Seit der Einführung der E-Scooter in Deutschland im Juni 2019 ist die E-Mobilität auf zwei Rädern in aller Munde. Dabei gibt es Elektro-Roller schon deutlich länger auf deutschen Straßen. Oft werden die Begriffe E-Roller, E-Scooter und E-Mofa als Synonyme verwendet, was bei Vielen für Verwirrung sorgt. In diesem Beitrag erklären wir, welche Regelungen für E-Roller bis 25 km/h gelten.
Brauche ich einen Führerschein für E-Roller bis 25 km/h?
Kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen. Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig. Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt.
Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwingend erforderlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM für E-Scooter bis zu 45 km/h. Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich.
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen. Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse Bvorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 hFahrpraxis vorweisen.
Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15. Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werden muss, ist es - wie oben bereits beschrieben - notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischen Übungsstunden absolviert werden muss. Dieses Mindestmaß besteht entweder aus einmal 90 Minuten Einzelunterricht oder bis zu 180 Minuten Gruppenunterricht.
Für Fahrer, die vor dem 1.4.1965 geboren sind benötigen keinen Führerschein.
Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrzeuge ab 10 km/h
Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht, wer mit einem Fahrzeug über 10 km/h Geschwindigkeit unterwegs ist und das gilt nun für Kranke oder Behinderte, die gerne etwas schneller fahren wollen ebenso wie für alle anderen, die mit unseren Elektromobilen am Straßenverkehr teilnehmen. Wer also ein 15 km/h schnelles Elektro Trike erwirbt, muss dieses bei einer Versicherung anmelden, das Versicherungskennzeichen hinten anbringen und braucht die Mofa-Prüfbescheinigung.
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bei Fahrschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erworben werden und umfasst eine Doppelstunde Praxis und sechs Doppelstunden Theorie. Die Mofa-Prüfbescheinigung wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgehändigt und ist im rechtlichen Sinn kein Führerschein.
Da die Mofa-Prüfbescheinigung erst 1980 eingeführt wurde, müssen sie Personen, die vor 1965 geboren sind, nicht erwerben. Sie müssen sich bei einer Polizeikontrolle in unserem Elektro Trike bis 25 km/h nur ausweisen können und damit ihr Alter nachweisen.
Alter und E-Roller
Die kleinen E-Scooter, also Elektro-Tretroller, mit einem Tempo von maximal 20 km/h sind ab 14 Jahren freigegeben. Dies gilt bei einem eigenen Zweirad. Hier liegt die Grenze zwischen 15 und 18 Jahren. In diesem Fall gibt die notwendige Fahrerlaubnis für den Elektroroller das Alter vor.
- E-Scooter bis 20 km/h: ab 14 Jahren
- E-Roller bis 25 km/h: ab 15 Jahren (mit Mofa-Prüfbescheinigung)
Gibt es eine Helmpflicht für E-Roller?
Für E-Roller bis maximal 20km/h besteht keine Helmpflicht. Für E-Roller, die schneller als 20 km/h fahren besteht immer Helmpflicht. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. Deshalb solltest immer einen Helm tragen, wenn Du mit deinem E-Roller unterwegs bist.
Eine Pflicht besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Entscheide immer in Hinblick auf Deine eigene Fahrsicherheit und den äußeren Faktoren wie dem Verkehrsaufkommen.
Versicherungspflicht für E-Roller
Ja, jeder E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h ist versicherungspflichtig. Um das günstigste Angebote für dich zu finden haben wir einen Vergleichsrechner für E-Roller Versicherungen entwickelt. Mit nur wenigen Klicks erhältst Du deine günstige E-Roller Versicherung.
Für deinen E-Roller bis 25 km/h benötigst Du eine Haftpflichtversicherung in Form eines E-Roller Kennzeichens. Diese E-Roller Plakette bringst Du einfach an der Rückseite deines E-Rollers an. Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen.
Mit der passenden E-Roller Versicherung, übernimmt diese den entstandenen Schaden, wenn Du Dritte beim Betrieb deines E-Roller schädigst.
Ohne eigenständige Versicherung deines Elektro-Rollers kommst Du selbst für den Schaden auf und kassierst zudem eine Strafe für den Betrieb eines versicherungspflichtigen Elektrokleinstfahrzeuges ohne entsprechende Versicherung im öffentlichen Raum.
Wo darf ich mit einem E-Roller fahren?
Nicht alle öffentlichen Flächen sind zum befahren mit dem E-Roller bis 25 km/h freigegeben. Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen. Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.
Gemäß § 2 Abs. 4 STVO (Straßenverkehrsordnung) dürfen Mofas auch auf Radwegen fahren. Das gilt jedoch nur für Radwege, die Außerorts liegen, also meist an Landstraßen. Innerorts kann ein Zusatzschild das Fahren auf dem Radweg erlauben.
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Für unsere Elektro Senioren Mobile bis 25km/h bedeutet dies, dass Sie im kleinsten Gang bis 6 km/h auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen.
Alkohol und E-Roller
Alkohol und E-Roller, das passt nicht zusammen und ist eine Gefährdung für dich und andere Teilnehmer am Straßenverkehr. Bis einschließlich 20 Jahren gilt deshalb eine Promille-Grenze von 0,0 für E-Roller Fahrer. Ab 21 erhöht sich diese auf 0,5 Promille.
Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.
Versicherung im Ausland
Ja, die Versicherung gilt in der Regel für EU-Mitgliedsstaaten. Hier ist es jedoch ratsam die internationale Versicherungskarte (besser bekannt als „Grüne-Karte“) mitzuführen. Trotzdem solltest Du dich vorher über Gesetze und Beschränkungen innerhalb des jeweiligen Landes, in das Du reisen möchtest, informieren. Was in Deutschland erlaubt oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, kann in einem anderen Land verboten sein.
Bußgelder bei Verstößen
Ein Umstand, der spätestens bei einer Verkehrskontrolle für Probleme sorgt. Denn der Gesetzgeber schreibt für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zum Beispiel eine allgemeine Betriebserlaubnis vor.
Da ein E-Scooter mit 25 km/h über keine Zulassung bzw. allgemeine Betriebserlaubnis verfügt, fällt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro an.
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
An diese musst Du Dich halten, sonst drohen neben Bußgeldern sogar Punkte in Flensburg.Mit der passenden E-Roller Versicherung, übernimmt diese den entstandenen Schaden, wenn Du Dritte beim Betrieb deines E-Roller schädigst.
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
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