Dürfen E-Scooter auf dem Fahrradweg fahren? – Ein umfassender Leitfaden

E-Scooter erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Besonders in Städten sind sie eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch viele stellen sich die Frage: Darf man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren? In diesem Artikel erfährst du als E-Scooter-Fahrer, was laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, ob du einen Führerschein brauchst, welche Strafen drohen und welche Regeln beim E-Scooter fahren gelten.

E-Scooter und die Straßenverkehrsordnung

Seit Juni 2019 ist es bereits erlaubt, mit einem E-Scooter zu fahren. Auch auf die Frage „Dürfen E-Scooter auf dem Fahrradweg fahren?“ gibt es eine klare Antwort. Diese Antwort kannst Du in den Elektrokleinfahrzeug Verordnungen, kurz eKFV, nachlesen.

Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?

Unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 km/h. Sie haben folgende Merkmale:

  • Fahrzeug ohne Sitz (selbstbalancierendes Fahrzeug auch mit Sitz)
  • eine Lenk- oder Haltestange
  • eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt
  • begrenzte Abmessungen und Masse (u. a. eine Gesamtbreite bis 700 mm und eine maximale Fahrzeugmasse bis 55 kg)

Nicht zugelassen sind: Geräte ohne Lenk- oder Haltestange wie Monowheels, Hoverboards oder Skateboards mit Elektroantrieb.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet. Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt. Als E-Scooter-Fahrer bist Du in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und musst Dich an die entsprechenden Vorschriften halten.

  • E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt.
  • Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
  • Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Nicht erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg, auf dem Bürgersteig sowie in Fußgängerzonen ohne entsprechendes Zusatzschild. Auch der Fußweg darf nicht mit dem E-Scooter befahren werden. Die Nutzung des Bürgersteigs stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch Fußgänger gefährden.

Solltest Du mit Deinem Elektroroller anstatt des Fahrradweges den Gehweg befahren, musst Du absteigen. Solltest Du mit dem E-Scooter statt des Fahrradwegs den Gehweg benutzen, kann dies zudem teuer werden. Die genaue Höhe der Strafe ist dabei von den lokalen Gesetzen und Vorschriften abhängig. Es können sogar Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden, sollte man Dich erwischen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden. So darfst Du mit dem E-Scooter den Fahrradweg nur nutzen, wenn er auf maximal 20 km/h zugelassen ist.

Führerschein und Mindestalter

Benötigst du einen Führerschein für E-Scooter?

Eine Fahrerlaubnis ist zum E-Scooter fahren in Deutschland nicht erforderlich. Du darfst ab einem Mindestalter von 14 Jahren einen zugelassenen E-Scooter fahren. Ein Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B ist nicht notwendig.

Wichtig ist jedoch, dass du nur mit einem zugelassenen E-Scooter unterwegs bist. Wenn du ein schnelleres Fahrzeug oder ein Modell ohne Straßenzulassung nutzt, kann ein Führerschein doch erforderlich sein.

Helmpflicht und weitere Regeln

Welche Regeln gelten zur Helmpflicht und zum Mindestalter?

In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um dich bei einem Unfall besser zu schützen. Besonders bei Fahrten auf der Straße oder bei höheren Geschwindigkeiten kann ein Helm Leben retten.

Wie bereits erwähnt, musst du für das Fahren eines E-Scooters mindestens 14 Jahre alt sein.

Allgemeine Verkehrsregeln

E-Roller-Fahrer sind Teil des Straßenverkehrs und müssen sich an die gleichen Regeln halten wie Radfahrer. Das bedeutet unter anderem: rechts fahren, hintereinander fahren und auf Ampeln achten. Auch die Vorfahrtsregeln gelten für Elektroscooter.

Beim Fahren solltest du rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, sein. Das Fahren zu zweit ist verboten. Abgestellte E-Scooter dürfen den Gehweg nicht blockieren.

Alkohol und E-Scooter

Promillegrenze

Auch beim Scooter gelten die allgemeinen Promillegrenzen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Das bedeutet: Keinerlei Alkohol ist erlaubt.

Wer mit Promille mit dem Roller unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist.

Technische Anforderungen und Versicherungspflicht

Technische Anforderungen

Ein Scooter muss, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

  • Vorder- und Rücklicht
  • Zwei Bremsen
  • Klingel
  • Reflektoren
  • Versicherungskennzeichen

Nur wenn ein E-Scooter diese Merkmale aufweist, darf er auf der Straße gefahren werden.

Versicherungspflicht

Ja, für E-Scooter besteht Versicherungspflicht. Du musst eine Haftpflichtversicherung abschließen, bevor du im Straßenverkehr fahren darfst. Das Fahren ohne Versicherung ist strafbar und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden.

Bußgelder und Strafen

Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wer zum Beispiel auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch das Fahren ohne Versicherung oder mit einem nicht zugelassenen E-Roller ist teuer.

Zusätzliche Verstöße wie das Ignorieren roter Ampeln, das Fahren zu zweit oder Telefonieren während der Fahrt kosten ebenfalls Geld und führen zu Punkten im Fahreignungsregister.

Bußgeldtabelle

Eine Übersicht der möglichen Bußgelder bei Verstößen:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Wichtige Hinweise und Tipps

  • Es ist außerdem noch zu beachten, dass spezifische E-Scooter-Verkehrsregeln für die Situation in Deutschland gelten.
  • Im Ausland könnte es verboten sein mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu benutzen.
  • Wenn Du außerorts mit Deinem E-Scooter auf dem Fahrradweg fährst und dieser endet, dann darfst Du den Seitenstreifen der Fahrbahn nutzen.
  • Außerdem ist es untersagt, mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone zu fahren.

Indem Du die Regelungen einhältst, leistest Du Deinen Beitrag dazu, dass E-Scooter auf Fahrradwegen weiterhin akzeptiert sind. Ob Du nun Rentner, Berufstätiger, Student oder Schüler bist, die Freiheit, den E-Scooter auf dem Fahrradweg zu nutzen, steht Dir frei und liegt in Deiner Hand. Erkunde die Welt um Dich herum auf eine moderne und nachhaltige Weise.

Solltest Du Fragen dazu haben, dann wende Dich gerne an unser Serviceteam von STREETBOOSTER.

Geplante Neuregelungen

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.

Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

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