Mit einem E-Scooter auf dem Fahrradweg zu fahren, kann eine gute Idee sein, da man so dem Verkehr auf der Straße entgeht und eine entspannte Fahrt genießen kann. Doch ist es erlaubt, mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu nutzen? In diesem Artikel werden wir uns genau mit dieser Frage auseinandersetzen.
Dürfen E-Scooter auf dem Fahrradweg fahren?
Seit Juni 2019 ist es erlaubt, mit einem E-Scooter zu fahren. Auch auf die Frage „Dürfen E-Scooter auf dem Fahrradweg fahren?“ gibt es eine klare Antwort. Diese Antwort kannst Du in den Elektrokleinfahrzeug Verordnungen, kurz eKFV, nachlesen.
Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet. Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt.
Als E-Scooter-Fahrer bist Du in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und musst Dich an die entsprechenden Vorschriften halten. Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden.
Dürfen E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Da das Nutzen von E-Scootern auf dem Fahrradweg erlaubt ist, kannst Du dann auch den Gehweg benutzen? Nein, das ist nicht der Fall, auch wenn Du dies sicherlich schon öfters beobachtet hast. Den entsprechenden Gesetzestext dazu findest Du unter § 10 Absatz 3 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung.
Solltest Du mit Deinem Elektroroller anstatt des Fahrradweges den Gehweg befahren, musst Du absteigen. Solltest Du mit dem E-Scooter statt des Fahrradwegs den Gehweg benutzen, kann dies zudem teuer werden. Die genaue Höhe der Strafe ist dabei von den lokalen Gesetzen und Vorschriften abhängig. Es können sogar Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden, sollte man Dich erwischen.
Weitere wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer
Nachdem wir geklärt haben, dass E-Scooter auf dem Fahrradweg fahren dürfen, kommen bei Dir sicherlich noch weitere Fragen auf.
- Wenn Du außerorts mit Deinem E-Scooter auf dem Fahrradweg fährst und dieser endet, dann darfst Du den Seitenstreifen der Fahrbahn nutzen.
- Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung ist von Bedeutung. So darfst Du mit dem E-Scooter den Fahrradweg nur nutzen, wenn er auf maximal 20 km/h zugelassen ist.
- Außerdem ist es untersagt, mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone zu fahren.
Indem Du die Regelungen einhältst, leistet Du Deinen Beitrag dazu, dass E-Scooter auf Fahrradwegen weiterhin akzeptiert sind. Ob Du nun Rentner, Berufstätiger, Student oder Schüler bist, die Freiheit, den E-Scooter auf dem Fahrradweg zu nutzen, steht Dir frei und liegt in Deiner Hand. Erkunde die Welt um Dich herum auf eine moderne und nachhaltige Weise.
Zusätzliche Informationen und Gesetzesänderungen
Seit Anfang 2017 ermöglicht eine Gesetzesänderung in Deutschland E-Rollern die Benutzung von Radwegen, wenn dort das Zusatzschild „E-Bike frei“ angebracht wurde. Freigeben sind diese Radwege nur für E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Elektroroller bis 45 km/h dürfen nach wie vor nicht auf Radwegen fahren.
Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt, darfst du in Deutschland mit deinem Elektroroller auf der Autobahn fahren. Alle versicherungspflichtigen Zweiräder werden wie Autos geparkt, denn für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Kraftfahrzeuge. Auf Gehwegen darf grundsätzlich nur geparkt werden, wenn es durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt wird.
Nicht immer gibt es genügend Platz und gerade in der Dunkelheit gefährden auf dem Bürgersteig geparkte Motorräder oder Elektroroller Fußgänger. Der Besitz eines Elektrorollers bedeutet entspanntes Parken und hilft darüber hinaus auch Zeit- sowie Stau-Probleme zu umgehen. Mit dem Elektroroller - egal ob 25 km/h oder 45 km/h - darfst du in allen Umweltzonen fahren.
Sicherheitshinweise und Promillegrenzen
Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße. Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Höchstgeschwindigkeit max.
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt.
Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.
Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird.
Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen!
Statistik und Risiken
E-Scooter sind seit ihrer Zulassung am 15. Juni 2019 aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Bei all dem Spaß, den die kleinen Flitzer bereiten mögen, hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass das Risiko damit zu verunglücken relativ hoch ist. Zudem haben etliche Verkehrskontrollen der Polizei gezeigt, dass selten Kenntnisse über die geltenden Regeln besteht.
Mit einem E-Scooter zu fahren ist nicht gleichzusetzen mit einem Roller ohne Antrieb. Die wendigen Fahrzeuge haben eine andere Fahrdynamik. Bemerkbar macht sich das besonders beim Fahren um Kurven, über Unebenheiten auf dem Boden aber auch beim Bremsen und Anfahren. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollte man sich zudem mit den geltenden Regeln in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung vertraut machen.
Electroscooter werden immer beliebter, sind aber auch umstritten. Und Radfahrer erobern die Städte. Dürfen Elektroroller, sogenannte E-Scooter, auf dem Fußweg fahren? E-Scooter sind auf dem Gehweg verboten. Fahren dürfen sie auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn es keinen Radweg gibt, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Durch Fußgängerzonen darf man nur rollen, wenn das mit einem Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Das gilt auch für Radfahrer.
In Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich verboten. Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege, die mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet sind, dürfen befahren werden. Auf E-Bike-, Rennrad- oder Fahrrad-Fahrer kann ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zukommen, wenn sie sich nicht an diese Regeln halten. Nur Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Fußweg Radfahren.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Dagegen liegt sogar eine Straftat vor, wenn man bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Andere Grenzen gelten für Radler: Bis 1,5 Promille darf man Radfahren. Laut Bußgeldkatalog 2022 dürfen Sie Kopfhörer auf dem Fahrrad oder E-Scooter tragen und Musik hören oder telefonieren. Allerdings muss die Lautstärke der Musik so gering sein, dass Warnsignale wie Sirenen oder Klingeln noch wahrgenommen werden können. Aber: Wenn Sie einen Unfall verursachen, weil sie zu laut Musik gehört haben, können Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld auf Sie zukommen.
E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und - wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden - auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen? Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung.
Geplante Neuregelungen
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.
Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden. Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.
Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung.
Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten. Kann er das nicht, geht er leer aus. Das muss im Rahmen der Reform umgehend geändert werden.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Bußgelder bei Verstößen
Hier ist eine Tabelle mit einigen Bußgeldern bei Verstößen gegen die E-Scooter-Regeln:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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