E-Bike mit Gasgriff: Legalität und Wissenswertes

In der Welt der Elektromobilität gibt es ein heiß diskutiertes Thema: Gasdrehgriffe an E-Bikes. Während sie in vielen europäischen Ländern wie den Niederlanden oder Belgien erlaubt sind, bleibt ihre Nutzung in Deutschland verboten. Doch warum ist das so?

Begriffe: E-Bike und Pedelec

Zunächst muss man zwischen E-Bike und Pedelec unterscheiden:

  • Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, welches auf bis zu 25 km/h beschleunigen darf.
  • Ein E-Bike (auch: S-Pedelec) ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, der auf bis zu 45 km/h beschleunigen kann.

Ein E-Bike mit Gasgriff (auch: Gasdrehgriff) ist ein Elektrofahrrad, das ohne zu Treten beschleunigen kann.

ACHTUNG: Die Begriffe E-Bike und Pedelec werden oftmals vermischt. Meistens, wenn man "E-Bike" benutzt, ist das Pedelec gemeint. Wenn man wortwörtlich ein E-Bike bis 45 km/h meint, nennt man es S-Pedelec.

Wie funktioniert der Gasgriff beim E-Bike?

Der Gasdrehgriff funktioniert vom Prinzip her wie beim Motorrad: Mit dem Drehgriff kannst du die Leistung stufenlos von 0-100% bestimmen und beim Loslassen sorgt eine Rückholfeder dafür, dass der Griff von selbst in die Ausgangsstellung zurückspringt. Bei unseren E-Bikes kann diese Funktion per Knopfdruck an- und ausgeschaltet werden.

Vorteile eines E-Bikes mit Gasgriff

Mit einem Gasdrehgriff an deinem E-Bike musst du gar nicht mehr in die Pedale treten, um voranzukommen. Besonders für Menschen mit Behinderungen ist dies hilfreich, denn das Rad beschleunigt wie ein Mofa per Daumengas.

Damit du nicht losdüst, wenn du mal aus Versehen an den Hebel kommen, kannst du diese Funktion per Knopfdruck deaktivieren. Erst bei erneutem Drücken des Knopfes aktiviert sich die Gasgriff-Funktion. Während der Benutzung des Gasgriffes musst du nicht in die Pedale treten, damit der Motor unterstützt.

Bei Pedelecs (25 km/h) liegt die maximale Geschwindigkeit für den Gasgriff bei 20 km/h. Um die 25 km/h zu erreichen, musst du für die restlichen 5 km/h in die Pedale deines E-Bikes treten. Bei S-Pedelecs (45 km/h) brauchst du zwar eine Mofa-Bescheinigung, kannst dafür bis zu 45 km/h fahren, ohne in die Pedale zu treten.

Rechtslage in Deutschland

Die rechtliche Einordnung von E-Bikes mit Gasgriff hängt von der erreichbaren Geschwindigkeit und der Notwendigkeit des Tretens ab:

Pedelecs (E-Bike bis 25 km/h)

Laut § 1 Abs. 3 StVG gilt ein Pedelec als ein Fahrrad:

  • Maximale Tretunterstützung bis 25 km/h; Anschiebehilfe ist erlaubt
  • Maximal 250W Nenndauerleistung
  • Keine Führerscheinpflicht
  • Keine Zulassungspflicht
  • Keine Helmpflicht
  • Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt (sonst Gasgriff nur auf Privatgelände nutzbar)
  • Radwegpflicht
  • Kinderanhänger sind erlaubt

Elektro-Leichtmofa (Elektrogefährt bis 20 km/h)

  • Gilt rechtlich als Kleinkraftrad oder Mofa
  • Mofaprüfschein oder Führerschein benötigt
  • Zusätzliche Versicherung wird benötigt
  • Helmpflicht
  • Keine Radwegpflicht

S-Pedelec (E-Bike bis 45 km/h)

  • Maximale Unterstützung bis 45 km/h
  • Mindestalter: 15 oder 16 Jahre (je nach Bundesland)
  • Führerschein: Mindestens Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads nötig (Führerscheinklasse AM oder B)
  • Kennzeichnungspflicht: Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen
  • Helmpflicht
  • Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt
  • Permanent mit Licht fahren
  • Radweg: Niemals

Weiterer Hinweis: Die Verwendung des Gashebels beim Pedelec ist in Verbindung mit dem öffentlichen Straßenverkehr illegal, allerdings kann man sich auf Privatgelände austoben.

