E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie wendig, leicht zu transportieren und dennoch schnell sind. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen E-Roller zu fahren, insbesondere in Bezug auf den Führerschein?
Führerscheinpflicht für E-Scooter
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt nicht zwingend einen Führerschein. Allerdings gibt es einige gesetzliche Richtlinien, an die sich Fahrer halten müssen. Für kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.
- Mindestalter: Du musst mindestens 14 Jahre alt sein, um einen E-Roller führen zu dürfen.
- Straßenzulassung: Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung. Die Versicherungsplakette und die Betriebserlaubnis bestätigen diese im Fall des E-Scooters.
Gesetzliche Richtlinien und Verordnungen
Einige Richtlinien sind mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten und regeln die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern. An diese musst Du Dich halten, sonst drohen neben Bußgeldern sogar Punkte in Flensburg.
Verkehrsregeln
Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen. Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.
Helmpflicht
Eine Pflicht besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Entscheide immer in Hinblick auf Deine eigene Fahrsicherheit und den äußeren Faktoren wie dem Verkehrsaufkommen. Ein Unfall kann schwerwiegende Folgen haben.
Promillegrenze
Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.
Weitere Bestimmungen
- Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden.
- Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen.
- Kommt es durch einen Unfall mit Deinem E-Scooter zu einem Schaden an einer dritten Person, übernimmt die Versicherung die Schadensersatzforderungen.
E-Roller und Mofa-Führerschein
Mofa: Was ist das eigentlich?
Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
Mofa-Führerschein: Die Prüfbescheinigung
Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.
Alter und Ausbildung
Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Inhalte der Ausbildung
Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.
Kosten für den Mofa-Führerschein
Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede. Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an.
Versicherungspflicht
Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
Helmpflicht
Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
Darf man zu zweit Mofa fahren?
Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.
Elektroroller und Führerscheinklassen
Elektroroller sind im Trend und machen gerade an warmen Tagen wahnsinnig Spaß! Doch der Spaß endet, wenn man auf einem E-Scooter ohne gültige Fahrerlaubnis fährt - und dabei erwischt wird.
E-Roller mit Autoführerschein fahren?
Kurz und knapp: Ja, das darf man! Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du entspannt auf einem E-Scooter von unu durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend. Bist du jünger als 18 Jahre, benötigst du wiederum für unsere E-Scooter die Führerscheinklasse AM.
Führerscheinklasse AM
Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Das bedeutet: Fahrten auf deinem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange du das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert hast.
Diese Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:
- Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Rollerführerschein AM: Kosten und Gültigkeit
Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland (und auch von Fahrschule zu Fahrschule) unterschiedlich. Der ist übrigens Pflicht. Hast du deinen Führerschein dann in der Hand, ist er auch unbegrenzt gültig; er läuft also nicht ab. Allerdings: Seit Januar 2013 musst du dein Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass du eine neue Prüfung ablegen musst.
E-Roller fahren ohne Führerschein: Strafen
Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch. Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.
E-Scooter: Führerschein, Alter & mehr
Auf den E-Roller schwingen und los geht’s: Ist es wirklich so einfach? Was das reine Fahren angeht schon. Allerdings sind, wie überall im Straßenverkehr, verschiedene Regeln und Vorschriften zu beachten. Damit du nicht in Konflikt mit dem Gesetz gerätst, findest du hier nützliche Informationen zu E-Rollern: ob du einen Führerschein brauchst, ob es eine Helmpflicht gibt und mehr.
E-Roller: Ab welchem Alter darf man sie fahren?
Die kleinen E-Scooter, also Elektro-Tretroller, mit einem Tempo von maximal 20 km/h sind ab 14 Jahren freigegeben. Dies gilt bei einem eigenen Zweirad. Und ab wann darf man schnellere E-Roller fahren? Hier liegt die Grenze zwischen 15 und 18 Jahren. In diesem Fall gibt die notwendige Fahrerlaubnis für den Elektroroller das Alter vor.
Ist für E-Roller ein Führerschein erforderlich?
Kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen. Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig. Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt. Bei E-Motorrollern mit einem bauartbedingten Tempo bis 45 km/h und maximal 4-kW-Motor ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Noch schnellere Modelle mit bis zu 11 kW Leistung zählen als Leichtkraftrad. Darüber und bis zu einer Leistung von 35 kW brauchst du eine A2-Fahrerlaubnis für Krafträder. Diese gibt es ab 18 Jahren.
Hast du bereits einen Autoführerschein? Damit darfst du bestimmte E-Roller ohne zusätzlichen Führerschein fahren: Eingeschlossen sind Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 4 kW.
Radweg, Straße & E-Roller: Wo darf ich fahren?
Das Wichtigste vorweg: E-Roller darfst du auf dem Gehweg höchstens abstellen, dort aber nicht fahren. Bei E-Scootern mit Lenkstange und maximal 20 km/h musst du auf dem Radweg oder dem Radstreifen fahren. Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist. Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, darfst du mit dem E-Roller auf Fahrradwegen außerorts sowie mit den Schildern „E-Bike frei“ oder „Mofas frei“ fahren. Schnellere Elektroroller mit einem bauartbedingten Tempo von bis zu 45 km/h oder höher dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden. Darüber hinaus muss das Fahrzeug für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.
Weitere wichtige E-Roller-Regeln und -Vorschriften
- Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal
- Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Gibt es eine Promillegrenze?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Wie viele Personen dürfen mitfahren?
Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung.
Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Elektro Mofa mit Straßenzulassung - auch ohne Führerschein!
Auch bei einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis - etwa im Zuge einer angeordneten MPU - können Sie weiterhin mobil bleiben: mit einem Elektroroller, der als Mofa (bis 25 km/h) zugelassen ist. Wenn dieser jedoch bereits entzogen wurde, kann es komplizierter werden. In diesem Fall hilft ein Antrag auf Abschrift aus der Führerscheinkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die Regeln sind hier eindeutig: Da grundsätzlich für das Führen eines E-Mofas nur einePrüfbescheinigung vorzulegen ist, greift hier §21 StVG nicht. Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse Bvorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 hFahrpraxis vorweisen. Jede Theoriestunde hat dabei einen Umfang von 90 Minuten und es darf auchmaximal eine dieser Stunden verpasst werden. Ist dieses Ziel erreicht, muss noch eine theoretischePrüfung abgelegt werden - und dem Weg zum E-Roller-Erlebnis bis zu 25 km/h steht nichts mehrentgegen!
Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werdenmuss, ist es - wie oben bereits beschrieben - notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischenÜbungsstunden absolviert werden muss. Dieses Mindestmaß besteht entweder aus einmal 90 Minuten Einzelunterricht oder bis zu 180 Minuten Gruppenunterricht.
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