Elektroroller sind im Trend und machen gerade an warmen Tagen wahnsinnig Spaß! Doch der Spaß endet, wenn man auf einem E-Scooter ohne gültige Fahrerlaubnis fährt - und dabei erwischt wird. Welchen Führerschein braucht man also für den Elektroroller? Kann man mit einem Autoführerschein E-Roller fahren? Und welche Strafe blüht einem, wenn man ohne Führerschein Roller fährt.
Darf man E-Roller mit Autoführerschein fahren?
Kurz und knapp: Ja, das darf man! Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du entspannt auf einem E-Scooter durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend. Bist du jünger als 18 Jahre, benötigst du wiederum für unsere E-Scooter die Führerscheinklasse AM.
Klasse AM: Was bedeutet das?
Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Das bedeutet: Die E-Scooter kannst du somit fahren, denn hier hast du die Option zwischen dem unu Scooter Move mit 2kW und dem unu Scooter Pro mit 4kW. Aufgepasst: Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.
Das bedeutet: Fahrten auf deinem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange du das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert hast. Informiere dich am besten vorab nach den Regeln und Gesetzen des Landes, in dem du vorhast, dich mit deinem E-Roller fortzubewegen.
Welche Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:
- Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Rollerführerschein: Kosten, Geltungsdauer und Voraussetzungen
Wenn du keinen Autoführerschein der Klasse B hast, denkst du vielleicht darüber nach, einen Rollerführerschein AM zu machen? Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland (und auch von Fahrschule zu Fahrschule) unterschiedlich. So viel kosten Theorie- und Praxisstunden sowie die Kosten zur Prüfungsanmeldung, ein Sehtest und die Teilnahme am Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs. Der ist übrigens Pflicht. Hast du deinen Führerschein dann in der Hand, ist er auch unbegrenzt gültig; er läuft also nicht ab. Allerdings: Seit Januar 2013 musst du dein Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass du eine neue Prüfung ablegen musst.
Alter: Ab wann ist E-Roller fahren erlaubt?
Wenn du 15 Jahre alt bist und einen Führerschein der Klasse AM hast, darf du Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
E-Roller fahren ohne Führerschein: Strafe und Bußgeld
Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch. Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.
Was wird als Elektroroller bezeichnet?
Als Elektroroller werden Elektro-Motorroller (Motorrad) und Elektro-Tretroller (E-Scooter) bezeichnet. Beide haben gemeinsam, dass sie einen Elektroantrieb besitzen.
Wann darf ich einen Elektro-Motorroller fahren?
Elektro-Motorroller dürfen Sie mit einem Auto- oder Motorradführerschein oder mit dem Führerschein der Klasse AM fahren.
Wann darf ich E-Scooter fahren?
Das Fahren eines Elektro-Tretrollers ist ohne Führerschein möglich, jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren. Außerdem muss der Roller eine Straßenzulassung besitzen.
Die verschiedenen Klassen von Elektrorollern und die entsprechenden Führerscheine
Elektroroller sind in verschiedenen Klassen erhältlich, die sich in ihrer Leistung und Höchstgeschwindigkeit unterscheiden. Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers.
Stadtroller (45 km/h)
- Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum
- Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen
- Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren
- Preise zwischen 1000 und 3000 Euro
- Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß
- Triebsatzschwinge, die Motor und Automatikgetriebe sowie die Hinterradführung vereint
- Beliebt bei Jugendlichen, denn die Kleinkraftroller dürfen mit dem Führerschein AM gefahren werden, den man abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben kann
Elektroroller
- Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei
- Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h)
- Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro
- Teilweise bescheidene Reichweite
- Nur wenige Exemplare kommen bis 200 km weit
- Einige Varianten schaffen bis zu 90 km/h, kosten dann aber mindestens 4000 und bis zu 6000 Euro
125er-Roller
- Große Vielfalt an Modellen
- Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde
- Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert
- Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro
- Nicht alle Modelle verfügen über ABS, was in dieser Klasse aber Standard sein sollte
Zweiräder, die unter die A1-Klasse fallen, dürfen auch von Autofahrern mit der Führerscheinklasse B pilotiert werden, wenn der Inhaber die Qualifikation für die Schlüsselnummer 196 abgelegt hat.
Großroller
- Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller
- Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort
- Große Auswahl an Modellen
- Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich
- Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg)
- Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise
- Vergleichsweise teure Motorradfahrerlaubnis nötig
Die THG-Quote für Elektroroller
Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist im Jahr die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von bis zu 425 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten. Sie bekommen diesen Bonus jährlich ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr den Bonus aufs neue ausbezahlt bekommen. Das Bundesumweltamt setzt jedes Jahr die Höhe des THG-Bonus fest.
