E-Scooter mit Straßenzulassung: Was Sie wissen müssen

Seit dem 15. Juni 2019 erobern E-Scooter die deutschen Straßen. Die sogenannten E-Scooter dürfen seit besagtem Tag zur Fortbewegung genutzt werden. Um die Jahrtausendwende erlebte der City-Roller in Deutschland glanzvolle Zeiten. Er war nicht nur unter Kindern beliebt, auch Erwachsene nutzten das Gefährt, um von A nach B zu kommen.

Was sind Elektro-Tretroller?

Der E-Scooter sieht aus wie ein normaler Tretroller, unterscheidet sich aber durch seinen Elektroantrieb von selbigem. Er gehört zur Kategorie der „Elektrokleinstfahrzeuge“.

Die Gefährte müssen daher in regelmäßigen Abständen geladen werden und verfügen meist über eine Akkulaufzeit, die für Strecken zwischen 15 und 30 Kilometern reicht.

Voraussetzungen für die Straßenzulassung

Damit E-Scooter auch für den Straßenverkehr zugelassen werden können, müssen diese unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Ein E-Scooter, der für den Straßenverkehr zugelassen werden soll, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Der Tretroller darf nicht schneller als 20 km/h fahren und muss über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen. Zudem sind eine Klingel sowie eine ausreichende Beleuchtung vorgeschrieben.

Da die Tretroller als Kraftfahrzeuge gelten, muss eine Haftpflicht vorhanden sein, damit eine Zulassung erfolgen kann. Diese kostet je nach Anbieter etwa 30 Euro im Jahr.

Fahrerlaubnis und Alter

Sie dürfen mit einem E-Scooter auch ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie mindestens 14 Jahre alt sind. Zudem muss der E-Scooter über eine Betriebserlaubnis verfügen.

Helmpflicht

Wichtig: Für E-Scooter gilt keine Helmpflicht. Dennoch empfiehlt es sich, einen solchen zu tragen, da es schon zu mehreren Unfällen kam, bei denen E-Scooter involviert waren.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Ja, in Deutschland ist eine E-Scooter Versicherung für Fahrzeuge mit Straßenzulassung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht schützt sowohl den Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer im Schadensfall.

Welche Versicherung ist notwendig?

Die wichtigste Versicherung für einen Elektroscooter ist die Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt Kosten für Schäden, die der Fahrer Dritten zufügt - sei es an Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung ist die Nutzung eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.

Nachweis der Versicherung

Die Versicherung wird durch eine Versicherungsplakette (Versicherungskennzeichen) nachgewiesen, die gut sichtbar am E-Scooter angebracht werden muss. Ohne gültige Plakette drohen Bußgelder, und der E-Scooter darf nicht im Straßenverkehr genutzt werden.

Wo bekommt man eine Versicherung für einen E-Scooter?

  • Versicherungen bei traditionellen Anbietern: Viele große Versicherungsunternehmen bieten spezielle E-Scooter Versicherungsoptionen an. Die klassische Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt, gehört dabei zum Standard. Dabei lässt sich die Versicherung oftmals direkt online abschließen.
  • Online-Plattformen und Vergleichsportale: Vergleichsportale ermöglichen es, verschiedene Anbieter zu vergleichen, Leistungen zu prüfen und Tarife zu wählen, die optimal zu den eigenen Bedürfnissen passen. Oft bieten Vergleichsportale auch günstige Kombitarife mit Teilkasko- oder Unfallversicherung an.
  • Versicherungen im Fachhandel: Viele Händler, die E-Scooter verkaufen, bieten direkt Versicherungsservices an oder kooperieren mit Versicherungsunternehmen. Es lohnt sich, beim Kauf eines E-Scooters nachzufragen, ob eine Versicherung vor Ort abgeschlossen werden kann oder ob der Händler Empfehlungen für passende Anbieter hat.

Worauf sollte man achten?

Beim Abschluss einer E-Scooter Versicherung sollten folgende Kriterien beachtet werden:

  • Deckungssumme: Eine hohe Deckungssumme sorgt für umfassenden Schutz.
  • Zusatzleistungen: Optionen wie Diebstahlschutz oder Absicherung gegen Schäden am Fahrzeug können sinnvoll sein.
  • Preis-Leistungs-Verhältnis: Tarife und Leistungen sollten sorgfältig verglichen werden.

Welche Versicherungen gibt es für E-Scooter?

