Das Fahrrad - angesichts steigender Benzinpreise und drohender Dieselfahrverbote für viele eine Alternative für den täglichen Weg zur Arbeit. Was viele noch nicht wissen: Das Dienstwagenmodell funktioniert auch beim Fahrrad. Bereits seit 2012 können Unternehmen die Dienstwagenregelung auch auf Fahrräder anwenden, die sie ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
Und dabei ist nicht nur an Briefträger oder Pizzaboten gedacht - alle Arbeitnehmer können davon profitieren. Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden regeln die Details.
Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?
Grundsätzlich gibt es bei der Überlassung eines Dienstfahrrads an Mitarbeiter ähnliche Gestaltungsmöglichkeiten wie beim Dienstwagen: Der Arbeitgeber kauft bzw. least ein Fahrrad und stellt es seinem Mitarbeiter auf Basis einer Nutzungsvereinbarung kostenlos zur Verfügung. Diese Variante bietet sich beispielsweise als Alternative zur Gehaltserhöhung an.
- Der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgaben gewinnmindernd bei der Steuer einbringen.
- Hierbei kann er den Kaufpreis über sieben Jahre hinweg abschreiben.
- Beim Leasing wird er Leasingnehmer und muss die Leasingraten tragen.
- In der Regel wird hier auch gleich eine Versicherung für das Rad mit abgeschlossen.
Der Arbeitnehmer hat lediglich den geldwerten Vorteil in Höhe von 0,25 Prozent des (auf volle 100 Euro abgerundeten) Bruttolistenpreises zu versteuern. Außerdem müssen Unternehmen und Mitarbeiter die hierauf entfallenden Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen entrichten.
Auch bei Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers ist das Modell interessant: Hier schließt der Arbeitgeber in der Regel einen Leasingvertrag mit einem Dienstleister. Solche Verträge laufen dann meistens über 36 Monate.
Neben der obligatorischen Nutzungsüberlassungsvereinbarung verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zudem auf eine Änderung des Arbeitsvertrags. Danach übernimmt der Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung einen Teil der Kosten, also beispielsweise die Leasingraten. So mindert er sein steuer- und sozialversicherungsrechtliches Bruttoentgelt, muss also weniger Steuern und Beiträge zahlen.
Dieser Vorteil wird zwar ein wenig durch die auch hier anzuwendende 0,25-Prozent-Regelung wettgemacht. Dennoch ist diese Lösung für den Arbeitnehmer meistens günstiger, als wenn er das gleiche Fahrrad privat leasen würde. Hinzu kommt: Da es sich um ein Dienstrad handelt, kann der Arbeitgeber sich finanziell beteiligen - und beispielsweise die Kosten für Versicherung oder Wartung übernehmen.
Manche Arbeitgeber bezuschussen ihre radfahrenden Arbeitnehmer auch mit einem fixen monatlichen Betrag.
Die Vorteile des Dienstradmodells
Letztlich ist das Dienstfahrradmodell eine überlegenswerte Option für diejenigen, die ihre Wege künftig auf einem hochwertigen Fahrrad bzw. einem teuren E-Bike oder Pedelec zurücklegen möchten. Denn klar ist: Ohne die hier skizzierten Vorteile müsste der angehende Biker sein Traumfahrrad aus versteuertem Arbeitsentgelt finanzieren - gleichgültig ob bar, per Kredit oder in Form des Leasings.
Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber eine andere Verhandlungsposition gegenüber dem Anbieter hat, je nachdem, wie viele Verträge abgeschlossen werden sollen - und das wird sich in der Regel auch positiv auf den Preis auswirken.
Gesundheitliche und ökologische Vorteile
Schon regelmäßige kurze Radtouren, wie etwa der Weg zur Arbeit, können einen hohen Beitrag zur Verbesserung der Fitness, der Muskulatur und damit des allgemeinen Wohlbefindens leisten. Auf zwei Rädern zur Arbeit? Sehr zu empfehlen, denn das Fahrrad ist eine tolle Alternative zu Auto, Bus oder Bahn.
