Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden. Die gesetzlichen Vorgaben, die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer.
Grundlagen und Gesetze für E-Scooter
Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.
Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind Tretroller mit Elektromotor und Akku, deren Geschwindigkeit der Nutzer über einen Drehgriff am Lenker steuert. Die Frage "Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?" regelt seit dem Jahr 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKV). E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.
- Radwege: Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege, die mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet sind, dürfen befahren werden.
- Radfahrstreifen und Fahrradstraßen: Hier ist das Fahren mit E-Scootern erlaubt.
- Straße: Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen.
Durch Fußgängerzonen darf man nur rollen, wenn das mit einem Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Das gilt auch für Radfahrer. In Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich verboten.
Ausnahmen vom Gehwegverbot
Es gibt Ausnahmen vom generellen Verbot, mit E-Scootern auf dem Gehweg zu fahren:
- Wenn der E-Scooter nicht schneller als 6 km/h fahren kann.
- Wenn die Nutzung des Gehweges für E-Scooter durch ein Verkehrsschild "E-Scooter frei" erlaubt ist.
- Wenn eine kommunale Sonderregelung greift.
Zusatzschilder wie „E-Scooter frei“ unter einem Gehweg- oder Fußgängerzonen-Schild, machen deutlich, dass der Weg auch von E-Scooterfahrern genutzt werden darf.
Verhaltensregeln in verkehrsberuhigten Bereichen
In Spielstraßen darf man zwar mit seinem E-Scooter fahren, man muss sich jedoch dem Fußgängerverkehr anpassen. Demnach gilt für E-Scooterfahrer das Gleiche wie für Autofahrer: nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.
In reinen Fußgängerzonen gilt das gleiche wie für Gehwege, das Fahren mit dem E-Scooter ist dort nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild angebracht ist. Aber selbst dann muss man beachten: Die Fußgänger haben Vorrang!
Gemischte Fuß- und Radwege
Hier gilt: Unbedingt Rücksicht auf die Fußgänger nehmen! Wenn kein Schild E-Scooter ausschließt, darf man vorsichtig fahren. Schrittgeschwindigkeit kann in Bereichen, wo es eng zugeht, angebracht sein.
Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Wer verbotenerweise auf dem Gehweg E-Scooter fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen. Wenn es zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder sogar einem Unfall kommt, kann sich das Bußgeld noch deutlich erhöhen.
Auf E-Bike-, Rennrad- oder Fahrrad-Fahrer kann ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zukommen, wenn sie sich nicht an diese Regeln halten.
Bußgeldtabelle für E-Scooter-Verstöße
| Tatbestand | Bußgeld |
|---|---|
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
Weitere wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer
- Promillegrenze: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
- Mindestalter: Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern beträgt 14 Jahre.
- Helmpflicht: Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.
- Versicherungspflicht: E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen.
- Betriebserlaubnis: Damit Sie im Straßenverkehr einen E-Scooter fahren dürfen, benötigt das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis.
Geplante Neuregelungen für E-Scooter
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.
Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden. Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.
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