Fahrräder erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie sportliche Aktivität fördern, die Umwelt schonen und mobile Unabhängigkeit ermöglichen. Für Pendler kann das tägliche Radfahren jedoch anstrengend sein. Eine Alternative stellt das Pedelec dar, ein Fahrrad mit Elektromotor, der die Fahrleistung bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit unterstützt. Doch welche Regeln gelten für Pedelecs, insbesondere in Bezug auf Geschwindigkeit, Helmpflicht und Versicherung? Dieser Ratgeber liefert Ihnen die Antworten.
Was ist ein Pedelec?
Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.
Eigentlich meinen e-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe und trotzdem wird der Begriff e-Bike häufig auch dafür verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist. Der Begriff Pedelec hat sich aber nicht durchgesetzt. Deshalb wird allgemein meistens vom E-Bike gesprochen.
Pedelec vs. E-Bike: Die Unterschiede
E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.
Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne, unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.
Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet.
Rechtliche Aspekte des Pedelec-Fahrens
Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten. Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben.
Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw.
Wo darf das Pedelec fahren?
Wie Fahrräder müssen Pedelecs Radwege nutzen und ansonsten auf die Straße ausweichen. Ausnahmen gelten allerdings zum Beispiel für Kinder.
S-Pedelecs: Was ist zu beachten?
Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann.
- Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM.
- Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre.
- Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.
S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt. Der Motor darf maximal über eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max. 400 %) haben.
S-Pedelecs sind ebenfalls, wie E-Bikes, rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab. Die benötigte Haftpflichtversicherung für das S-Pedelec kostet um die 35-50 € im Jahr. Für ein paar Euro mehr bekommt man eine Diebstahl- und Teilkaskoversicherung direkt mit dazu. So landet man dann in Summe bei ca. 70-100 € pro Jahr.
Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus. Es dürfen zudem keine Anhänger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon.
Alkohol ist bei einem Speed Pedelec übrigens wie bei Auto fast tabu.
Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen?
- Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten.
- S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen.
Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.
E-Bike Varianten und ihre Eigenschaften
Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.
Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad.
E-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt
Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit "e-Bike frei" gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen e-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen. Einbahnstraßen dürfen nicht in entgegengesetzte Richtung genutzt werden. Kinderanhänger sind nicht erlaubt.
E-Bike bis 25 km/h
Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Mofa. Der Fahrer muss einen Helm tragen und mindestens 15 Jahre alt sein, sowie einen Mofaprüfbescheinigung haben.
E-Bike bis 45 km/h
Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden.
Helmpflicht bei schnellen E-Bikes
Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäß der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm. In der Realität ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher überlässt es der Gesetzgeber der Industrie “geeignete Helme” also typgeprüfte Helme bereit zu stellen.
Frei nach § 21a StVO: Vorgeschrieben sind geeignete Schutzhelme. Amtlich genehmigt und damit auch geeignet sind entsprechend der ECE-Regelung Nr 22 gebaute und mit Prüfzeichen versehene Helme. Bis auf Weiteres dürfen auch nicht genehmigte Schutzhelme verwendet werden, soweit sie ausreichende Schutzwirkung aufweisen. Ungeeignet sind nach diesen Maßstäben Helme irgendwelcher Art wie z.B. Bauarbeiterhelme, Feuerwehr-, Radfahrhelme oder Helme der Bundeswehr, weswegen Fahrten mit solchen Helmen verboten sind.
Verschiedene Arten von E-Bikes
Es gibt verschiedene Modelle von Elektrofahrrädern auf dem Markt. Wir erklären dir die Unterschiede und zeigen, was du beachten musst.
- Pedelecs (bis 25 km/h): Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren.
- S-Pedelecs (bis 45 km/h): S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Aufgrund dieser Eigenschaft und der höheren Geschwindigkeit gelten sie in vielen Ländern nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig. Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen.
- E-Bikes (bis 45 km/h): E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.