Mal abgesehen von den finanziellen Einsparungen für Benzin oder Fahrkarten kann das Radfahren oft auch dabei helfen, die Stimmung aufzuhellen. Neben dem Fitnesstraining für den Körper gibt es gute Laune gratis obendrauf. Mediziner der Universität Tübingen haben nämlich nachgewiesen, dass schon nach 30 Minuten Radeln jede Menge Glückshormone ausgeschüttet werden.
Außerdem ersparen Radler sich stressige Staus und nerviges Parkplatzsuchen. Versteht sich von selbst, dass der Aspekt aktiver Umweltschutz auch positiv auf die Psyche wirkt.
Wie aber sieht es mit den Abgasen aus, die Fahrradfahrer auf dem Weg zur Arbeit einatmen müssen? Die sind in der Tat nicht gesund, allerdings weit weniger schädlich als für Autofahrer. So atmet ein Autofahrer auf der gleichen Fahrtstrecke ungefähr doppelt so viel Kohlenmonoxid ein wie ein Radfahrer, weil die Schadstoffe in der Außenluft sehr viel besser verdünnt werden. Zudem können Radler dank ihres Trainings die Auswirkungen der Luftverschmutzung besser verkraften.
E-Bike Leasing: Ein wachsender Trend
Immer häufiger nutzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen, anstatt selbst ein Fahrrad zu kaufen. "Durch das Jobrad-Angebot fahre ich ein E-Bike zum Preis von knapp 5.000 Euro, das ich mir sonst ehrlicherweise nicht gekauft hätte." Müller arbeitet für den Spezialglashersteller Schott in Mainz.
"Dafür verzichte ich jeden Monat auf einen Teil meines Gehalts in Höhe der Leasingrate. Das Grundprinzip des Dienstrades ähnelt dem des Dienstwagens, vor zwölf Jahren wurden sie steuerlich gleichgestellt. Seit 2019 gelten für Räder zusätzliche Steuervergünstigungen.
Diese müssen, wenn sie das Dienstrad auch privat nutzen wollen, pauschal 0,25 Prozent des Listenpreises des Rads als geldwerten Vorteil versteuern. Die Schott AG will durch das Jobrad-Angebot nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter und zum Klimaschutz leisten.
Dienstfahrräder liegen in Deutschland im Trend. Etwa 100.000 Arbeitgeber bieten inzwischen das Leasing von Diensträdern an, davon geht zumindest der Bundesverband Zukunft Fahrrad aus, der mehrere Leasing-Dienstleister vertritt. Zwar liegen keine offiziellen bundesweiten Zahlen vor, aber nach Schätzungen des Branchenverbands sind mehr als zwei Millionen Diensträder in Deutschland in Gebrauch. Von dieser Entwicklung profitiert insbesondere der Fachhandel.
Für viele Fahrrad-Geschäfte sind Dienstfahrräder inzwischen zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden. So sind zum Beispiel mehr als die Hälfte aller verkauften E-Bikes im Laden von Alexander Mohr in der Nähe von Mainz Leasingräder. In seinen Augen ist das nicht verwunderlich, die Vorteile für seine Kunden lägen auf der Hand.
Kritik und Überlegungen
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di rät Interessierten, genau zu überlegen, ob sich ein Dienstrad wirklich rechnet, da durch den Entgeltverzicht der Arbeitnehmer in Höhe der Leasingrate die Berechnungsgrundlage eben nicht nur für die Lohnsteuer, sondern auch für die Sozialversicherung sinkt.
Natürlich gehe es da meist nur um etwas mehr als einen Euro weniger Rente pro Monat. Das höre sich harmlos an, aber im Schnitt bekämen Menschen gut 20 Jahre Rente mal zwölf Monate. "Das ergibt je nach Leasing-Summe mehrere Hundert Euro", sagt Henke.
