E-Scooter und Elektroroller sind umweltfreundliche Fortbewegungsmittel, die auch bei Arbeitnehmern und Freiberuflern immer mehr Anklang finden. Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, den E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug in Form eines Dienstwagens zu nutzen.
E-Scooter sind nicht nur steuerlich absetzbar und umweltfreundlicher als der klassische Firmenwagen, auch Staus sind mit den praktischen Flitzern kein Problem mehr. Zudem bleibt die Parkplatzsuche aus.
Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit
Grundsätzlich ist ein E-Scooter steuerlich absetzbar, wenn er als Firmenfahrzeug benutzt wird. Ob auf dem Dienstgelände oder um als Freiberufler zur Arbeit zu kommen, spielt dabei keine Rolle. Wer selbstständig ist, kann sowohl die Kosten für die Haftpflicht- als auch für die Teilkaskoversicherung für den E-Scooter von der Steuer absetzen und das Fahrzeug, je nach Höhe vom Kaufpreis, unter den Betriebskosten in seiner Steuererklärung verbuchen.
Jedoch müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Halter des Elektroroller muss über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen und gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs sein.
Ein E Scooter als Firmenfahrzeug erleichtert Wege in großen Gebäuden, quer über das Betriebsgelände oder durch lange Produktionsanlagen. Meist gilt auch auf dem Firmengelände die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wird das Dienstfahrzeug für Mitarbeiter genutzt, um Wege zur Arbeit zu bestreiten, benötigt der Elektroroller eine ABE und eine Versicherung. Hier gilt für das Dienstfahrzeug für Mitarbeiter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Abschreibung und Finanzierung
Beim Kauf eines Elektrorollers können Sie den Kaufpreis nicht als Betriebsausgabe absetzen. Das bedeutet für Sie, dass Sie den Kaufpreis auf die Jahre der Nutzung verteilt abschreiben müssen. Ein neuer E-Scooter kann über den Hersteller finanziert werden.
Hier besteht zum einen die Möglichkeit, den Elektroroller zu leasen oder man kann sich für eine Ratenfinanzierung entscheiden. Auch die Finanzierung über die eigene Bank, bei der ein Kredit aufgenommen werden kann, ist möglich.
Kosten, die im Rahmen einer E-Scooter-Finanzierung entstehen, können nur steuerlich abgesetzt werden, wenn diese betrieblich bedingt sind. Man muss also beweisen, dass man den Elektroroller zum Ausüben der beruflichen Tätigkeit braucht. Ist man im Berufsfeld eines Lieferdienstes tätig oder arbeitet im Außendienst, ist der Nachweis sicher kein Problem.
So klein das Firmenfahrzeug auch ist, er wird genauso behandelt wie ein Elektro-Dienstwagen. Somit überschreitet er die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, dass der Kaufpreis der Dienstfahrzeuge im Betriebsvermögen auf die Jahre der Nutzung verteilt abgeschrieben werden müssen. Für E-Roller gibt es noch keine allgemeine Festlegung zur Abschreibung.
Die sogenannte Abschreibungs- (AfA)-Tabelle enthält noch keine Angaben über die durchschnittliche Nutzungszeit bei elektrischen Tretrollern. Daher ist der Zeitraum für Motorroller anzusetzen, der laut Tabelle sieben Jahre beträgt.
Auch ein geleaster Elektroroller ist als Firmenfahrzeug von der Steuer absetzbar. Die laufenden Betriebskosten in Form von Strom können Sie mit den regulären Stromkosten abrechnen. Das ist die einfachste Lösung, wenn der Elektroroller an der Steckdose geladen wird. Möchten Sie möchten die Stromkosten für den Tretroller separat als Betriebskosten erfassen, benötigen Sie eine eigene Ladestation mit Zähler.
Deshalb wird er als Wirtschaftsgut, das dem Betrieb langfristig zur Verfügung steht, im Anlagevermögen gebucht und nach der amtlichen AfA-Tabelle planmäßig abgeschrieben. Da Elektroroller in dieser Tabelle nicht genannt werden, nimmt man entsprechend den Wert für Motorroller und kommt damit auf eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren.
Steuerpflichtige Privatnutzung
Die E Scooter Privatnutzung für Unternehmen ist steuerpflichtig. Geldwerter Vorteil heißt das, wenn man das Fahrzeug privat nutzen will. In der Vergangenheit wurde dafür pauschal 0,5 % des brutto Listenpreises, analog zum Dienstwagen, veranschlagt.
Seit Anfang 2020 wurde der Bemessungswert weiter gesenkt, man muss also lediglich noch 0,25 % des Brutto-Listenpreises versteuern. Seit 2020 gelten erhebliche Steuervorteile für Elektrofahrzeuge. Laut 1-Prozent-Regelung werden Firmenwagen monatlich mit 1-Prozent des Listenpreises besteuert und ein Elektromoped, das bis zu 45km/h fährt, wird verkehrs- und somit auch steuerrechtlich ebenfalls als Kraftfahrzeug behandelt.
Wird der E-Scooter dem Mitarbeiter als geldwerter Vorteil zur Verfügung stellt, sind 1 % Besteuerung des inländischen Listenpreises zu einem Viertel (also nur 0,25 %) anzusetzen. Das gilt auch auf die Anschaffungskosten und die Abschreibung nach AfA der Leasing- oder Mietkosten.
Es gelten die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen der Dienstwagenbesteuerung. ist der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage mit 25 % bei der 1-%-Methode anzusetzen.