- Umbau-Bikes: Manche Menschen bauen ihre herkömmlichen Fahrräder mit einem nachträglich montierten Elektromotor um. Die rechtliche Einordnung solcher Umbaue-Bikes variiert von Land zu Land. In einigen Ländern können sie als Pedelecs betrachtet werden und erfordern keinen Führerschein, während sie in anderen Ländern möglicherweise als motorisierte Fahrzeuge eingestuft werden, was einen entsprechenden Führerschein erforderlich macht.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Pedelecs ohne Führerschein genutzt werden können, während für S-Pedelecs und E-Bikes mit höheren Geschwindigkeiten ein Führerschein und weitere Dokumente erforderlich sind.
Was ist beim E-Bike-Fahren zu beachten?
Beim E-Bike-Fahren gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst einmal sollte man sich mit den grundlegenden Verkehrsregeln vertraut machen und diese stets einhalten. E-Bikes gelten rechtlich als Fahrräder, daher gelten für sie im Allgemeinen die gleichen Vorschriften wie für herkömmliche Fahrräder. Dennoch ist es ratsam, die individuellen Spezifikationen des E-Bikes, insbesondere hinsichtlich der Motorunterstützung und Geschwindigkeit, zu berücksichtigen.
Besteht beim Fahren eines E-Bikes eine Helmpflicht? Dürfen Kinder E-Bike fahren? Brauche ich einen Führerschein für mein E-Bike? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier:
- Der Motor darf nicht mehr als 250 Watt Leistung haben.
- Der Motor darf bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h progressiv unterstützen, was bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
- Es gibt keine Altersgrenze für das Fahren eines E-Bikes. Der ADAC empfiehlt jedoch, Kinder bis 14 Jahren nicht mit einem E-Bike fahren zu lassen.
- Das Tragen eines Fahrradhelms ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen.
- Das Benutzen von gekennzeichneten Radwegen ist Pflicht, nicht gekennzeichnete Radwege dürfen auch genutzt werden.
- In Bezug auf Bremsen, Licht und andere Ausrüstung gelten die üblichen Regeln für Fahrräder.
- Für das Fahren eines E-Bikes brauchst du keinen Führerschein.
Reichweite und Akku
In aller Regel ist ein Pedelec mit einem Motor ausgestattet, welcher durch einen Akku betrieben wird. Unabhängig davon stellen sich viele Interessierte auch sicherlich die Frage, wie weit Sie mit einem vollgeladenen Akku auf dem Pedelec kommen. Die Reichweite hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und können von den Herstellerangaben abweichen. So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren.
Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender).
Umbau zum Pedelec
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr normales Fahrrad zum Pedelec wird.
Kosten für E-Bikes und Pedelecs
Wenn du ein hochwertiges E-Bike oder Pedelec mit einem langlebigen Akku willst, solltest du dir einen Preis von 1.000 Euro als Untergrenze setzen. S-Pedelecs und E-Bikes mit 45 km/h müssen durch die hohe Geschwindigkeit besonders stabil gebaut werden. Außerdem brauchen sie wirksame Bremsen und eine gute Federung. Du solltest hier mit ungefähr 3.500 Euro rechnen.
Das solltest du wissen: Auch das Fahrradgeschäft ist saisonal. Im Herbst und Winter kannst du daher manches Schnäppchen machen und Auslaufmodelle aus dem letzten Frühling günstiger kaufen.
Wichtige Fragen vor dem Kauf
Kläre die wichtigen Fragen, bevor du mit deinem Elektrofahrrad am Straßenverkehr teilnehmen:
- Besteht eine Pedelec-Helmpflicht oder eine E-Bike-Helmpflicht?
- Welche E-Bike-Führerscheinpflicht muss ich beachten?
- Brauche ich ein Versicherungskennzeichen für mein Elektrofahrrad?
Und: Lasse dich von einem Fachhändler beraten, wenn es um die Auswahl eines E-Bikes geht!
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