E-Bike als Firmenfahrrad für Unternehmer
Unternehmer radeln mit dem E-Bike zum Kundentermin. In der Stadt umfahren sie lästige Staus, sparen sich den Kampf um einen Parkplatz und schonen die Umwelt. Das kommt beim Kunden gut an. Auch als Arbeitgeber bringt ihnen das E-Bike einen Vorteil: Mit dem Elektrofahrrad als Firmenfahrrad können Chefs die Beschäftigten motivieren.
Denn E-Bikes lohnen sich finanziell in mehrfacher Hinsicht: Der Gesetzgeber gewährt Steuervorteile, damit Unternehmer selbst sowie ihre Mitarbeiter auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Fahren Arbeitgeber und Beschäftigte per E-Bike ins Büro oder zum Kunden, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.
Für ein Dienstrad mit Elektromotor gelten ähnliche Regeln wie für E-Dienstwagen - nur ist manchmal die Privatnutzung noch günstiger. Trägt der Betrieb die Kosten, radeln Unternehmer und Mitarbeiter nach Feierabend steuerfrei. Sie dürfen das E-Bike für private Fahrten einsetzen, ohne einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.
Wichtig: Die größten Steuervorteile bietet die Privatnutzung eines E-Bike, das verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft ist und nicht als Kraftfahrzeug. Grundsätzlich gilt: Wer in die Pedale treten muss, damit der Motor mitarbeitet, fährt eigentlich kein E-Bike, sondern ein Pedelec (Pedal Electric Cycles). Trotz Motorunterstützung schafft der Fahrer damit nicht mehr als 25 km/h.
Steuerliche Aspekte und Förderungen
Die Regierung hat die Bemessungsgrundlage zur pauschalen Berechnung des geldwerten Vorteils - statt nach individueller Nutzung laut Fahrtenbuch - auf ein Viertel gesenkt. Seit Januar sind wie bei E-Dienstwagen bis 40.000 Euro Listenpreis monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil anzusetzen.
Elektrofahrräder sind ein beliebtes Gehaltsextra für Mitarbeiter. Daher hat der Arbeitgeber einen Vorteil von jedem E-Bike, das er seiner Belegschaft finanziert. Die Motivation der Mitarbeiter steigt.
Arbeitgeber nutzen meistens Leasingmodelle. Sie legen den finanziellen Rahmen fest und der Mitarbeiter sucht sich sein Wunschrad samt Zubehör beim Händler aus. Oft teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter die Kosten für das Elektrofahrrad in Form einer Entgeltumwandlung.
Der Beschäftigte verzichtet dafür auf einen Teil seines Gehalts. Der Vorteil für den Arbeitgeber auch beim E-Bike: Weil das Bruttogehalt sinkt, fallen weniger Sozialversicherungsbeiträge an. Der Mitarbeiter darf das E-Bike privat nutzen und versteuert den geldwerten Vorteil. Das ist seit Januar 2020 deutlich günstiger, weil die Länderfinanzbehörden E-Bikes in die gesetzliche Förderung der Elektromobilität einbezogen haben.
Damit Arbeitgeber jeden Vorteil beim E-Bike ausschöpfen, empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Steuerexperten. Er weiß, worauf bei der Gehaltsabrechnung zu achten ist. So lässt sich beispielsweise die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro pro Monat nicht für E-Bikes nutzen.
Gestatten Arbeitgeber ihren Beschäftigten, E-Bikes kostenlos an einer betrieblichen Ladesäule aufzuladen, ist dies steuerfrei. Neu geregelt hat der Gesetzgeber den Fall, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein E-Bike schenken oder verbilligt überlassen.