E-Bikes ohne Treten: STEEREON C30

Ein E Bike ohne Treten ist nur erlaubt, wenn es keine Pedale, sondern einen Gasgriff hat. In diesem Fall muss das E-Bike ohne Pedale als E Scooter mit Sitz genehmigt werden. Ein Straßenzulassung inkl. Kennzeichen ist verpflichtend. STEEREON C30 hat eine EU-Typgenehmigung und ist in der gesamten EU legal als E Bike ohne Treten bzw. als E Scooter mit Sitz zu nutzen.

Da es sich wie beschrieben rechtlich um einen E Scooter mit Sitz handelt, darf ein E Bike ohne Pedale bzw. ein E Bike mit Gasgriff auch schneller als 25 km/h fahren. STEEREON C30 als E Bike mit Gasgriff gibt es in den Geschwindigkeitsvarianten 20 km/h, 25 km/h und 32 km/h.

Vorteile des STEEREON C30

  • Bequemer und leicht zugänglicher Sitz: Ermöglicht schnelles Auf- und Absteigen ohne fremde Hilfe, ideal auch für Senioren.
  • E-Bike ohne Treten und vollelektrische Reichweite: Bis zu 100 km vollelektrische Reichweite ohne Pedalunterstützung.
  • Große Räder und niedriger Schwerpunkt: Sorgen für Fahrstabilität, auch auf unebenen Wegen.
  • Direkter und schneller Bodenkontakt: Bietet zusätzliche Sicherheit bei eingeschränkter Mobilität.
  • Perfekte Anpassung auf den Fahrer: Individuelle Anpassung der Sitzhöhe und Lenkerposition möglich.
  • Gefederte Sattelstütze (optional): Dämpft Stöße und Unebenheiten für mehr Komfort.

E-Bike vs. Pedelec: Was ist der Unterschied?

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
  • Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
  • Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Das Dilemma mit dem Gasdrehgriff in Deutschland

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verweist in seiner Antwort auf die rechtlichen Regularien, die in Deutschland gelten. Die zentrale Aussage lautet: Eine Bewertung einzelner technischer Lösungen, wie zB Gasdrehgriffe an E-Bikes, sei dem Ministerium nicht möglich, da es aus Gründen der Neutralität und aufgrund unvollständiger Informationen keine Einzelfälle beurteilen könne.

Das Ministerium erklärt, dass ein Fahrzeug mit Gasdrehgriff, das sich über 6 km/h beschleunigen lässt, rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft wird. Ein Pedelec hingegen ist nur dann ein Fahrrad, wenn es durch Muskelkraft angetrieben wird und der Motor die Geschwindigkeit bis maximal 25 km/h unterstützt.

Ein weiteres Argument des Ministeriums ist der Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 168/2013, die seit Jahren unverändert ist. Diese Verordnung regelt die Genehmigung und Marktüberwachung von Fahrzeugen, einschließlich E-Bikes, und legt fest, dass Fahrräder mit Trethilfe bis 25 km/h nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft werden.

Länder wie die Niederlande, Belgien und Frankreich haben die Verordnung anders ausgelegt und erlauben die Nutzung von Gasdrehgriffen bei E-Bikes. Diese Länder zeigen, dass Gasdrehgriffe kein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h begrenzt sind. Warum auch nicht in Deutschland?

Gasdrehgriff vs. Drehzahlsensor: Wo liegt der Unterschied?

Das Ministerium erklärt, dass ein Fahrzeug mit Gasdrehgriff als Kraftfahrzeug eingestuft wird, sobald es über 6 km/h ohne Treten beschleunigt wird. Technisch gesehen unterscheiden sich Gasdrehgriffe nicht wesentlich von Drehzahlsensoren, die bereits in E-Bikes verwendet werden. Beide Technologien begrenzen die Geschwindigkeit auf 25 km/h und bieten eine ähnliche Fahrsicherheit. Ein E-Bike bleibt ein Fahrrad - ob mit Gasdrehgriff oder Drehzahlsensor.

Ein E-Bike mit Gasdrehgriff funktioniert ähnlich wie eines mit einem Drehzahlsensor. Der Motor unterstützt den Fahrer und die Geschwindigkeit wird auf 25 km/h begrenzt. In der Praxis gibt es kaum Unterschiede in der Funktionsweise, doch die rechtliche Bewertung ist völlig unterschiedlich.

Es ist an der Zeit, dass die Gesetzgebung in Deutschland überarbeitet wird, um modernen Mobilitätsanforderungen gerecht zu werden. Gasdrehgriffe sollten als sinnvolle Ergänzung zur Elektromobilität anerkannt werden - schließlich haben sie sich in anderen Ländern längst bewährt. Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 bietet genug Flexibilität, um solche Technologien zuzulassen.

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