Elektroroller 90 km/h: Führerschein Voraussetzungen und mehr

Motorroller mit Elektroantrieb sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie sind nachhaltig, leise und obendrein noch trendy. Die kleinen elektrisch betriebenen Zweiräder mit Sitz bewähren sich vor allem im Stadtverkehr, denn Sie erreichen Ihr Ziel genauso schnell wie mit dem Auto. Parkplatzsuche wird durch die kompakte Form der E-Roller deutlich erleichtert.

Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Doch der Spaß endet, wenn man auf einem E-Scooter ohne gültige Fahrerlaubnis fährt - und dabei erwischt wird.

Welchen Führerschein benötige ich für einen E-Roller?

Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Um sicherzugehen, welchen Führerschein Sie für Ihren E-Roller benötigen, sollten Sie die Herstellerhinweise zurate ziehen.

Führerscheinklasse AM

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.

Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Führerscheinklasse B

Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du entspannt auf einem E-Scooter durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend.

Führerscheinklasse A1

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert. Wenn Sie sich für einen E-Roller interessieren, der schneller als 45 km/h fährt, müssen Sie entweder über eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 (Motorradführerschein) oder der Klasse B196 verfügen.

Mofa-Prüfbescheinigung

Für Elektroroller, die mit einem Mofa (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h) vergleichbar sind, wird lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Das Mindestalter hierfür beträgt 15 Jahre. Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bei Fahrschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erworben werden und umfasst eine Doppelstunde Praxis und sechs Doppelstunden Theorie. Zum Abschluss wird eine theoretische Prüfung abgelegt.

Ausgenommen davon sind vor dem 1. Wenn Sie sich für einen E-Roller interessieren, der schneller als 45 km/h fährt, müssen Sie entweder über eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 (Motorradführerschein) oder der Klasse B196 verfügen.

Achtung! Begriffliche Überschneidungen können gerade beim E-Scooter zu Problemen führen. In der aktuellen Diskussion fallen unter diesen Begriff hauptsächlich die elektrischen Tretroller. Es gibt jedoch auch Motorroller, die über einen elektrischen Antrieb verfügen und weit mehr als 20 km/h auf der Strecke erreichen können.

E-Roller ohne Führerschein fahren - geht das?

Ja - unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Einige unserer Modelle sind auf maximal 25 km/h gedrosselt und fallen damit in die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge oder Mofas. Diese kannst du in der Regel auch ohne Führerschein oder nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren.

Ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung darf auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Grund dafür: Die zugelassenen E-Scooter sind auf 20 km/h Geschwindigkeit gedrosselt. Kfz bis zu dieser Geschwindigkeit dürfen grundsätzlich auch ohne Führerschein geführt werden.

Zwar dürfen Sie einen zugelassenen E-Scooter (Tretroller) fahren ohne Führerschein, zu beachten ist jedoch das jeweilige Mindestalter.

Kosten für den Rollerführerschein

Die Kosten für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.

Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch. Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.

THG-Quote für E-Roller

Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist im Jahr 2022 für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von bis zu 425 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten. Sie bekommen diesen Bonus jährlich ausgezahlt.

Der THG-Bonus kann auch für Elektroroller beantragt werden, die in der Vergangenheit gekauft wurden. Dies gilt auch für Fahrzeuge die z.B. im Jahr 2018, 2019, 2020 oder 2021 gekauft wurden. Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Die THG-Prämie kann erst beantragt werden, nachdem Sie Ihren E-Roller gekauft haben, da Sie für die Zulassung die COC-Papiere des E-Rollers benötigen.

Für eine erfolgreiche Bestätigung des THG-Bonus durch das Umweltbundesamt wird zwingend eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) benötigt.

Worauf sollte man beim Rollerfahren achten?

Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.

Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.

Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten.

Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet.

Fahrzeugtyp Führerschein Mindestalter Merkmale
E-Scooter (Tretroller) bis 20 km/h Kein Führerschein erforderlich 14 Jahre Straßenzulassung erforderlich, Drosselung auf 20 km/h
E-Roller bis 25 km/h (Mofa) Mofa-Prüfbescheinigung 15 Jahre Theorie- und Praxisstunden erforderlich
E-Roller bis 45 km/h (Kleinkraftrad) AM oder B 15 Jahre (AM) / 18 Jahre (B) AM: Beschränkt auf Deutschland bis 16 Jahre
E-Roller über 45 km/h A1 oder B196 16 Jahre (A1) / 18 Jahre (B196) A1: Leichtkraftrad bis 125 ccm und 11 kW

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