E-Scooter Mitnahme im Zug: Bestimmungen und Einschränkungen

E-Tretroller, auch bekannt als E-Scooter oder E-Roller, erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Doch darf man E-Scooter in Bus und Zug mitnehmen? Nachdem es immer wieder Berichte über explodierende E-Scooter gegeben hat, wurde vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen, E-Roller (Tretroller) nicht mehr im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mitzunehmen.

Gründe für das Mitnahmeverbot

Diese Entscheidung und das entsprechende Verbot erfolgte durch die Empfehlung des Verbandes VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen). Der Grund dafür sind nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den verwendeten Lithium-Ionen-Akkus in den E-Tretrollern.

Die größte Sorge vieler Verkehrsunternehmen betrifft den Akku, vor allem bei nicht zertifizierten Lithium-Ionen-Batterien. In London, Barcelona und Madrid habe es bereits durch E-Scooter ausgelöste Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen gegeben. Dies könne jederzeit auch in Deutschland passieren, hieß es seitens des VDV.

Aus Brandschutzgründen und aus Haftungsgründen ist es aus Sicht der Nahverkehrsbetriebe nachvollziehbar, keine E-Scooter-Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erlauben. Die Sicherheit aller Personen geht vor, urteilen ADAC Fachleute.

Allerdings werden die weiteren technische Entwicklungen bei den E-Tretrollern, neue VDV-Empfehlungen und auch die Situation in anderen Städten weiterhin fortlaufend beobachtet, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren.

Aktuelle Regelungen in Deutschland

Die einzelnen Verkehrsverbünde haben auf die Empfehlung des VDV unterschiedlich reagiert. Teilweise wurden E-Scooter im gesamten ÖPNV verboten, teilweise sind elektrische Tretroller weiterhin erlaubt. Im Folgenden geben wir einen Überblick darüber, in welchen Regionen die Mitnahme von E-Rollern in Bus und Zug erlaubt ist - und wo nicht.

Verbote der Mitnahme von E-Scootern

Folgende Verbünde und Verkehrsunternehmen haben die Mitnahme von E-Scootern verboten:

  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)
  • Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV)
  • Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): in U-Bahn, Trambahn und Stadtbussen in München
  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN): in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen
  • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN): in Bussen und Trams
  • Hamburger Verkehrsverbund (HVV): in der U-Bahn
  • Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF): in U-Bahnen und Straßenbahnen
  • Großraum-Verkehr Hannover (GVH)
  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Abhängig vom einzelnen Unternehmen
  • Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) (inkl. Kölner Verkehrs-Betriebe)
  • Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
  • Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG)
  • Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS): in Bus und Straßenbahn
  • Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT)

Erlaubnis zur Mitnahme von E-Scootern

Bei folgenden Verbünden und Verkehrsunternehmen ist die Mitnahme von E-Scootern erlaubt:

  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Bei nicht zusammengeklappten E-Scootern gibt es zeitliche Einschränkungen (wie bei Fahrrädern).
  • Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): in Regionalzügen, S-Bahnen und MVV-Regionalbussen
  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN): in S-Bahn und Regionalzügen
  • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN): in der Bahn
  • Hamburger Verkehrsverbund (HVV): in Bus und Bahn sowie auf Fähren. Bei nicht zusammengeklappten E-Scootern gibt es zeitliche Einschränkungen (wie bei Fahrrädern).
  • Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV)
  • Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), nicht in Straßenbahnen und U-Bahnen in Frankfurt.
  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
  • Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV)
  • Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV), nicht bei Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) und der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG).

E-Scooter bei der Deutschen Bahn

Laut Homepage der Deutschen Bahn können E-Roller im Fernverkehr (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV) grundsätzlich mitgenommen werden. Zusammengeklappt zählen E-Scooter zum Handgepäck. Ansonsten gelten sie wie große Koffer als „Traglast“ - und davon ist pro Passagier nur eine zugelassen. Grundsätzlich dürfen E-Scooter in der Bahn weder benutzt werden.

Regelungen für die Mitnahme in Zügen der Deutschen Bahn

  • Fernverkehr (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV): Mitnahme grundsätzlich erlaubt.
  • Zusammengeklappt: Gilt als Handgepäck.
  • Nicht zusammengeklappt: Gilt als Traglast (eine pro Passagier erlaubt).
  • Nutzung: In der Bahn nicht erlaubt.

Mitnahme im Nahverkehr

Im ÖPNV entscheiden die Verkehrsverbünde bzw. die Unternehmen jeweils selbst, ob sie der Empfehlung des VDV folgen und E-Scooter in Bus und Bahn verbieten.

Möchtest Du Deinen E-Scooter in der Bahn für Deinen Weg zur Arbeit mitnehmen, fährst aber mit dem öffentlichen Nahverkehr anderer Verkehrsbetriebe, gelten wiederum andere Regelungen. Das betrifft unter anderem Linienbusse und Stadtbahnen.

Mitunter benötigst Du sogar ein eigenes Fahrradticket für den E-Roller.

  • Berlin: In Berlin kannst Du Deinen E-Scooter für den Arbeitsweg nur mitnehmen, wenn Du ein Fahrradticket löst.
  • Frankfurt: In der Main-Metropole sind E-Scooter in der Bahn den Fahrrädern gleichgestellt und dürfen kostenfrei mitfahren, solange ausreichend Platz gewährleistet ist.
  • Köln: Ein zusammengeklappter E-Scooter darf in Köln kostenlos als Gepäck mitfahren.
  • München: In den Münchner Bussen, Trams, S-Bahnen und U-Bahnen sind zusammenklappbare Roller mit fest verbautem Akku erlaubt.

Elektromobile

Nicht von der Empfehlung betroffen sind E-Bikes und Mobilitätshilfen für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit - auch wenn letztere gelegentlich ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden.

Elektromobile (auch E-Scooter, Elektro-Scooter oder Seniorenmobil) sind kleine, zweispurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Fahrzeugführerin oder einen Fahrzeugführer (zuzüglich einer geringen Menge Gepäck, z. B. Einkäufe) befördern können.

Sicherheitsstandards und technische Entwicklungen

Die Norm DIN EN 50604-1:2016 + A1:2021 hat bereits 2016 Sicherheitsanforderungen festgelegt und Prüfmethoden für Batterien in leichten Elektrofahrzeugen (LEV) definiert.

Im Fokus der letzten Aktualisierungen standen vier Themenbereiche, die zu noch mehr Sicherheit im Einsatz von Lithium-Ionen-Akkus führen sollen:

  1. Unbeschadet über Kopfsteinpflaster: Sicherstellung der mechanischen Stabilität der Batterien.
  2. Unempfindlich gegen hohe Umgebungstemperaturen: Thermische Stabilität der Batterien.
  3. Während des Ladens und im Betrieb überwacht: Integration eines Batteriemanagementsystems.
  4. Sicher auch bei Unfällen: Simulation von Stößen, Fallen und Kontakt mit Wasser.

Zusammenfassung

E-Scooter mitzunehmen ist kein Selbstläufer. Während der Nahverkehr oft tolerant ist, zeigen sich die Verkehrsunternehmen des Fernverkehrs deutlich strenger. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an unseren Ratschlag, seinen E-Roller nur zusammengeklappt mitzunehmen und sich vorher über die Mitnahmeregeln zu informieren.

Informiere Dich immer vorab über die Regelungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

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