Mit einigen E-Bikes können Sie sogar 50 km/h oder schneller fahren. Welche Regeln dann für Sie gelten, erfahren Sie hier. Die meisten Fahrräder, die im Volksmund als "E-Bikes" bezeichnet werden, sind sogenannte Pedelecs, die den Fahrer beim Treten durch einen elektrisch betriebenen Motor unterstützen. Dadurch kann man Geschwindigkeiten erreichen, die bei über 25 km pro Stunde liegen. Diese sogenannten "Speed-Pedelecs" erreichen bis zu 45 km/h. Genauso schnell werden auch "echte" E-Bikes, sogenannte "E-Mofas", die ohne die Unterstützung von Muskelkraft angetrieben werden.
Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind E-Bikes, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilzunehmen, dessen Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Allerdings ist es nicht verboten, Ihr Rad so umzurüsten, dass es schneller als 45 km/h fahren kann.
Hersteller sind dazu verpflichtet, nur E-Bikes anzubieten, die nicht mehr als 45 km/h erreichen. Allerdings ist es nicht verboten, ein solches Modell selbst aufzurüsten. Angesichts des steigenden Interesses an diesen Fahrzeugen entwickeln aber auch herkömmliche Kraftfahrzeughersteller bereits erste Elektromobilfahrzeuge, die ein schnelleres Vorankommen versprechen. Dabei gilt es jedoch einige Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Für Liebhaber von E-Bikes ist es wichtig zu wissen, dass der E-Radsport im Straßenverkehr nur mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h ausgeübt werden darf. Pedelecs und rein motorbetriebene E-Räder, die so schnell fahren können, dürfen zusätzlich dazu nur von Inhabern eines Führerscheins der Klasse AM und höher gefahren werden.
Wo dürfen E-Bikes mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten fahren?
Außerdem gibt es spezielle Regeln, wo die E-Räder fahren dürfen:
- Pedelecs bis zu 25 km/h: Nutzen Sie diese wie herkömmliche Fahrräder auf gekennzeichneten Radwegen.
- E-Bikes bis zu 25 km/h: Befahren Sie außerorts Radwege. Innerorts ist dies nur bei einer entsprechenden Zusatzbeschilderung erlaubt.
- Pedelecs und E-Bikes bis zu 45 km/h: Mit diesen Zweirädern ist ausschließlich das Befahren von Fahrbahnen gestattet.
Mit einem E-Bike, das zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fähig ist, dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Haben Sie Ihr E-Bike also getunt oder möchten ein neues Modell ausprobieren, das zu über 45 km/h fähig ist, ist Ihnen dessen Nutzung nur auf Privatgelände gestattet.
Versicherungskennzeichen und Helmpflicht
Einige Pedelecs und E-Bikes benötigen für eine Straßenverkehrszulassung ein Versicherungskennzeichen. Dazu zählen E-Bikes, die bis zu 25 km/h erreichen, sowie Pedelecs und E-Bikes, die bis zu 45 km/h fahren dürfen. Zusätzlich dazu gilt für alle dieser drei E-Bikes eine Helmpflicht im Straßenverkehr. Lediglich Pedelecs, deren Leistungsfähigkeit 25 km/h nicht überschreitet, sind normalen Fahrrädern gleichgestellt, sodass auch bei ihnen kein Helm vorgeschrieben ist.
Was ist ein Pedelec?
Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.
Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten. Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss.
Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen.
S-Pedelecs: Was ist zu beachten?
Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.:
- Sie müssen Ihr Pedelec versichern.
- Sie benötigen eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür.
- Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell.
- Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann.
- Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM.
- Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre.
- Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.
E-Bike vs. Pedelec: Die Unterschiede
Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.
Wo dürfen Pedelecs fahren?
- Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten.
- S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.
