Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.
Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?
Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
Wie E-Bikes einzustufen sind, hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann. Das häufigste E-Bike ist eigentlich ein Pedelec - ein „pedal electric cycle“, auch wenn sich dieser Begriff in der Umgangssprache nicht durchgesetzt hat. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
Eigentlich meinen E-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe und trotzdem wird der Begriff E-Bike häufig auch dafür verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist.
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären.
Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Pedelec bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.
Auch hier gilt Helmpflicht.
Altersbeschränkungen für E-Bikes
Ein Elektrofahrrad ist nicht gleich ein Elektrofahrrad. Ab wie vielen Jahren darf man Elektrofahrräder fahren?
- Pedelec: Ohne Altersbeschränkung
Pedelecs sind Elektrofahrräder mit einem Unterstützungsmotor, der bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützt. Wird diese Geschwindigkeit überschritten, schaltet der Motor ab. Pedelecs sind rechtlich gesehen Fahrräder. Aus diesem Grund dürfen sie ohne Altersbeschränkung gefahren werden. Dessen ungeachtet sollten Eltern gut abwägen, ob ihre Kinder bereits die kognitiven Fähigkeiten besitzen, um mit der elektrischen Unterstützung klarzukommen.
- Wegnutzung: Fahrradweg. Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren.
- Helmpflicht: Nein
- S-Pedelecs: Ab 15 bzw. 16
S-Pedelecs sind schneller als die herkömmlichen Pedelecs. Sie unterstützen den Fahrer bis zu Höchstgeschwindigkeiten von 45 km/h. Deswegen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM nötig, um sie zu fahren. In den Bundesländern gelten teils unterschiedliche Regelungen, ab wann die Fahrerlaubnis erworben werden kann. In manchen Ländern liegt das Mindestalter bei 15, in anderen bei 16.
- Wegnutzung: Straße
- Helmpflicht: Ja
- E-Bikes: Ab 15
E-Bikes werden als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft, da der elektrische Antrieb auch ohne Zutun des Fahrers Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h ermöglicht. Werden die 25 km/h überschritten, schaltet sich der Motor automatisch ab. Für das Führen der E-Bikes ist eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich. Diese kann erst mit 15 gemacht werden. Aus diesem Grund kann man E-Bikes erst ab 15 Jahren fahren.
- Wegnutzung: Radweg, falls dort E-Bikes bzw. Mofas erlaubt sind, andernfalls Straße.
- E-Bikes bis max. 45 km/h: Ab 15 bzw. 16
Schnellere E-Bikes, deren Motoren Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 45 km/h ermöglichen, erfordern ebenfalls die Fahrerlaubnis AM. Wie bei den S-Pedelecs, gilt auch hier je nach Bundesland ein Mindestalter von 15 bzw. 16.
E-Bikes für Kinder und Jugendliche
E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 Kilometer pro Stunde (Pedelecs) gelten rechtlich als Fahrräder. Diese Modelle sind für Kinder ab sechs Jahren zugelassen. E-Bikes, die bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen, sind erst ab 16 Jahren erlaubt. Dafür braucht man eine Zulassung.
Horst Bäuml, Sprecher des Ortsverbandes ADFC Bad Dürkheim, sagt: "Ich würde niemals ein E-Bike als erstes Fahrrad empfehlen, um darauf fahren zu lernen". Allerdings: Vor allem für Jugendliche, die schon gut Fahrrad fahren, könne es auch ein Anreiz sein, so ein Bike im Alltag zu nutzen, so der ADFC-Sprecher, zum Beispiel, wenn man in einer bergigen Region wohne. Bei einer Familien-Urlaubstour durch die Berge könnten Jugendliche so auch ihr eigenes Gepäck auf dem Rad mitnehmen, ohne dass es zu schwer wird.
Ingo Froböse hält ein E-Bike für Kinder und Jugendliche aus sportmedizinischer Sicht für nicht empfehlenswert: "Kinder müssen Anstrengung lernen und erfahren. Sie brauchen, um bestimmte Wachstumsreize zu provozieren, dringend einen Reiz, der alles das, was noch wachsen soll, so stimuliert, dass es auch wachsen kann." Und da sei ein E-Bike im Kindes- und Jugendalter eher eine Wachstumsbremse als ein Wachstumsbeschleuniger, so Froböse.
