E-Roller und Führerscheinpflicht in Deutschland

Seitdem E-Roller bis 20 km/h auf deutschen Straßen offiziell zugelassen wurden, sind sie aus dem Stadtbild vieler Metropolen nicht mehr wegzudenken. E-Tretroller bis 20 km/h gelten als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge.

Braucht man einen Führerschein für E-Scooter?

Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung darf auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Grund dafür: Die zugelassenen E-Scooter sind auf 20 km/h Geschwindigkeit gedrosselt. Kfz bis zu dieser Geschwindigkeit dürfen grundsätzlich auch ohne Führerschein geführt werden.

Allerdings gibt es auch Motorroller, die über einen elektrischen Antrieb verfügen und weit mehr als 20 km/h auf der Strecke erreichen können. Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM. Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich.

Mindestalter und sonstige Voraussetzungen

Das Mindestalter für das Fahren von E-Tretrollern in Deutschland liegt bei 14 Jahren. Zwar dürfen Sie einen zugelassenen E-Scooter (Tretroller) fahren ohne Führerschein, zu beachten ist jedoch das jeweilige Mindestalter.

Führerscheinklassen für E-Zweiräder

Die Frage nach dem Führerschein hängt von der Art des E-Zweirads ab:

  • E-Scooter: Führerschein-frei, Mindestalter 14 Jahre.
  • Pedelec: Bis 25 km/h kein Führerschein erforderlich. Schneller als 25 km/h: Führerschein der Klasse AM erforderlich.
  • E-Bike: Bis 25 km/h wie Mofa behandelt, Versicherungskennzeichen erforderlich. Schnellere E-Bikes: Führerschein der Klasse AM oder größer erforderlich.
  • Elektro-Roller: Bis 45 km/h Führerschein der Klasse AM erforderlich. Schnellere Roller: Führerschein der Klasse A1, alter Autoführerschein (vor 1980) oder Führerschein B196 erforderlich.
  • Elektro-Motorrad: Führerschein je nach Leistung und Fahrzeugtyp erforderlich.

Verkehrsregeln und Promillegrenze

Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen. Dennoch gibt es einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten sind und die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern regeln.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.

MPU bei Vergehen mit dem E-Roller

Da E-Roller als Kraftfahrzeuge gelten, sind die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto zu beachten. Bereits ab 0,1 Promille kommt eine Teilschuld infrage und es ist mit höheren Strafen zu rechnen, sofern es zu einem Unfall kommt. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße von rund 500 EUR und ein Monat Fahrverbot sind möglich. Ab einer Grenze von 1,6 Promille ist mit der Anordnung einer MPU zu rechnen. Auch ein positiver Drogentest kann dazu führen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangt.

Zusammengefasst bedeutet das: Die Anordnung einer MPU wegen Vergehen im Kontext eines E-Rollers ist generell möglich. Hier gelten die gleichen Grenzwerte für Drogen und Alkohol wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen.

MPU auch ohne Führerschein möglich

Minderjährige und Erwachsene ohne Fahrerlaubnis sollten sich nicht in Sicherheit wiegen! Denn auch ohne vorhandenen Führerschein kann die Behörde bei Fehlverhalten auf einem E-Scooter eine MPU verlangen.

Versicherungspflicht

Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen. Kommt es durch einen Unfall mit Deinem E-Scooter zu einem Schaden an einer dritten Person, übernimmt die Versicherung die Schadensersatzforderungen und bringt noch einige weitere unersetzliche Leistungen mit.

Hier ist nämlich eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Wer diese nicht rechtzeitig abschließt und mit einer veralteten Plakette die Straßen befährt, dem droht laut Bußgeldkatalog nicht nur eine höhere Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von ebenfalls bis zu einem Jahr.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Bußgelder bei Verstößen

Einige Beispiele für Bußgelder bei Verstößen:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

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