Bußgelder und Strafen im Überblick
Da S-Pedelecs vor dem Gesetz Krafträder sind, gelten für sie bei der Ahndung von Verkehrsverstößen andere Bedingungen als beim Fahren mit dem Fahrrad. Viele Verstöße gegen die StVO, die mit dem Fahrrad möglich sind, sind auch mit dem S-Pedelec möglich. Teilweise gelten jedoch andere Maßstäbe. Alkohol am Lenker beispielsweise wird auf dem S-Pedelec strenger betraft. Wer mit dem S-Pedelec auf dem Radweg fährt und erwischt wird, zahlt 15 Euro. Besonders gefährlich: Wer sich ohne eine Fahrerlaubnis (Führerschein) auf ein S-Pedelec setzt, riskiert hohe Geld- und eventuell sogar Haftstrafen. Dies ist eine Straftat.
| Ordnungswidrigkeit | Bußgeld / Strafe | Bemerkung |
|---|---|---|
| Fahren ohne korrekt angebrachtes Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung besteht) | 10 Euro | Verwarnung |
| Fahren ohne gültiges Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen) | 40 Euro | Das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat. Es droht Geld- bzw. Freiheitsstrafe. |
| Fahren ohne Helm | 15 Euro | Verwarnung |
| Fahren unter Alkoholeinfluss | 500-1.500 Euro; Straftatbestand möglich. | Feststellung der Fahruntüchtigkeit zw. 0,5 (Unfall: 0,3) und 1,1 Promille Ermessenssache; dann bis zu 365 Tagessätze |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis (entzogen oder nicht erworben) | Straftat | Fahrlässig: Bis 6 Monate Haft oder 180 Tagessätze; vorsätzlich: Bis 1 Jahr |
Ähnliches gilt, wenn ein S-Pedelec so manipuliert wird, dass der Motor bei Geschwindigkeiten über 45 km/h unterstützt. Auch dann erlischt die Betriebserlaubnis, ebenso die Versicherung. Der normale Führerschein Klasse AM bzw. B (Pkw) genügt nicht mehr, ein Motorradführerschein wäre nötig. Vor Gericht lassen sich solche Manipulationen einfach nachweisen. Fast jedes Pedelec speichert Fahrdaten wie die Durchschnittsgeschwindigkeit in einen Speicher. Beamt*innen, die entsprechende Kontrollen durchführen, erkennen Manipulationen zudem meist schnell.
Worauf sollte man beim Kauf eines Pedelecs achten?
Im Straßenverkehr gelten dieselben Regeln wie für Fahrrad. Aber wie erkennt man, ob das Wunsch-Pedelec wirklich zulässig ist? Der entscheidende Unterschied liegt am Motor. Durch den Motor wird das Fahrrad zur Maschine und damit gilt für das Pedelec eine Maschinenrichtline.
Gemäß der Maschinenrichtlinie muss deshalb jedem Pedelec, das innerhalb der EU verkauft wird, eine EU-Konformitätserklärung beiliegen. Die ist meist in der Bedienungsanleitung abgedruckt oder als extra Papierdokument beigelegt. Das auffälligste ist jedoch die CE-Kennzeichnung, die jedes Pedelec fest am Rahmen angebracht haben muss. Die Kennzeichnung wird dabei meist von den Herstellern mit Klarlack auf dem Rahmen fixiert. Die CE-Kennzeichnung wird vom Fahrzeughersteller in Eigenverantwortung aufgebracht. Der Hersteller oder Importeur hat dabei die volle Verantwortung, dass das Pedelec allen Vorgaben entspricht und der Käufer die Sicherheit, dass das Pedelec zulässig ist.
Pedelecs, die nicht konform gekennzeichnet sind, werden vor dem Verkauf verstärkt vom Zoll und den Gewerbeaufsichtsämtern der Bundesländer aus dem Verkehr gezogen. Auch die Polizei prüft inzwischen verstärkt die im Verkehr befindliche E-Bikes, das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Inhalte der CE-Kennzeichnung:
- Hersteller
- Modell
- Baujahr
- Maximal zulässiges Gesamtgewicht z.B.: 120 kg
- Maximale Geschwindigkeit mit Tretunterstützung z.B.: 25 km/h
- Maximale Nenndauerleistung z.B.: 0,25 kW
- DIN EN 15194
- DIN EN ISO 4210
Verwandte Beiträge:
- Kalkhoff E-Bike Preise: Modelle, Angebote & Preisvergleich
- Elektrofahrrad mit abnehmbarem Akku: Vorteile & Modelle
- Damen E-Bike mit Bosch Motor: Test, Kaufberatung & Modelle
- Elektrofahrrad mit Dach: Schutz vor Sonne & Regen
- 7-Kapellen-Radweg Komoot: Tour, Karte & Infos
- So Werden Motorradfahrer Geblitzt – Die Geheime Technik Der Blitzer Enthüllt!
Kommentar schreiben