E-Scooter erfreuen sich wachsender Beliebtheit, da sie wendig, klein und dank Klappmechanismus leicht zu transportieren sind. Auch der Preis stimmt inzwischen. Doch ein ADAC Test beweist: Die neuen Kampfpreise gehen oft auf Kosten der Sicherheit.
Wer glaubt, die kleinen E-Scooter wären nur für Touristen, die mit ihnen ungelenk die Innenstädte unsicher machen, täuscht sich: Inzwischen erwägt nach Branchenangaben jeder dritte Deutsche den Kauf eines eigenen E-Scooters - der Corona-Pandemie sei Dank.
Seit dem letzten ADAC Test der meist klappbaren Tretroller mit Elektroantrieb und Betriebserlaubnis im Herbst 2019 hat auch das Angebot an E-Scootern deutlich zugenommen, vor allem im Niedrigpreissegment. Über Sonderaktionen sind einzelne E-Scooter sogar schon ab 199 Euro im Handel erhältlich. Doch was taugen die neuen Angebote?
Testergebnisse im Überblick
Mit der besten Verarbeitung sowie überzeugenden Resultaten in den Fahreigenschaften wird der Segway-Ninebot mit der Note 2,2 ("gut") insgesamt zum Testsieger. Vor allem der außergewöhnlich starke Antrieb und eine Reichweite von 46,2 Kilometern begeistern. Eine sehr gute Gesamtnote war durch seine großen Abmessungen, das vergleichsweise hohe Gewicht und die nur befriedigenden Bremseigenschaften leider nicht drin.
Der Velix E-Kick auf Platz zwei besticht besonders durch sein Gesamtpaket: Er kann in allen Kapiteln überzeugen und verdient somit das Prädikat „Alleskönner“. Der SO Flow SO6 ist mit akzeptablen 704 Euro unser Preis-Leistungs-Sieger, erhält ebenfalls die Gesamtnote "gut".
Der Go!Mate auf Platz vier bietet ein Alleinstellungsmerkmal: Der Akku ist am Steuerrohr montiert, und sein flexibles Trittbrett spart Dämpfungskomponenten, also Gewicht. Auf Schlechtwegen überzeugt er mit bestem Fahrkomfort, doch aufgrund seines labbrigen Klappmechanismus sowie der labilen Flex-Konstruktion verliert er Punkte.
Der robuste und sichere My Tier ist ein aufbereiteter Scooter des Verleihanbieters TIER und bietet gute Fahreigenschaften. Weil er recht schwer und vor allem nicht zusammenklappbar ist, enttäuscht er jedoch im Kapitel Handhabung.
Abgeschlagen auf den letzten Plätzen landen der Iconbit IK-1971K und der Maginon Street One: Vor allem die zu kleinen Räder und das instabile Fahrverhalten führen zu Punktabzügen. Beim Maginon übersteht außerdem eine Schweißnaht des Alu-Rahmens die Dauerhaltbarkeitsprüfung nicht unbeschadet, der Scooter erfährt daher eine Abwertung auf die Note 4,5 ("ausreichend").
Testergebnis in Kürze
| Hersteller/Modell | Preis in Euro | Fahrzeuggewicht / zul. Fahrergewicht (ermittelt) | Reichweite in km (ermittelt) | Testjahr | ADAC Urteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Segway-Ninebot Max G30 D | 799 | 19,6 kg/100 kg | 46 | Juni 2020 | 2,2 |
| velix E-Kick 20 | 798 | 18,5 kg/121 kg | 29 | Juni 2020 | 2,4 |
| SO Flow SO 6 | 704 | 16,8 kg/118 kg | 24 | Juni 2020 | 2,5 |
Sicherheit als Schwachstelle?
Neben der Beurteilung von Handhabung, Komfort und allgemeinen Fahreigenschaften liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Kriterium Fahrsicherheit.
