Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Eine mittlerweile weit verbreitete Lösung bietet hierfür seit nunmehr 10 Jahren das Dienstradleasing über den Arbeitgeber an. Klimawandel, verstopfte Innenstädte und ein nicht immer optimal zu nutzender öffentlicher Nahverkehr führen seit einiger Zeit dazu, für den Weg zur Arbeit wieder vermehrt das Fahrrad zu nutzen.
Das fällt natürlich leichter auf einem optimal angepassten und gut funktionierenden Neurad, bei längeren Strecken gern auch mit E-Unterstützung. Entsprechende Räder sind allerdings nicht ohne Weiteres für Arbeitnehmer*innen erschwinglich. Eine immer beliebtere Möglichkeit der Finanzierung bietet hier das Dienstradleasing über den Arbeitgeber. Es funktioniert ähnlich wie ein Mietkauf mit monatlicher Abzahlungsrate und wird über hierauf spezialisierte Leasinggesellschaften online abgewickelt.
Was ist Dienstradleasing?
Die Grundidee des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung ist, dass Arbeitgeber Fahrräder leasen, um es ihren Beschäftigten zur Nutzung zu überlassen. Dieses Modell ist also Arbeitnehmern vorbehalten. Auch Selbstständige können zwar ein Dienstrad leasen, dabei aber nicht das Modell der Gehaltsumwandlung nutzen.
Wie funktioniert es?
Soll das Fahrrad als Dienstrad geleast werden, muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Leasinggesellschaft einen LeasingRahmenvertrag abschließen. In nicht tarifgebundenen Unternehmen können hierzu entsprechende Einzelvereinbarungen geschlossen werden. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist die Möglichkeit des Dienstradleasings zunächst im Tarifvertrag zu verankern oder als außer bzw. übertarifliche Zahlung zu vereinbaren. Beamte und Angestellte des Landes und der Kommunen in Niedersachsen können seit dem 22. Februar 2023 vom Dienstradleasing Gebrauch machen.
Es können grundsätzlich alle Fahrradtypen und marken über Fachhändler oder Onlineshops mit einem Kaufpreis von 500 - 6000 € geleast werden. Nach entsprechender Auswahl bzw. Konfiguration des Fahrrades und Übermittlung eines verbindlichen Angebotes berechnet die gewählte Leasinggesellschaft die entsprechende monatliche Leasingrate, die Versicherungsprämie und den Restwert.
Sie bietet anschließend dem Arbeitgeber eine hieraus ermittelte Leasingrate an. Kommt der Vertrag zustande, überlässt der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmer*in das Rad über einen Nutzungsüberlassungsvertrag zur freien Nutzung.
Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach Ablauf des Leasingzeitraums bietet, die Leasinggesellschaft das Rad dem Arbeitgeber zum Kauf an. Der Restwert wird zu Beginn des Leasingzeitraums je nach Leasinggesellschaft mit 13 - 18 % des Anschaffungswertes kalkuliert.
Welche Kosten entstehen?
Die durch die Arbeitnehmer*innen zu tragende Leasingrate wird in der Regel als Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert somit, ähnlich wie eine zusätzliche Rentenversicherung, die jeweilige Steuer und Sozialabgabenbelastung. Da sich hierdurch auch arbeitgeberseitig Einsparungen ergeben, übernimmt dieser ggf. die zu zahlende Versicherung. Im Gegenzug wird für die Möglichkeit der uneingeschränkten privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil von 0,25 % des Anschaffungspreises zugerechnet.
Zur detaillierten Berechnung der monatlichen Belastung unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommensverhältnisse stehen auf den Internetseiten der Leasinggesellschaften entsprechende Rechner zur Verfügung.
Berechnungsbeispiel
Als Berechnungsbeispiel werden folgende Grunddaten angenommen:
- Bruttomonatsgehalt: 4000 €
- Kaufpreis Fahrrad: 3500 €
- Restwert: 630 € (18 %)
Hieraus ergeben sich zunächst folgende BruttoKosten pro Monat:
- Leasingrate: ca. 100 €
- Versicherung: ca. 10 €
- Geldwerter Vorteil: ca. 8 €
In Summe resultieren brutto somit ca. 118 € Kosten pro Monat. In Abhängigkeit der jeweiligen Steuerklasse und sonstiger Freibeträge ergeben sich hieraus folgende monatliche Nettobelastungen:
- Steuerklasse I, keine Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 65 €
- Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 75 €
- Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AN: ca. 85 €
Genaue Werte müssen durch das jeweilige Lohnbüro berechnet werden. Über den vereinbarten Leasingzeitraum von 36 Monaten ergeben sich bei einer Übernahme des Fahrrades somit Gesamtkosten von 2970 € bis 3690 €.
Vorteile des Dienstrad-Leasings
Bis zu 40 Prozent Ersparnis - für Arbeitnehmer ist das eines der wesentlichen Pro-Argumente beim Dienstrad-Leasing. Bei Unternehmen liegt der Fokus dagegen meist eher auf der Möglichkeit, sich mit einem sinnvollen, nachhaltigen und gesundheitsfördernden Benefit als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
- Günstig: Weniger Sozialabgaben und eine geringere Lohnsteuer machen das Traum-E-Bike oft deutlich günstiger.