BusinessBike: E-Bike Leasing für Arbeitnehmer
Mit dem Angebot rund um günstiges E-Bike Leasing machen wir es Ihnen einfach, auf diesen Zug Richtung Zukunft aufzuspringen. Fachhändlern.Ersatz-Akku bei Defekten.Versicherung und optional Service inklusive. Neuradabdeckung bei Totalschaden und Diebstahl. Mobilitätsgarantie bei Unfall, Panne oder Diebstahl. Nach 3 Jahren kann ein neues Fahrrad ausgewählt werden.
Die Vorteile von E-Bike Leasing für Unternehmen: Ziehen Sie in Betracht, Ihren Mitarbeitern elektronische Diensträder anzubieten? Dann interessieren Sie sich bestimmt für die Vorteile, die BusinessBike Ihrem Unternehmen bringen kann.
Warum Sie Ihrem Team E-Bike Leasing bereitstellen sollten:
- Erhöhte Mobilität: Staus, Verkehrsverzögerungen und Parkplatzsuche entfallen.
- Gesundheitsfördernd: Regelmäßiges Radfahren stärkt Herz und Kreislauf.
- Kosteneffizienz: Es wird nicht nur durch steuerliche Vorteile gespart, sondern auch durch geringere Ausgaben für Benzin, Wartung und Reparaturen.
- Verbesserung des Firmenimages: Die Nutzung von E-Bikes durch Ihr Team fördert ein umweltfreundliches Image.
Versicherung und Service
Als geleastes Betriebseigentum ist das E-Bike nicht durch die Hausratsversicherung Ihrer Mitarbeitenden abgedeckt. Unsere Kooperation mit einer Fahrradversicherung gewährleistet, dass Ihr E-Bike als Dienstrad immer voll versichert ist. Sollten Probleme mit dem Akku auftreten, egal ob ein kompletter Ausfall oder ein Defekt einzelner Zellen, erhalten Sie einen Ersatzakku.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen und Ihrem Team eine optimale und kosteneffiziente Versicherungslösung. drei Service-Budgets zur Auswahl. Jedes Service-Budget ist dabei nach Bedarf einsetzbar, egal ob für Reparatur oder Inspektion.
Vorteile für Arbeitnehmer
Kosteneffizienz: Beim Leasing zahlen Sie nur die Nutzung, nicht den Wertverlust, was zu niedrigeren Raten als bei Mietgebühren oder Ratenkäufen führt. Einsparungen von bis zu 40 Prozent im Vergleich zu Barkäufen oder anderen Finanzierungsmethoden. Vollkaskoversicherung durch unseren Versicherungspartner einschließlich Akkuwechsel bei Defekten und Neuraddeckung bei Diebstahl und Totalschaden.
Was kostet das Leasing mit BusinessBike? Für das Dienstrad-Leasing stehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle zur Verfügung: E-Bike als Gehaltsplus: Wird das E-Bike vom Unternehmen zusätzlich zum Lohn - als Gehaltsplus - zur Verfügung gestellt, ist es kostenfrei für den Arbeitnehmer. Die Leasingraten werden komplett vom Arbeitgeber übernommen.
E-Bike per Gehaltsumwandlung: Beim Leasing über eine Gehaltsumwandlung wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts zur Leasingrate (monatlichen Umwandlungsrate) umfunktioniert.
Steuerliche Aspekte und Entfernungspauschale
Nach §9, Abs. 1, Nr. 4 EStG ist die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren. Im Klartext: Ja, die Entfernungspauschale gilt auch bei der Nutzung von Diensträdern. Zusätzlich versteuert werden muss diese Pauschale, anders als bei einem Dienstwagen, nicht.
Weitere wichtige Fragen
Sie dürfen Ihr E-Bike in der Freizeit also gerne weiterreichen. Ganz egal, wer gerade in die Pedale Ihres Traumfahrrads tritt, er oder sie ist rechtlich abgesichert und gleichzeitig vollkaskoversichert.
Wenn der Arbeitgeber diese Option ermöglicht, können bei BusinessBike auch mehrere Leasingverträge abgeschlossen werden.
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