Kinder sollten sicher Fahrradfahren können, bevor sie ein E-Bike fahren. Zudem sollte das Modell dem Kind oder Jugendlichen altersgerecht angepasst sein. Für Kids gibt es speziell angepasste Bremshebel zum Beispiel oder Motoren, die auf 20 oder 25 Kilometer pro Stunde begrenzt sind. Mit einem neuen E-Bike sollten Kinder und Jugendliche erst einmal auf unbefahrenen Straßen üben. Sie sollten das Gewicht ihres eigenen Fahrrads händeln können. Eltern sollten das Fahrverhalten ihrer Kinder genau im Auge behalten und sicher stellen, dass die Reichweite für den geplanten Ausflug genügt.
In den meisten Schulen legen Kinder in der vierten Klasse die Radfahrprüfung ab, als Teil des Verkehrsunterrichts. Diese Prüfung ist kein Führerschein im rechtlichen Sinn. Sie kommt allerdings für die meisten zu dem Zeitpunkt, in dem sie im Verkehrsrecht vom unmündigen Kind zum Radfahrer mit voller Verantwortung werden: Ab zehnten Geburtstag müssen sie auf der Straße fahren, wenn es keinen Radweg gibt, und dürfen nicht mehr auf den Gehweg.
Manche Ratgeber empfehlen Pedelecs erst ab 14 Jahren. Wann das eigene Kind dafür reif ist, können die Eltern am besten gemeinsam mit ihm anhand der Situation entscheiden. Je älter das Kind ist, umso lieber wird es diese Möglichkeit zur Unabhängigkeit nutzen wollen.
Sicherheitshinweise
Kritiker weisen darauf hin, dass der Elektromotor das Rad schwerer mache und Kinder größere Probleme hätten, es zu benutzen. Außerdem seien 25 km/h zu schnell für ein Kind.
Eltern können auch selbst viel dazu beitragen, dass ihr Nachwuchs sich im Straßenverkehr sicherheitsbewusst verhält. Jüngere Kinder können aufgrund ihrer Entwicklung Geschwindigkeiten und komplexe Situationen noch nicht so einschätzen wie Erwachsene. Ist ein Kind jedoch häufig gemeinsam mit den Eltern mit dem Rad unterwegs, hat es die Chance, ohne größeres Risiko Erfahrungen zu sammeln. Dabei wird es auch im Umgang mit dem Rad immer sicherer. Dass Eltern sich dabei ihrer Vorbildfunktion bewusst sein sollten, versteht sich von selbst.
Es gibt keine Helmpflicht für Fahrräder. Empfohlen wird er trotzdem. Ein Helm schützt den Kopf bei Sturz oder Unfall vor Verletzungen oder mildert sie zumindest. Er sollte ein CE-Prüfzeichen haben und gut passen.
Jugendliche, die den AM-Führerschein erworben haben und endlich auf das ersehnte, weil schnellere S-Pedelec oder E-Bike umsteigen wollen, brauchen auch einen neuen Helm. Normale Fahrradhelme sind nicht für einen Sturz bei 40 km/h ausgelegt.
Verkehrsregeln für E-Bikes und Pedelecs
So sieht es der Gesetzgeber: Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.
Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.
Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.
Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen! Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.
Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben. Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.
Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld.
Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.
Alkohol am Steuer
Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
E-Bike Tuning
Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Versicherung
E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.
Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.
Zusammenfassung der Altersbeschränkungen und Anforderungen
| Fahrzeugtyp | Altersbeschränkung | Führerschein erforderlich | Helmpflicht | Versicherungskennzeichen | Wegnutzung |
|---|---|---|---|---|---|
| Pedelec (bis 25 km/h mit Tretunterstützung) | Keine | Nein | Nein (Empfohlen) | Nein | Fahrradwege |
| S-Pedelec (bis 45 km/h mit Tretunterstützung) | 15/16 Jahre (je nach Bundesland) | Klasse AM | Ja | Ja | Straße |
| E-Bike (bis 25 km/h ohne Tretunterstützung, Leichtmofa) | 15 Jahre | Mofaprüfbescheinigung | Ja | Ja | Radwege (außerorts), Straße (innerorts wenn nicht "E-Bike frei") |
| E-Bike (bis 45 km/h ohne Tretunterstützung, Kleinkraftrad) | 16 Jahre | Klasse AM | Ja | Ja | Straße |
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