Der E-Scooter prägt zunehmend das Stadtbild und erfreut sich großer Beliebtheit. Doch unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie E-Scooter eigentlich nutzen? Müssen Sie zum Beispiel eine Fahrerlaubnis besitzen? Oder können Sie den E-Scooter auch ohne Führerschein fahren? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen und gibt einen Überblick über E-Scooter mit Sitz, die ohne Führerschein gefahren werden können.
Braucht man für E-Scooter einen Führerschein?
Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren.
Ab welchem Alter darf ich einen E-Tretroller fahren?
Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren.
Brauche ich für einen schnelleren E-Scooter (Motorroller) einen Führerschein?
Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich.
Ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung darf auch ohne Führerschein gefahren werden, vorausgesetzt, die obigen Vorgaben sind erfüllt.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Welche Regeln gelten bezüglich Alkohol?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Empfohlene E-Scooter Modelle mit Sitz
Für eine lange komfortable Fahrt bieten sich Elektro Scooter mit Sitz an. Hier sind einige empfohlene Modelle:
- E-Flux Street 20: Bietet zusätzliche Sicherheitsaspekte wie Rückspiegel und eine Hupe.
- GUNAI E-Scooter: Dank seiner 11 Zoll Offroad Reifen ist der GUNAI E-Scooter auch für unwegsames Gelände geeignet.
- Elrofu Power Seat 2.0: Dieses E-Moped verfügt über technische Spezifikationen, die eine Straßenzulassung erforderlich machen, um es legal fahren zu dürfen.
- TinyTOM E-Roller: Der zusammenklappbare Scooter mit Sitz schafft 35 km/h Spitzengeschwindigkeit, Nutzer sind also rasch unterwegs.
- Lohang E-Roller: Dank 38Ah Lithiumakku schafft der Scooter eine enorme Reichweite von bis zu 100 Kilometern und sogar Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h.
E-Scooter mit Sitz im Vergleich - die technischen Daten
Um den Übersicht zu behalten, haben wir in der folgenden Tabelle die wichtigsten Eigenschaften unserer Scooter Empfehlungen gegenübergestellt.
| E-Scooter Modell | Führerschein nötig? | Reichweite | Motor | Akku | Ladezeit | Gewicht | Geschwindigkeit | Straßenzulassung | Reifen | Sicherheit |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E-Flux Street 20 | Nein | 20 km | 500 W | 12 Ah | 5 - 8 h | 38 kg | 20 km/h | Ja | 4 Zoll Luftreifen mit Schlauch | Vorgeschriebenes Front- und Rücklicht, Reflektoren und duales Bremssystem |
| GUNAI E-Scooter | Nein | 85 km | 5600 Watt | 33 Ah | 6 - 8 h | 40 kg | 20 km/h | Ja | 11 Zoll Offroad Reifen | Breite Reifen |
| Elrofu Power Seat 2.0 | Ja | 20 km | 500 Watt | 10 Ah | 2 - 4 h | 19 kg | 25 km/h | Ja | 12 Zoll Luftreifen | Hupe |
| TinyTOM E-Roller | Ja | 15 km | 1000 Watt | 12 Ah | k.A. | 41 g | 35 km/h | Ja | 10 Zoll | Rückspiegel |
| Lohang Elektroroller | Ja | 100 km | 6000 W | 38Ah | 6 - 8 h | k.A. | 35km/h | Ja | 12 Zoll Vollgummireifen | Blinker |
Kaufberatung für E-Scooter mit Sitz - die wichtigsten Kriterien beim Kauf
Worauf Nutzer beim Kauf eines E-Scooters mit Sitz am besten achten sollten, verraten wir in der Kaufberatung.
- Reichweite: Vor allem für ältere Menschen mit Bewegungseinschränkungen können die E-Scooter mit Sitz eine Erleichterung sein.
- Motor: Da die Elektro Scooter mit Sitzgelegenheit meistens schwerer sind als Stand E-Scooter, empfehlen wir trotzdem auf starke Motoren mit mindestens 450 Watt zu achten.
- Akku: Es erhöht den Komfort, wenn der Akku herausnehmbar ist und getrennt vom Elektro Scooter an der Steckdose aufgeladen werden kann.
- Gewicht: Wer die Elektro Scooter ab und an doch mal tragen muss, sollte daher genau auf das Modell und Gewicht achten.
- Reifen: Je breiter und größer die Reifen, desto sicherer fährt man mit dem Elektro Scooter auf der Straße.
- Klappbar: Interessierte, die oft zusätzlich in Bus und Bahn unterwegs sind, sollten daher auch bei Elektro Scootern mit Sitz darauf achten, dass man sie zusammenklappen kann.
- Sicherheit: Für E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h sind per Gesetz Front- und Rücklicht sowie Reflektoren als Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben.
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird überarbeitet
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.
Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen.
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