E-Bike Definition: Was Sie über Elektrofahrräder wissen müssen

Die Begriffe E-Bike und Pedelec stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Elektrofahrräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen.

Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Gegenüber einem normalen Fahrrad sind E-Räder allerdings teurer in der Anschaffung und im Betrieb, schwerer und wartungsintensiver. Vor einem Kauf lohnt es sich deshalb zu überlegen, für welche Zwecke man das Fahrrad einsetzen möchte.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad.

Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.

Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

Die verschiedenen E-Bike-Typen

Bei E-Rädern lassen sich grob zwei Typen unterscheiden: Beim Pedelec dient der Elektromotor nur als Unterstützung der Muskelkraft (in die Pedale treten notwendig), während er beim eigentlichen E-Bike als eigenständiger Antrieb ohne Muskelkraft funktioniert (kein Treten notwendig). Das ermöglicht nicht nur unterschiedliche Einsatzgebiete, sondern führt auch zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen hinsichtlich der Nutzung.

  • Pedelecs (Pedal Electric Cycle): Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig. Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad.
  • S-Pedelecs (schnelle Pedelecs): Haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren.
  • E-Bikes: Sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung. Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
  • Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
  • Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären.
  • Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu!

Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich. Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Kaufempfehlungen für E-Bikes

  • Lange Akku-Lebensdauer: Achten Sie auf Langlebigkeit - sowohl bei Akku als auch beim Rad. Informieren Sie sich, ob der Akku ausgetauscht werden kann und Ersatzteile angeboten werden.
  • Passenden Antrieb: Wählen Sie nach Möglichkeit einen dynamischen Antrieb mit Steuerung des Motors über die Pedale mit Hilfe eines Drehmoment- oder Kraftsensors.
  • Testfahrt: Fragen Sie Ihren Fachhändler nach Möglichkeiten, ein E-Rad zu testen. Auch Fahrradmessen sind eine gute Gelegenheit für Testfahrten.
  • Sicherheit: Achten Sie auf mechanische und elektrische Sicherheit.
  • Zusätzliche Garantien: Achten Sie auf die Garantie des Herstellers. Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Neukauf zwei Jahre Gewährleistung. Es gibt aber Hersteller, die darüberhinausgehende Garantiezeiten gewähren.

Tipps zur Verlängerung der Akku-Lebensdauer

  • Temperatur: Vermeiden Sie - sofern möglich - das Abstellen oder das Lagern des E-Rads überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. So sollten E-Räder beispielsweise besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne geparkt werden.
  • Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden.
  • Lagerungsbedingungen: Während einer "Überwinterung" des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 40 - 50 % während der Lagerung.
  • Umgangsbedingungen: Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus, beispielsweise durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann.

Entsorgung von E-Rad und Akku

Elektroräder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen deshalb am Ende ihrer Lebensdauer - genau wie die eingebauten Akkus - nicht im Hausabfall, als Sperrmüll oder als Metallschrott entsorgt werden.

Der Akku Ihres Elektrorads sollte vor der Entsorgung herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden. Denn vor allem Lithium-Akkus, die noch im oder am Elektrorad sind oder beispielsweise falsch im Restmüll, Sperrmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden, können sich bei falschem Umgang und nicht korrekter Entsorgung selbstentzünden und einen Brand mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt auslösen.

Ausgediente Akkus aus E-Rädern zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Wertstoffhöfe) nehmen Industriealtbatterien kostenfrei zurück.

Weitere Tipps für E-Bike-Nutzer

  • Nutzen Sie Ökostrom zum Beladen des Akkus.
  • Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig oder schließen Sie mit einem Fahrradhändler einen Wartungsvertrag ab.
  • Achten Sie auf ausreichenden Reifendruck. Durch den geringeren Rollwiderstand verbrauchen Sie weniger Strom.
  • Ausgediente aber noch funktionstüchtige Elektroräder können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.

Umweltvorteile von E-Rädern

Die Vorteile von E-Rädern als Alternative zu Pkws liegen auf der Hand: E-Räder sind leiser und verursachen deutlich weniger CO2-Emissionen, Feinstaub (⁠PM10⁠) und Stickstoffoxide (NOX) als Pkws. E-Räder erweitern die Einsatzmöglichkeiten des Fahrrades. Sie erleichtern den Lastentransport und helfen, Höhen und Entfernungen einfacher zu überwinden. Die Reichweite des Fahrrades wird von durchschnittlich 5 km auf 10 bis 20 km erweitert.

Gesetzliche Aspekte

Grundlage für die gesetzlichen Regelungen für Elektroräder ist die EU-Richtline 168/2013/EG.

  • Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor mit maximal 250 Watt und bis zu 25 km/h nur die Pedalbewegung unterstützt. Auch die Modelle mit Anfahrhilfe bis 6 km/h erfordern keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr.
  • S-Pedelecs dürfen nicht auf Fahrradwegen gefahren werden.
  • E-Bikes mit unabhängigem Antrieb bis 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkraftrad.
  • E-Bikes mit auf 500 Watt Leistung begrenztem Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten rechtlich als Leichtmofa und dürfen daher auf Radwegen nur dann fahren, wenn diese auch für Mofas bzw. E-Bikes freigegeben sind.

Marktbeobachtung

Während 2009 in Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. nur 150.000 Elektroräder verkauft wurden waren es 2023 bereits 2,1 Millionen. Elektrofahrräder machten 2023 einen Marktanteil von 53 % am Gesamtfahrradmarkt aus.

Wichtige Fakten

  • Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder
  • Bei einigen Bikes ist eine Fahrerlaubnis erforderlich
  • Man sollte immer einen Helm tragen

Häufige Missverständnisse

Bei der Definition des E-Bikes kommt es immer wieder zu Missverständnissen, weil es im normalen Wortgebrauch fast immer dem Pedelec gleichgesetzt wird. Eigentlich unterscheidet man aber zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike.

E-Bike Antriebsarten

Es gibt drei verschiedene E-Bike Antriebsarten. Welcher E-Bike Motor der Beste ist, kommt auf den Einsatzweck an.

  • Der kostengünstigste Antrieb ist der Frontmotor. Dieser sitzt am Vorderrad und vor allem für die Ebene ausgelegt. Bergauf steigt die Gefahr, dass er überhitzt.
  • Analog gibt es natürlich einen Heckantrieb, der am Hinterrad sitzt. Dieser hat herausragende Klettereigenschaften und gibt bergauf richtig Kraft.
  • Der Allrounder ist der Mittelmotor. Dieser erzeugt durch seinen günstigen Schwerpunkt direkt am Tretlager ein äußerst natürliches Fahrverhalten und ist in jedem Gelände anwendbar.

E-Bike Rekuperation

Unter E-Bike Rekuperation versteht man eine Energierückgewinnung. Das heißt: Beim Bergabfahren oder Laufenlassen des Rades wird Energie gespeichert. Das ist allerdings nur bei E-Bikes mit Front- oder Heckantrieb möglich.

E-Bike Up Dates

Für viele E-Bikes gibt es regelmäßig Up Dates. Absoluter Vorreiter ist Bosch, weil sich Antrieb und Display ständig weiterentwickeln und der Kunde viele Up Dates sogar zu Hause durchführen kann.

Leistung vs. Kraft

Wenn es darum geht, wie viel Kraft ein E-Bike hat, kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Denn man muss zwischen Leistung und Kraft unterscheiden. Die Leistung wird in Watt angegeben und ist bei allen E-Bikes gleich: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein E-Bike maximal 250 Watt abgeben darf.

Wer wissen will, wie viel Kraft ein E-Bike hat, muss auf den Indikator Drehmoment achten. Dieser wird in NM angegeben und gibt Auskunft, wie stark der Motor anschiebt. Je höher der Drehmoment, desto kraftvoller der Antrieb!

Reichweite des Akkus

Akkus halten am längsten bei Raumtemperatur um rund 20 Grad. Je kälter es draußen ist, desto öfter muss der Akku geladen werden. Natürlich spielt auch die Topografie eine große Rolle für die Reichweite. Fährt man nur auf der Ebene auf befestigten Wegen, reicht der Akku sehr lange. Geht es hingegen über Feld und Wiesen und auf steile Berge, wird mehr Strom verbraucht.

Außerdem gilt: Je höher die Unterstützungsstufe, desto höher der Stromverbrauch, desto geringer die Reichweite. Selbiges gilt für das Gewicht: Ideal ist es, mit möglichst wenig Gepäck zu fahren. Zuletzt ist auch der Reifendruck wichtig: Ist dieser zu gering, nutzt sich der Reifen nicht nur schneller ab, er rollt auch schwerer und man braucht mehr Strom.

Kosten pro Akkuladung

Wie hoch die Stromkosten pro Akkuladung liegen, kommt auf die Ladekapazität und den aktuellen Strompreis an.

Tabelle: E-Bike Typen im Überblick

Merkmal Pedelec S-Pedelec E-Bike
Motorunterstützung Bis 25 km/h (Pedalieren erforderlich) Bis 45 km/h (Pedalieren erforderlich) Bis 25 km/h (auch ohne Pedalieren)
Motorleistung Max. 250 Watt Bis zu 500 Watt Variabel (bis 500 Watt)
Führerschein Nein Klasse AM Mofa-Prüfbescheinigung/Klasse AM
Versicherung Nein Pflicht Pflicht
Helmpflicht Nein (empfohlen) Pflicht Pflicht (abhängig von Leistung und Geschwindigkeit)
Radwegnutzung Erlaubt Nicht erlaubt Eingeschränkt (ggf. mit Zusatzzeichen)
Rechtliche Einordnung Fahrrad Kleinkraftrad Kleinkraftrad/Mofa

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