Um ein Elektro-Motorrad fahren zu dürfen, sind ein Führerschein, eine Zulassung sowie eine Kfz-Versicherung nötig. Die Zulassung eines E-Motorrads unterscheidet sich dabei nicht von der Anmeldung eines herkömmlichen Motorrads.
Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
Eine bestimmte Art von Zulassung benötigt jeder E-Roller, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird: die allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Diese beantragt in der Regel der Hersteller, sodass sich der Käufer darum nicht kümmern muss. Modelle mit ABE sind durch Vermerke wie „Nutzungsbereich innerhalb der StVZO“ gekennzeichnet. Roller ohne ABE dürfen laut Produktbeschreibung nur außerhalb der StVZO genutzt werden.
Anmeldung und Zulassung: Der Unterschied
Mit „Anmeldung“ ist normalerweise die Anmeldung bei der Versicherung gemeint. Eine Haftpflichtversicherung ist für sämtliche E-Roller gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Höchstgeschwindigkeit und Leistung. Die Kosten für die Versicherung liegen zwischen 20 Euro (kleine E-Scooter) und 80 Euro (große E-Motorroller) jährlich.
Eine Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle ist nur bei E-Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h oder mehr als 4 kW Motorleistung erforderlich. Diese gelten als Leichtkrafträder beziehungsweise Krafträder und benötigen eine Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich als „Fahrzeugschein“ bekannt.
Welche E-Roller brauchen keine Zulassung?
Sämtliche E-Roller, die ein bauartbedingtes Tempo von höchstens 45 km/h und eine Leistung von maximal 4 kW haben, brauchen keine amtliche Zulassung. Hierbei handelt es sich um Kleinkrafträder beziehungsweise Elektrokleinstfahrzeuge.
E-Roller-Kennzeichen: Notwendigkeit eines Nummernschilds
Bei einem Elektroroller ist ein Nummernschild immer notwendig: Du darfst auf öffentlichen Straßen und Wegen keinen E-Roller ohne Kennzeichen bewegen. Ist der E-Roller zulassungsfrei und du musst ihn nur bei der Haftpflichtversicherung anmelden? Dann erhältst du ein Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette. Ist bei deinem Elektroroller eine Zulassung vorgeschrieben, muss er ein amtliches Kennzeichen tragen. Dieses lässt du bei einem Schildermacher anfertigen.
Kfz-Versicherung für E-Motorräder
Für Dein E-Motorrad benötigst Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung: diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich kannst Du eine Teil- oder Vollkasko abschließen. Es gibt keine spezielle Elektro-Motorradversicherung. Du versicherst Dein E-Motorrad mit einer „normalen“ Motorradversicherung.
Achte darauf, dass die E-Motorrad-Bauteile im Tarif abgesichert sind, wie z. B. der Akku.
Wichtige Leistungen bei der Versicherung eines Elektro-Motorrads sind:
- Akku-Schäden
- Folgeschäden am Akku durch Überspannung oder Kurzschluss
- Entsorgung der Akkus im Schadenfall
- Schäden an Ladekabel oder eigener Wallbox
Führerschein für E-Motorräder
Um ein Motorrad mit Elektroantrieb auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, benötigst Du einen Motorradführerschein. Welche Führerscheinklasse Du brauchst, ist von der Motorleistung Deines Elektro-Motorrads abhängig.
- E-Mofas bis 45 km/h: Dürfen mit der Führerscheinklasse AM ab 15 oder 16 Jahren gefahren werden (abhängig vom Bundesland).
- Elektro-Leichtkrafträder bis 11 kW: Die Elektro-Motorräder entsprechen einem 125er-Motorrad oder 125er-Roller. Um ein Elektro-Leichtkraftrad fahren zu dürfen, ist die Führerscheinklasse A1 nötig.
- E-Motorräder bis 35 kW: Um mit diesen elektronischen Motorrädern zu fahren, ist die Führerscheinklasse A2 (ab 18 Jahren) oder die Führerscheinklasse A (ab 20 Jahren) Voraussetzung.