- Upgrade: Durch das Bezahlen in kleinen Raten, wird ein Modell erschwinglich, das eigentlich über dem Budget liegt.
- Gut gepflegt: Bei einigen Leasing-Anbietern sind Inspektionen vertraglich festgelegt und das E-Bike wird so regelmäßig gewartet.
Nachteile des Dienstrad-Leasings
Trotzdem finden wir, dass auch die Frage nach möglichen Nachteilen berechtigt ist. Zu den offensichtlichsten Nachteilen des Dienstradleasings gehört unter Umständen der feste Leasingzeitraum von 36 Monaten. Arbeitnehmer*innen, die das Angebot wahrnehmen wollen, sollten daher sicher sein, das bestehende Beschäftigungsverhältnis in den nächsten drei Jahren nicht wechseln zu wollen oder zu müssen.
Gleiches gilt für eventuell geplante Elternzeiten. Im Falle einer Beendigung oder Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer*innen dann schadenersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber, d. h. die tatsächlichen Kosten sind unter Verzicht auf diesteuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Vorteile zu übernehmen.
- Sparkurs: Nicht nur Sie zahlen weniger Steuern, auch der Arbeitgeber überweist für Sie weniger in die Versorgungskassen. Bei geringen Einkommen kann dies negative Auswirkungen auf die Rente haben.
- Berufs-Risiko: Beim Jobwechsel oder einer Kündigung sind Sie auf den guten Willen Ihres bisherigen Arbeitgebers angewiesen, um den Vertrag zu übertragen. Im schlimmsten Falle bleibt das E-Bike im Unternehmen - und Ihre gezahlten Raten sind verloren.
- Ablöse: Viele Leasing-Anbieter bieten an, das Rad für eine finale Rate von 10 bis 18 Prozent des Neupreises zu übernehmen. Laut Finanzamt hat das E-Bike nach drei Jahren jedoch einen Restwert von 40 Prozent.
Mögliche Nachteile und ihre Hintergründe
Immer wieder gibt es allerdings auch Vorbehalte, die eher Mythos als Fakt sind. Ob ein geleastes E-Bike sich wirklich auf die Rente auswirkt, man das Dienstrad für den Arbeitsweg nutzen muss oder Selbstständige beim Leasing Nachteile haben, klären wir in unserem Post Fakt oder Mythos?
Unter dem Dienstrad leidet meine Rente
Als Nachteil des Dienstrad-Leasings wird oft der mögliche Einfluss auf spätere Rentenansprüche genannt. Dadurch werden unter anderem auch weniger Rentenbeiträge fällig.
Wenn ich ein Dienstrad lease, kann ich meinen Arbeitgeber nicht wechseln
Die Leasinglaufzeit beim Dienstrad-Leasing beträgt in der Regel drei Jahre. Wenn Dienstrad-Nutzer ihren Arbeitgeber wechseln, gibt es verschiedene Möglichkeiten - von der Übernahme des Dienstrads über die Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber bis hin zur Regulierung über die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung.
Das dicke Ende kommt zum Schluss
Die monatlichen Raten sind klein, aber wer das Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit behalten möchte, muss nochmal tief in die Tasche greifen. Gegen Ende der 36-monatigen Leasinglaufzeit erhalten Dienstradnutzer üblicherweise ein Übernahmeangebot von uns. Auch, wenn ein verbindliches Angebot aus steuerrechtlichen Gründen erst kurz vor Ablauf der Laufzeit erfolgen darf, kann man mit einem Übernahmepreis von 18 % der UVP rechnen.
Mein Arbeitgeber bestimmt, welches Dienstrad ich fahre
Um von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings zu profitieren, muss das Fahrrad über den Arbeitgeber geleast werden. Ob Mountainbike, Cityrad oder Cargobike - darüber entscheiden allein die Arbeitnehmer als Nutzer der Diensträder.
Für ein Dienstrad verdiene ich nicht genug
Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, Radfahren als nachhaltige Form der Mobilität für möglichst viele Menschen attraktiv und auch hochwertige Fahrräder erschwinglich zu machen. Ein Weg dahin, ist das Leasing per Gehaltsumwandlung, bei dem die Leasingraten aus dem Bruttolohn der Arbeitnehmer bedient werden und so die Nettobelastung für die Anschaffung eines Fahrrads deutlich geringer ist als beim Direktkauf.
Diese Ersparnis entsteht unter anderem, weil durch die Reduzierung des Bruttogehalts während der Leasinglaufzeit die Berechnungsgrundlage für Einkommenssteuer und Sozialabgaben gesenkt wird. Wie viel man beim Dienstrad-Leasing sparen kann, hängt darum nicht nur vom Preis des Dienstrads ab, sondern auch davon, wie hoch das Gehalt besteuert wird. Wer kaum oder keine Steuern und Sozialabgaben zahlt, bei dem kann die Ersparnis tatsächlich geringer ausfallen. Ob sich das Dienstrad bei einem bestimmten Gehalt lohnt, darüber kann unser Leasingrechner Aufschluss geben.
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