Bei einem Kaufpreis eines STVO-zugelassenen E-Scooters von z. B. 1.400 Euro (= Brutto-Listenpreis) ergibt sich pro Monat ein geldwerter Vorteil von 1.400 x 0,5 / 100 = 7 Euro. Wird das Fahrzeug zudem für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (= erste Tätigkeitsstätte) genutzt, kommt ein Zuschlag in Höhe von 0,015 % des Brutto-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat hinzu: 1.400 x 0,015 / 100 = 0,21 Euro.
E-Scooter Leasing als attraktive Option
Viele unserer Kunden (etwa 70% unserer B2B Kunden), deren Unternehmen aus nicht mehr als einer Person bestehen, nutzen unser Leasing/ Abo-Modell. Hauptgrund dafür ist eine mögliche Einsparung an Kosten von bis zu 40% im Vergleich zum Kauf eines E-Bikes.
Bei einem Bruttogehalt von 3000€ in der Steuerklasse I, können Mitarbeitende mehr als 1500€ im Vergleich zum Kauf eines E-Bikes sparen. Grund dafür ist die Gehaltsumwandlung, die sich auf den Leasingvertrag eines unu Scooter (in diesem Beispiel ein unu Scooter Pro) anwenden lässt. Der monatliche Wert des unu Scooters wird als Gehaltsumwandlung angerechnet und senkt dadurch das ursprüngliche Gehalt der Mitarbeitenden.
Deine Mitarbeitenden zahlen nur einen geringen monatlichen Betrag von 85€ und nach Ablauf des Leasingvertrags kann der E-Scooter komplett auf die Mitarbeitenden übertragen werden, meist für nur 15% des originalen Kaufpreises.
Bei Leasing-Fahrzeugen gibt es außerdem oft ein Service-Paket, bei dem Wartungskosten und Versicherung für die betriebliche Nutzung übernommen werden. Betriebskosten fallen nur für die Aufladung der Akkus an. Nach Ende der Leasing Dauer kann man das Dienstfahrzeug gegen ein neues Firmenfahrzeug austauschen oder das alte weiternutzen. Wer ein neues Modell möchte, muss sich nicht um den Verkauf vom alten kümmern.
Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter
Ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitenden einen E-Scooter zur Verfügung stellt, ist eine coole Sache - und ein gutes Arbeitgeber-Image hat auch noch niemandem geschadet, oder?
Die betriebliche Nutzung einer E Flotte, sorgt für Mitarbeiterbindung und -motivation. E Roller können individuell mit dem Firmennamen bedruckt werden. Wer den Elektroroller geschäftlich nutzen will, schafft dadurch einen Wiedererkennungswert. Diese smarte Alternative zum Dienstwagen ist nicht nur eine nachhaltige, sondern auch eine innovative Lösung, die die Mobilität der Mitarbeiter steigert.
Zudem sind deine Mitarbeitenden sehr viel flexibler unterwegs und finden auch in den überfüllten Straßen ganz einfach einen Parkplatz. Keine Lärmverschmutzung, sehr geringe Kosten pro Batterieladung und als Unternehmen digital immer auf dem neuesten Stand - das sind alles starke Argumente für den Umstieg auf E-Mobilität.
Wichtige Hinweise und Bestimmungen
Jeder Nutzer muss sich über die Vorschriften auf öffentlichen Straßen informieren und die Verkehrsregeln beachten. Per Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) vom 15. Tretroller mit elektrischem Motor werden den Kraftfahrzeugen zugerechnet. Es gelten daher die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr (also wie für Auto- oder Motorradfahrer).
Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, ist das Fahren und Abstellen in Parks, Gärten und Landschaftsschutzgebieten nicht erlaubt. In den Verkehrsmitteln der Münchner Verkehrsbetriebe (MVV) dürfen E-Scooter im zusammengeklappten Zustand mitgenommen werden.
Beim E-Scooter im betrieblichen Einsatz ist ferner das Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen, das für alle Fahrzeuge, die mehr als 8 km/h fahren, greift. Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften muss eine Fahrerunterweisung, ebenso wie eine regelmäßige Fahrzeugprüfung nach UVV stattfinden. Wenn dies vom Unternehmen nicht eingehalten wird und es zu einem Unfall kommt, drohen hohe Bußgelder und unter Umständen die Ablehnung von Versicherungsleistungen.
Steuerliche Behandlung von E-Scootern im Überblick
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Aspekte, die bei der Nutzung von E-Scootern als Firmenfahrzeuge zu beachten sind:
| Aspekt | Bedingungen und Hinweise |
|---|---|
| Steuerliche Absetzbarkeit | Bei betrieblicher Nutzung gegeben, sowohl auf dem Dienstgelände als auch auf dem Arbeitsweg. |
| Abschreibung | Kaufpreis wird über die Nutzungsdauer (7 Jahre, analog zu Motorrollern) abgeschrieben. |
| Privatnutzung | Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises versteuert wird. |
| Leasing | Leasingraten sind steuerlich absetzbar, oft mit zusätzlichen Service-Paketen. |
| Betriebskosten | Stromkosten können als Betriebskosten abgerechnet werden, idealerweise mit eigener Ladestation und Zähler. |
| E-Roller als Teil ihrer Fahrzeugflotte ohne private Nutzung | Elektrofahrzeuge und somit auch Elektroroller, deren Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt, sind für bis zu 10 Jahre von der Steuer befreit. |
Fazit
Die Vorteile eines E-Scooters mit Straßenzulassung als Dienstfahrzeug, das steuerlich absetzbar ist, sind vielseitig und es lohnt sich oft für Unternehmen und Mitarbeiter, die smarten Fortbewegungsmittel im betrieblichen Rahmen einzusetzen bzw. Wir informieren Euch zu den passenden Modellen, zum Thema steuerliche Vorteile Kauf oder Leasing, welche Flottenlösungen es gibt und über das Thema Jobrad bzw.
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