  1. Haftpflichtversicherung: Ohne diese Versicherung ist das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.
  2. Teilkaskoversicherung: Eine Teilkaskoversicherung ist optional, bietet Schutz für Schäden am E-Scooter selbst und ist besonders für hochwertige und häufig genutzte Modelle sinnvoll. Verschleiß oder selbst verschuldete Schäden sind nicht abgedeckt.
  3. Unfallversicherung: Diese Versicherung übernimmt im Schadensfalle die Kosten für die medizinische Behandlungen, Reha oder Invaliditätsentschädigungen. Sie bietet damit finanziellen Schutz unabhängig von der Schuldfrage.
  4. Zusatzversicherungen und Sicherheitspakete: Erweiterte Optionen bieten zusätzliche Sicherheit und Komfort:
    • Vollkaskoversicherung: Deckt auch selbst verschuldete Schäden am Scooter ab.
    • Pannenhilfe: Unterstützung bei technischen Problemen oder leeren Akkus.
    • Erweiterte Haftpflicht: Höhere Deckungssummen für umfangreicheren Schutz.

Was kostet die Versicherung?

Die Kosten für eine E-Scooter Versicherung hängen von Anbieter, Leistungsumfang und individuellen Faktoren ab.

  • Haftpflichtversicherung (Basisschutz): 20 bis 40 Euro pro Jahr. Preisfaktoren sind die Deckungssumme (oft 100 Millionen Euro) und das Alter des Fahrers.
  • Kombination mit Teilkasko: 40 bis 70 Euro pro Jahr. Dies beinhaltet Haftpflicht plus Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus oder Wetterereignisse.

Welche Informationen benötigt man, um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen?

Beim Abschluss einer E-Scooter Versicherung müssen bestimmte Daten angegeben werden, um den Versicherungsschutz individuell anzupassen.

  1. Angaben zum E-Scooter
    • Hersteller und Modell: Zur Einstufung des Scooters.
    • Seriennummer: Eindeutige Identifikation des Fahrzeugs.
    • Straßenzulassung: Nachweis der Zulässigkeit gemäß eKFV.
  2. Persönliche Daten des Fahrers
    • Name und Anschrift: Für die Vertragsausstellung.
    • Geburtsdatum: Einfluss auf die Beitragsberechnung.
  3. Versicherungsdetails
    • Nutzung: Privat oder gewerblich, da dies die Prämie beeinflussen kann.
    • Zusatzversicherungen: Angaben zu gewünschtem Schutz.

Verhaltensregeln und Bußgelder

Während viele E-Scooter-Fahrer gerade in großen Städten schon nach kurzer Zeit zum Alltag gehören, gibt es auch viele Skeptiker, die Bedenken gegen die elektrischen Tretroller äußern. Das Fahren auf Gehwegen wurde lange heiß diskutiert, ist aber schlussendlich für E-Scooter verboten worden. Auch bezüglich der Ampeln müssen sich E-Scooter-Fahrer an den Fahrradampeln orientieren.

Mit Einführung der Zulassung für E-Scooter im Straßenverkehr wurden auch die Tatbestände im Bußgeldkatalog ergänzt. Verfügt der E-Scooter nicht über eine Versicherung und das fällt im Rahmen einer Polizeikontrolle auf, stellt dies eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Wurde die Versicherungsplakette nicht vorschriftsmäßig angebracht, muss der Betroffene ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen. Nutzen Sie den Gehweg, obwohl dies nicht gestattet ist, kommt eine Geldbuße von 15 Euro auf Sie zu. Handelt es sich dabei um einen qualifizierten Rotlichtverstoß (die Ampel war also schon länger als eine Sekunde rot) und es kam zum Unfall, werden eine Geldbuße in Höhe von 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Wichtig: Auch für das Fahren von einem E-Scooter gilt die 0,5-Promillegrenze. Missachten Sie diese, drohen dieselben Sanktionen wie bei einer Alkoholfahrt am Steuer eines Pkw.

Viele E-Scooter, die vorab ausgeliehen wurden, werden auf Geh- und Radwegen ohne Rücksicht auf Verluste einfach abgestellt.

Bußgelder bei Verstößen

Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Promillegrenze

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge.

Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Geplante Neuregelungen

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.

Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden. Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Umweltfreundlichkeit von E-Scootern

Übrigens: Ein großes Argument der Befürworter von E-Scootern ist immer wieder, dass diese umweltfreundlich sind und so die nachhaltige Mobilität fördern. Forscher aus den USA haben nun allerdings herausgefunden, dass E-Scooter einen größeren CO2-Ausstoß verursachen als beispielsweise Linienbusse. Das große Problem sei die Haltbarkeit von Leihrollern, die durchschnittlich nur bei sechs Wochen läge. Zudem müssten die E-Scooter nachts wieder eingesammelt werden, was durch den Einsatz von Lastwagen erfolgt, die wieder CO2 ausstoßen.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0