- E-Motorräder über 35 kW: Für die stark motorisierten E-Motorräder ist ein Führerschein der Klasse A nötig. Um diesen Führerschein zu machen, musst Du mindestens 20 Jahre alt sein. Voraussetzung ist, dass Du bereits einen A2-Führerschein hast. Möchtest Du direkt die Führerscheinklasse A machen, ist das erst ab 24 Jahren möglich.
Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen)
Wer ein Elektrofahrzeug fährt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kennzeichen mit dem Zusatz E beantragen. Dieses Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen) können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen. Hierzu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge
- Plug-In-Hybride mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite oder weniger als 50 g/km CO² Ausstoß
- Mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge
Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen
Welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten, ergibt sich aus §2 Elektromobilitätsgesetz. Das sind:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die extern geladen werden können, wie Plug-in-Hybride
- Brennstoffzellenautos
Das neue Kennzeichen enthält im Anschluss an die Nummernkombination ein "E".
Vorteile eines E-Kennzeichens
In vielen Gemeinden gibt es für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen die Möglichkeit, Parkplätze kostenfrei zu nutzen oder auf Sonderfahrstreifen (Busspuren) zu fahren. Daneben besteht die Möglichkeit einer Ausnahme bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten. Überwiegend handelt es sich in der Praxis um Erleichterungen beim Parken.
Ab 1. April 2025 dürfen Autos mit einem E-Kennzeichen auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken.
Ist ein E-Kennzeichen Pflicht?
Nein. Das E-Kennzeichen können Sie freiwillig beantragen oder nicht. Ohne speziellen Antrag erhalten Sie für Ihr Fahrzeug ein "normales" Kennzeichen.
Benötigt man eine Umweltplakette?
Wer ein E-Kennzeichen beantragt hat, benötigt trotzdem zusätzlich eine Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.
Unterlagen für die Zulassung
Für die Zulassung eines E-Motorrads werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- (wenn vorhanden) Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
- Alte Kennzeichenbleche (falls vorhanden)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Kosten für das E-Kennzeichen
Die Kosten für das E-Kennzeichen für ein Elektrofahrzeug liegen nicht über den normalen Kosten für Nummerschilder. Fällig werden zwischen 50 und 60 Euro, wobei allein 30 Euro als Bearbeitungsgebühr bei der Zulassungsstelle anfallen.
Steuerliche Vorteile
Vollelektrische Motorräder sind bis zu 10 Jahre von der Steuer befreit, wenn die Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und 31.12.2025 liegt. Die Steuerbefreiung gilt bis zum 31.12.2030.
THG-Quote
Da Dein E-Motorrad nur mit Strom fährt, spart es Treibhausgase ein. Diese Einsparung kannst Du als sogenannte THG-Quote verkaufen, vorausgesetzt Dein E-Motorrad fährt schneller als 45 km/h.
Freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern
Kleinkrafträder wie Roller und Mofas sind grundsätzlich zulassungsfrei und benötigen lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Auf Antrag können diese Fahrzeuge jedoch freiwillig zugelassen werden, wodurch die strengeren Regeln für zulassungspflichtige Fahrzeuge gelten. Anstelle der Betriebserlaubnis wird eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt, und ein reguläres Kennzeichen wird zugeteilt.
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde am 14.06.2019 im Bundesgesetzblatt - BGBl. Teil I 2019 Nr. veröffentlicht. Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen ohne ABE sollten sich an den Hersteller wenden, um sich über die Möglichkeiten einer Betriebserlaubnis zu erkundigen.
Liste von Elektrokleinstfahrzeugen mit ABE (Auszug)
Hier ist eine Tabelle mit einigen Elektrokleinstfahrzeugen mit ABE, die nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zugelassen sind:
| Hersteller | Modell | Genehmigungsdatum |
|---|---|---|
| TECHNOSTAR | TES 200 | 07.10.2019 |
| TrekStor GmbH | e.GEAR EG6078 | 09.10.2019 |
| CityBlitz GmbH | E-KickVelix E-Kick 20 | 10.12.2019 |
| Denver Electronics International A/S | THOR | 02.01.2020 |
| CityBlitz GmbH | E-Scooter CB076SZ | 21.01.2020 |
| ePowerFun.de GmbH | ePF-1 | 11.03.2020 |
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