E-Scooter Kennzeichenpflicht: Alles, was Sie wissen müssen

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. 780.000 Scootern im Privatbesitz standen 2023 nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.

Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Die neuen Kennzeichen wechseln zudem jedes Jahr ihre Farbe.

Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?

Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.

Konsequenzen bei Fahren ohne Kennzeichen

Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.

Unfall verursacht - was nun?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten.

Diebstahl des E-Scooters

Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000.

Weitere wichtige Fragen und Antworten

  • Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen? Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.
  • Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren? Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.
  • Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec? Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.
  • Wie schnell dürfen E-Scooter fahren? Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
  • Besteht eine Helmpflicht? Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.
  • Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern? E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.
  • Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe? Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.
  • Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache? Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.
  • Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern? Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis.
  • Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland? Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.
  • Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen? Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.

Versicherungsjahr und Kennzeichenwechsel

Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für E-Scooter, Mofas, Mopeds und Co. Den Versicherungsschutz erkennt man am Versicherungskennzeichen - die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.

Die bisherigen blauen Nummernschilder sind nur bis zum 28. Februar 2025 gültig. Ab dem 1. März 2025 darfst Du Dein Moped, Mofa oder E-Scooter nur mit einem grünen Nummernschild bewegen. Beachte hierbei: Das Versicherungskennzeichen verlängert sich nicht automatisch - Du musst es aktiv bei Deiner Versicherung neu bestellen. Du darfst Dein Fahrzeug nur benutzen, wenn es das neue grüne Kennzeichen hat. Ansonsten ist es nicht versichert.

Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate. Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.

Versicherungspflichtige Fahrzeuge

Versicherungspflichtig sind folgende Fahrzeuge:

  • E-Scooter & Segways bis 20 km/h, die gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine Betriebserlaubnis haben
  • Motorroller, Mofas & Mopeds bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
  • Quads & Trikes bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit

Neben der Kennzeichenpflicht für viele Motor- und Elektroroller sind noch weitere Pflichten zu erfüllen. So musst Du beim Fahren die Betriebserlaubnis mit Dir führen. Diese beinhaltet technische Daten zum Motorroller, die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie den Namen und die Anschrift des Halters.

Um Deinen E-Scooter zu versichern, brauchst Du auch eine Datenbestätigung.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Bußgelder bei Verstößen

Bei Rot über die Ampel: zwischen 60 und 180 €Fahren auf dem Gehweg: 15 bis 30 €Fahren auf der Autobahn: 20 €Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 €Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 €Nebeneinander fahren: 15 bis 30 €Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt: 100 €, 1 Punkt

Überblick über Fahrzeugarten und Anforderungen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über verschiedene Fahrzeugarten und die jeweiligen Anforderungen:

FahrzeugartFahrradKleinkraftradElektro-Kleinstfahrzeug
Max. Leistung250 WattMax. 500 WattMax. 500 Watt
StraßenverkehrBetriebserlaubnis erforderlichNeinJaJa
HelmpflichtNeinJaNein
KennzeichenpflichtNeinJa (Versicherungskennzeichen)Ja (Versicherungs-Plakette)
FührerscheinpflichtNeinJa (Klasse AM)Nein
AltersbeschränkungNeinJa (Mindestalter 16 Jahre)Ja (Mindestalter 14 Jahre)
Fahren auf dem RadwegJaNeinJa
VersicherungsschutzVersicherungspflichtNeinJaJa
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter?Private HaftpflichtKfz-HaftpflichtKfz- Haftpflicht
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl?HausratKaskoKasko

Die Informationen in diesem Artikel sollen Ihnen helfen, sich im Bereich der E-Scooter Kennzeichenpflicht zurechtzufinden und sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

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