Sie sind in vielen Städten fester Bestandteil des Straßenbildes: E-Scooter. Wer die kleinen Flitzer nutzen möchte, kann bei vielen Anbietern E-Scooter in Deutschland mieten. Die größten Unterschiede betreffen die Minutenpreise und die Ausstattung der E-Scooter.
Auch in Karlsruhe können die Karlsruherinnen und Karlsruher wie auch Besucherinnen und Besucher seit dem Sommer 2019 mit E-Scootern die Fächerstadt erkunden und erleben. Mittlerweile gibt es gleich drei Anbieter in Karlsruhe:
- VOI
- Dott (Tier)
- Bolt
Wie funktioniert das Mieten eines E-Scooters?
Grundsätzlich läuft die Miete eines E-Scooters bei allen Anbietern gleich ab: App installieren, registrieren, Roller in der Nähe suchen, mit QR-Code oder ID entsperren und losfahren. Für das Entsperren wird bei allen Anbietern ein Euro Gebühr fällig.
Nachdem Sie sich mit den wichtigsten Grundregeln zum Fahren eines E-Scooters vertraut gemacht haben, kann es auch schon losgehen. Machen Sie sich zu Beginn Ihrer ersten Fahrt mit dem Gerät vertraut, üben Sie das Bremsen und Kurvenfahren. Wage Sie sich erst ins Verkehrsgetümmel, wenn Sie sich sicher fühlen.
Die Anbieter in Karlsruhe im Detail
VOI
Die Stadt Karlsruhe ist für den schwedischen E-Tretroller-Sharing-Dienst VOI seit September 2019 die elfte Station in Deutschland. In Europa ist das Unternehmen bereits in weiteren 38 Städten und 11 Ländern präsent.
Und so funktioniert’s: Um die E-Scooter von VOI nutzen zu können, muss zuvor die „VOI-App“ (Apple & Google Play Store) auf dem Smartphone installiert werden. Pro Fahrt mit einem E-Scooter fallen rund ein Euro Startgebühr plus 20 bis 29 Cent pro Minute an. Nach der Fahrt kann der E-Scooter flexibel an geeigneten Stellen in Karlsruhe geparkt werden.
Weitere Informationen findest Du auf der Homepage des Anbieters VOI.
Dott (Tier)
Als 25. Stadt in Deutschland bekam die Fächerstadt zusätzlich die E-Scooter des Anbieters Dott, ehem. Tier. Rund 300 schwarz-grüne elektronische Roller stehen im Stadtgebiet seit Dezember 2019 zum Ausleihen bereit.
Und so funktioniert’s: Um die E-Scooter von TIER nutzen zu können, muss auch hier zuvor die „Tier-App“ (Apple & Google Play Store) auf das Smartphone heruntergeladen werden. Der Roller kann dann mit einem QR-Code am Lenker gescannt und gestartet werden. Pro Fahrt mit einem E-Scooter fallen rund ein Euro Startgebühr plus 20 bis 29 Cent pro Minute an. Gezahlt werden kann mit PayPal oder Kreditkarte. Nach der Fahrt kann der E-Scooter flexibel an geeigneten Stellen in Karlsruhe geparkt werden.
Weitere Informationen findest Du auf der Homepage des Anbieters Dott (Tier).
Bolt
Bolt ist seit 2024 in Karlsruhe verfügbar und erweitert damit sein globales Netzwerk, das in über 600 Städten weltweit aktiv ist.
Und so funktioniert’s: Um die E-Scooter von TIER nutzen zu können, muss auch hier zuvor die „Tier-App“ (Apple & Google Play Store) auf das Smartphone heruntergeladen werden. Der Roller kann dann mit einem QR-Code am Lenker gescannt und gestartet werden. Pro Fahrt mit einem E-Scooter fallen rund ein Euro Startgebühr plus 20 bis 29 Cent pro Minute an. Nach der Fahrt kann der E-Scooter flexibel an geeigneten Stellen in Karlsruhe geparkt werden.
Weitere Informationen findest Du auf der Homepage des Anbieters Bolt.
Wo sind die E-Scooter zu finden?
Das Angebot der Scooter-Verleihe ist in der Karlsruher Innenstadt wie auch in ausgewählten Stadtgebieten verfügbar. Zu finden sind die E-Roller an zentralen Verkehrsknotenpunkten und belebten Bereichen der Fächerstadt Karlsruhe und im Innenstadtbereich an gekennzeichneten E-Scooter-Abstellflächen.
Das Abstellen der Scooter ist im Schlossgarten sowie in der nördlichen Innenstadt derzeit verboten. Davon betroffen sind auch die Gebiete rund um die Hochschule für Technik und Wirtschaft und große Teile des KIT. Eine weitere Parkverbotszone gibt es beim Karlsruher Zoo.
Nutzer werden gebeten, Fahrradwege zu nutzen.
Was kostet es, einen E-Scooter in Karlsruhe zu mieten?
In der Regel zahlt man eine Aktivierungsgebühr von 1€. Bei Tier zahlt man 0,15€ pro Minute, d.h eine Stunde Fahrspaß kostet 10€.
Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern
- Einen E-Scooter mieten dürfen Personen ab 18 Jahren, ein Führerschein ist jedoch nicht notwendig.
- E-Scooter dürfen nur auf Fahrradwegen oder - wenn diese nicht vorhanden sind - auf der Straße fahren.
- Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen nur angemeldete und versicherte Fahrzeuge fahren - sie sind an dem kleinen Nummernschild erkennbar.
E-Scooter im Winter
Grundsätzlich dürfen E-Scooter auch im Winter gefahren werden. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Die Sharing-Anbieter, die Polizei und der TÜV empfehlen, bei schlechteren Wetterverhältnissen besonders umsichtig und vorsichtig zu fahren. Nasses Laub, Pfützen und Eis sollten Sie auf jeden Fall meiden, da die schmalen Räder des E-Scooters schnell wegrutschen können. Sobald es richtig glatt ist, sollten Sie den E-Scooter besser stehen lassen, da das Unfallrisiko dann steigt.
Bei starkem Schnee oder bei Glätte hat zudem der Betreiber des E-Scooter-Verleihs die Möglichkeit, die Fahrer*innen zu schützen, indem er seine Flotte vorübergehend deaktiviert.
Alternativen zum E-Scooter
Sie möchten flexibel und umweltfreundlich unterwegs sein, sich aber nicht extra ein E-Bike kaufen? Das Mieten eines E-Scooters bei einem Sharing-Anbieter kann eine Alternative sein. So sind Sie sehr flexibel, denn Sie bezahlen für den E-Roller nur, wenn Sie ihn wirklich brauchen. Nutzen Sie ihn für eine beliebige Strecke von A nach B und stellen Sie ihn an Ihrem Zielort einfach wieder ab.
Die Stadt Karlsruhe fördert die Elektromobilität. Wer NaturStrom-Kunde ist oder es werden will, kann beim Kauf eines Elektro-Fahrzeugs, also eines Elektrorollers vom Förderprogramm der Stadtwerke profitieren. Beim Kauf eines E-Fahrrades erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss über 50 Euro. Es werden maximal 2 Fahrräder gefördert. Beim Kauf eines E-Rollers der Marke NIU über den Kooperationspartner CitySeg erhalten Sie auch einen einmaligen Zuschuss von bis zu 320 Euro! Ab 2022 gibt es über die THG Quote (Treibhausgasquote) einen direkten Zuschuss für Elektroroller und Elektromotorräder von Seiten des Bundes in Höhe von 250 - 400 Euro pro Jahr.
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