Doch gerade in diesem Punkt zeigt sich ein negativer Trend: Die Realisierung der neuen Kampfpreise geht häufig auf Kosten der Sicherheit. Im letztjährigen Test konnten die Tester noch erstaunlich kurze Bremswege erzielen: Die meisten Scooter kamen aus 20 km/h nach rund 2 Metern zum Stehen. In diesem Jahr beträgt der Bremsweg jedoch bei identischem Testverfahren im Schnitt 3,4 Meter - offensichtlich sparen die Hersteller an der Qualität der Bremsen und verbauen zum Teil ineffiziente Systeme.
Ohnehin erfordert das Fahren generell eine gute Körperbeherrschung und Balance. Das gilt sowohl beim Anschieben (bis sich der E-Antrieb zuschaltet), ganz besonders aber beim Abbiegen, wenn Handzeichen nötig werden. Beim einhändigen Fahren besteht unabhängig vom Modell eine sehr hohe Sturzgefahr.
Der ADAC appelliert daher an die Hersteller, trotz fehlender Ausrüstungspflicht serienmäßig Blinker zu verbauen, zumindest aber als Option anzubieten.
Wichtige Hinweise und Empfehlungen
Doch auch wenn viele Nutzer von E-Scootern oft das Gefühl haben, mit einem Spaßgerät unterwegs zu sein: Gedacht sind sie vorrangig für den Personentransport auf der „letzten Meile“ im urbanen Umfeld. Deshalb müssen diese Fahrzeuge - mit Lenk- oder Haltestange ausgestattet und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h - über eine Betriebserlaubnis verfügen, wenn sie im öffentlichen Raum genutzt werden.
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Tretroller verboten - außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Bei Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektrotretroller liegt bei 14 Jahren.
Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht - es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet.
Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherungen die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
ADAC Empfehlungen an die Hersteller
- Die Bedienungsanleitung sollte zumindest online auf der Herstellerseite abrufbar sein.
- Um eine gute Verzögerung zu erzielen, müssen beide Räder, insbesondere das Vorderrad, über eine mechanische Bremse verfügen.
- Das Lichtsystem sollte serienmäßig und an die Antriebsbatterie gekoppelt sein.
- Wichtig ist eine Information über die maximal zulässige Zuladung direkt am Scooter.
- Der Akku sollte entnehmbar oder zumindest mit wenig Aufwand ersetzbar sein.
- Eine Diebstahlsicherung (z.B. mit stabiler Öse) zum einfachen Anketten ist die Mindestausstattung. Ergänzt werden kann der Diebstahlschutz mit einer PIN-Sperre, einer abnehmbaren Bedieneinheit oder einer mechanischen Verriegelung der Räder oder des Lenkers.
- Große Räder und gut dosierbare Bremsen, breite Lenker und Fußaufstandsflächen und eine verwindungssteife Konstruktion erhöhen die Fahrsicherheit. Bei der Entwicklung müssen diese Aspekte vor Kriterien wie Motorleistung, Handlichkeit und Reichweite stehen.
Reichweite im Test: Herstellerangaben vs. Realität
Die Reichweitentests erfolgten auf einem speziellen Prüfstand, den die E-Scooter mit vollgeladenem Akku absolvieren mussten. Dabei wurde jeder Scooter dauerhaft und ohne Pause mit der maximalen Geschwindigkeit gefahren. Das Ergebnis: Die Reichweitenangaben der Hersteller fallen je nach Hersteller und Modell sehr unterschiedlich aus (zwischen 10 und knapp 65 Kilometer) und weichen teils drastisch von den Testergebnissen ab.
Vergleicht man die erzielten Kilometer mit den Werksangaben, so erfüllt diese einzig der Maginon. Der Hersteller gibt bei ihm eine Reichweite von 8 bis 12 Kilometer an. Auf dem Prüfstand erzielt er mit 12,2 Kilometern eine Punktlandung. Alle weiteren E-Scooter liegen unter ihrer Werksangabe. Deutlich verpasste sie der Iconbit mit 18,1 von angegebenen 28 Kilometern. Der Spitzenreiter in Sachen Reichweite ist der Ninebot mit 46 Kilometern.