Der THG-Bonus kann auch für Elektroroller beantragt werden, die in der Vergangenheit gekauft wurden. Dies gilt auch für Fahrzeuge die z.B. im Jahr 2018, 2019, 2020 oder 2021 gekauft wurden. Zurzeit wird ein 125er Elektroroller, gleich gewertet wie ein Elektroauto.
Elektroroller im Test: ADAC-Test von 125er-Modellen
Der ADAC hat 5 Elektroroller der Führerscheinklasse A1 (125er) getestet. Im ADAC-Test standen die Punkte Alltagstauglichkeit, Ergonomie, Antrieb und Fahreigenschaften im Fokus. Unter dem Strich konnte kein Elektroroller das Bestergebnis "sehr gut" erreichen, es fiel aber auch kein Roller komplett durch. Drei der fünf Roller erreichten das Testergebnis "gut", zwei schnitten befriedigend ab.
Testsieg geht an Silence S01
Sieger ist das neuste Modell im Test: Der Silence S01 (Note 2,2). Das 6.490 Euro teure spanische Modell überzeugte vor allem durch seine durchdachte Konzeption: Der große Akku, der für eine ordentliche Reichweite von 90 Kilometern sorgt, kann einfach ausgebaut und transportiert werden. Nach dem Herausnehmen wir der Akku zum Trolley und lässt sich bequem zum Laden in Haus oder Wohnung ziehen. Der beste Bremsweg und gute Ergebnisse bei Beschleunigung und Reichweite, sowie Stauraum unter der Sitzbank für zwei Helme sorgen für gute Noten in allen Testbereichen. Silence ist auch der Kooperationspartner von Seat, die ebenfalls in das Elektroroller-Geschäft eingestiegen ist.
Weitere Platzierungen im ADAC-Test
Auf einem gemeinsamen zweiten Rang mit der Note 2,5 folgen die Schwalbe von Govecs und die Vespa Elettrica von PIaggio. Beide sind preislich ähnlich wie der Testsieger. Damit sind auch die drei teuersten Modelle im Test auf den drei vorderen Rängen zu finden.
Die Vespa allerdings enttäuscht die Tester durch die mäßige Höchstgeschwindigkeit von 67 km/h und einer äußerst trägen Beschleunigung. Abgesehen von der allenfalls durchschnittlichen Reichweite (68 km) und dem fest verbauten Akku überzeugt die elektrische Vespa aber mit ihren Fahreigenschaften und tollem Komfort. Die Schwalbe von Govecs bietet die besten Fahrleistungen im Test, ein ausgewogenes Fahrwerk und als einziger Roller im Test (zumindest optional) ein Antiblockiersystem. Ohne ABS muss man beim Bremsweg Abstriche machen, der war mit 12,3 Metern aus 50 km/h, der schlechteste im Testfeld. Auch der hohe Stromverbrauch fiel negativ ins Gewicht, dadurch reichte der Akku nur für 67 Kilometer.
Der in Deutschland meistverkaufte E-Roller, der NIU NQi GT (Note 2,7) konnte sich nur den vierten Platz sichern. Vor allem die unbequeme Sitzposition, die lange Ladedauer (9,2 Stunden bis zur Vollladung) sowie der geringe Stauraum fielen negativ auf.
Letzter im Test, mit deutlichem Abstand, ist der Trinity Uranus R. Der optionale zweiten Akku erhöht neben dem Preis zwar auch die Reichweite, doch schwache Scheinwerferausleuchtung, das schlecht ablesbare Display und die längsten Ladezeiten kann er nicht ausgleichen.
Tipps vom ADAC zum sicheren Rollerfahren
- Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben
- Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt
- Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet
- Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten
- Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht, feste Schuhe, lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz
- "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten
Verwandte Beiträge:
- E-Roller 25 km/h ohne Führerschein: Zulassung, Versicherung & Regeln
- Elektro-Roller für Senioren ohne Führerschein: Modelle & Kaufberatung
- Elektro Roller 45 km/h ohne Führerschein: Zulassung & Vorschriften
- Elektroroller 60 km/h: Führerschein, Versicherung & Zulassung
- Mountainbike Verleih Deister: Die besten Anbieter & Touren
- Amazon E-Bikes: Test, Vergleich & Kaufberatung der besten E-Bikes
Kommentar schreiben