominik Geyer: Der Käufer eines Rahmensets muss beim Kauf beachten, dass die Bauteile technisch kompatibel mit dem Rahmenset sein müssen und die Produkteigenschaften zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Komplettrads passen.

Worauf Sie Beim Eigenbau Achten Sollten

Ja, grundsätzlich darf man erst mal alles bauen, was man will. Wenn man damit legal auf die Straße möchte, dann muss man - wie oben schon erwähnt - allerdings auch als Privatperson die Maschinenrichtlinie einhalten. Das Nichteinhalten der Normen (siehe Glossar) durch eine Privatperson führt in der Regel zu keiner Sanktionierung, hier besteht ganz offensichtlich ein Graubereich.

Wichtig ist, dass man nicht über die 25-km/h-Motorunterstützung kommt und dass das Bike nicht schneller als 6 km/h mit einem Gashebel bzw. einer Schiebehilfe ohne Unterstützung fährt. Denn sonst gilt das Bike als Kraftfahrzeug und unterliegt noch viel schärferen Auflagen.

Beim Eigenbau sollte man außerdem wissen, welchen Motor man gerne verbauen würde, schließlich muss er zum Rahmen passen. Da bleibt dann nur wieder der Import aus Asien, wie es z. B. Rob Hancill von Rob Rides EMTB für sein eingangs erwähntes Video gemacht hat. Er hat sich über einen Online-Händler in China einen BAFANG-Motor besorgt. BAFANG verkauft keine Motoren an Endkunden.

Hat man dann doch einen Motor ergattert, muss man darauf achten, dass der gekaufte Rahmen die entsprechende Motoraufnahme besitzt. Außerdem muss der Akku mit dem Motor und dem Ladegerät kompatibel sein, das sogenannte System-Package muss stimmen.

Man sieht: Der Eigenbau erfordert jede Menge Wissen und Know-how. Nicht jeder ist technisch in der Lage, sich selbst ein E-MTB zusammenzubauen. Und es vor allem auch so zusammenzubauen, dass es funktioniert und keine sicherheitsrelevanten Mängel besitzt.

Deshalb sollte man dringend darauf achten, dass jedes gekaufte Teil mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.

So reizvoll der Eigenbau auch sein mag - es stellt schon eine große Hürde da, dass keiner der renommierten Hersteller seine Motoren an Endkunden verkauft.

Kosten und Prüfung

Was kostet eine Prüfung inkl.? Was braucht man also, um ein Pedelec legal im öffentlichen Verkehr betreiben zu dürfen?

Für eine Komplettradprüfung (Komplettfahrzeug und einzelne Bauteile), die schlussendlich zur Konformitätserklärung führt, belaufen sich die Kosten auf 20.000-25.000 €. Allein die EMV-Prüfung kostet rund 3.000 € und führt damit die Idee des Geldsparens beim Eigenbau ad absurdum.

Wer also auf der Suche nach einem günstigen Bike ist, sollte sich lieber unseren Budget-Vergleichstest anschauen, als das E-Bike selbst zu bauen.

Haftung im Schadensfall

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss man in einem Schadensfall mit dem selbstgebauten E-Bike rechnen?

Laut der EU-Maschinenrichtlinie ist die Privatperson Hersteller des E-Bikes und hat eine eigenverantwortliche Prüfung zu veranlassen, um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen. Diese CE-Kennzeichnung liegt jedoch nicht vor und es kommt mit diesem E-Bike zu einem Schadensfall.

Eine Privathaftpflichtversicherung wird trotz Nichteinhaltung der Normen und Standards, wie Konformitätserklärung, CE-konformes Typenschild etc., bei einem E-Bike Marke Eigenbau den Schaden Dritter übernehmen. Bei grober Fahrlässigkeit übernimmt die private Haftpflichtversicherung Schäden gegenüber Dritten. Wichtig: Wie andere Versicherungen das handhaben, muss im Einzelfall geklärt werden!

Im Gegensatz zum Händler bewegt sich der Endverbraucher in Sachen Haftung also noch in einer Grauzone. Das sollte aber kein Freibrief sein! Auch die Umstände des Schadens (Verschulden ja/nein), die Forderung und die Beschaffenheit des E-Mountainbikes spielen eine Rolle. Deshalb werden die Versicherungen den Anspruch im Einzelfall prüfen - ein Restrisiko bleibt also.

Zoll und Steuern

Grundsätzlich muss eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat zollamtlich abgefertigt werden.

Versendet ein Wirtschaftsakteur aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) z. B. im Online- oder Versandhandel ein Produkt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit an eine private Person in der EU, ist diese für die Einhaltung der europäischen produktsicherheitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

Zusammenfassung

Der Selbstbau eines E-Motorrads ist ein komplexes Thema, das sowohl technisches Know-how als auch Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Obwohl es möglich ist, ein E-Bike selbst zu bauen, sollte man die hohen Kosten für Prüfungen und die potenziellen Haftungsrisiken nicht unterschätzen. Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der relevanten Normen sind entscheidend, um ein sicheres und legales E-Bike zu bauen.

Kostenübersicht für die Prüfung eines selbstgebauten E-Bikes

Prüfung Kosten
Komplettradprüfung (Fahrzeug und Bauteile) 20.000 - 25.000 €
EMV-Prüfung ca. 3.000 €

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