Tipps für E-Scooter-Käufer
- Vor dem Kauf unbedingt eine ausgiebige Probefahrt machen.
- Achten Sie beim Kauf eines Elektrorollers unbedingt darauf, dass das Fahrzeug der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Bremsen und Beleuchtungsanlage sind vorgeschrieben.
- Informieren Sie sich bei den Anbietern über Wartung und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
- Die Wartungs- und Stilllegungshinweise der Hersteller befolgen, da der Akku bei mehrwöchiger Nichtnutzung (z.B. über den Winter) und falscher Behandlung kaputtgehen kann.
- E-Scooter immer absperren, bestenfalls mithilfe eines Schlosses an einem festen Gegenstand. Auf eine Möglichkeit (Ösen oder Absperrhaken), ein Schloss zu befestigen, sollte man beim Kauf achten. Im Test waren nicht alle Scooter mit einer Vorrichtung zur Befestigung eines Schlosses ausgestattet.
Die Deutsche Bahn erlaubt die kostenlose Mitnahme von zusammengeklappten E-Scootern als Handgepäck in ihren Fernzügen. Nicht zusammenklappbare Elektrotretroller können in der Bahn mitgenommen werden, wenn dafür eine Fahrradkarte gelöst wird. Im regionalen öffentlichen Nahverkehr können unterschiedliche Regelungen gelten. So hält sich etwa der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) an die Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): In Bussen, Trambahnen, U- und S-Bahnen dürfen zusammengeklappte E-Scooter kostenlos mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte bzw.
Testkriterien im Detail
Bei der Ausstattung wurde das Vorhandensein eines Diebstahlschutzes und das Gewicht der jeweiligen Fahrzeuge sowie das zulässige Fahrergewicht bewertet. Die Fußaufstandsfläche und ihre Griffigkeit wurden zudem untersucht. Bei der Beleuchtungsausstattung wurde unterschieden, ob diese extern mit Batterien betrieben wird, oder ob diese an die Antriebsbatterie gekoppelt ist.
Die Gebrauchsanleitung wurde subjektiv auf Verständlichkeit, Umfang und Vollständigkeit überprüft. Bei der Transportfähigkeit haben wir den Klappmechanismus, das Volumen der zusammengeklappten Roller und die Höhenverstellung der Lenker beurteilt. Bei der Beurteilung des Cockpits wurden die Ablesbarkeit der Instrumente bzw. des Instrumentendisplays bewertet. Zudem wurde beurteilt, wie einfach sich der E-Scooter starten lässt sowie der Umfang des Bordcomputers.
Im Kapitel Fahreigenschaften wurde die Fahrstabilität subjektiv beurteilt, hier ging es neben der Spurstabilität auch um die Wendigkeit und die Kurvenfahrt. Der Antrieb wurde bezüglich Dosierbarkeit, das Ansprechverhalten sowie das Geräuschverhalten subjektiv bewertet. Die Tester ermittelten die Beschleunigung auf 15 km/h in jeweils zehn Messungen pro Fahrzeug. Ihre Steigfähigkeit mussten die Roller an einer 16-prozentigen Steigung beweisen. Wie komfortabel sich die Scooter fahren lassen, prüften die Tester subjektiv auf Pflastersteinen und bei Schwellenüberfahrten.
Die Bewertung über Stabilität und Dosierbarkeit beim Bremsen erfolgte subjektiv. Der Bremsweg wurde mittels GPS-Messsystem ermittelt, die Bremsung erfolgte aus 20 km/h. Es wurden je zehn Messungen durchgeführt. Auch die Verletzungsgefahr aufgrund von scharfen Kanten sowie Quetsch- und Scherstellen wurde subjektiv beurteilt.
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