E-Scooter in den Niederlanden: Rechtliche Bestimmungen und was Sie wissen müssen

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren.

Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen? Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung.

Niederlande führen Kennzeichenpflicht für E-Scooter ein - was steckt hinter dem Schritt?

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in den Niederlanden neue Regeln für E‑Scooter. Ab sofort sind sie nicht mehr nur Spielzeuge oder Gadgets, sondern offiziell als „Spezial-Mopeds“ klassifiziert. Das bedeutet konkret: Kennzeichenpflicht, Versicherungspflicht und eine klare gesetzliche Einordnung.

Die wichtigste Änderung: Alle E‑Scooter müssen jetzt ein offizielles Nummernschild tragen, wobei es eine Übergangsfrist bis Juli 2026 gibt. Zudem wird die technische Grenze klar gezogen: maximal 25 km/h und maximal 4 kW Leistung. Damit folgt die Niederlande im Grunde einem ähnlichen Ansatz wie Deutschland, nur mit einer entscheidenden Ergänzung: dem Kennzeichen.

Warum ein Kennzeichen?

Mit dem Boom der E‑Mobilität sind immer mehr Fahrzeuge unterwegs, die sich außerhalb klarer Regeln bewegen. Ein Kennzeichen macht ein Fahrzeug identifizierbar, zwingt zur Haftpflichtversicherung und bringt ein Mindestmaß an Verantwortung mit sich.

Ab 1.Juli 2025 soll in den Niederlanden auch das Fahren von eScootern auf öffentlichen Straßen erlaubt werden. Wenn es sich um E-Scooter dreht, nennen die sich im Land unter dem Meeresspiegel nun „besonderes Moped“ (bijzondere bromfiets oder snorfiets (Mofa)) und benötigen ab 1. Juli 25 binnen eines Jahres ein verkleinertes, blaues E-Kennzeichen.

Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern ist ein Elektroroller in den Niederlanden in den meisten Fällen nicht auf öffentlichen Straßen zugelassen. Um auf der Straße zugelassen zu werden, muss der Roller von der RDW geprüft werden und wird nach der Genehmigung als spezielles Moped auf der Straße zugelassen.

Die Voraussetzungen dafür sind: die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h und die maximale Leistung des Elektromotors 4 kW. Um den Roller fahren zu dürfen, muss das Alter des Fahrers mindestens 16 Jahre betragen und das Fahrzeug muss versichert sein, laut Gesetz ist es Pflicht, einen Aufkleber des Versicherers gut sichtbar am E-Roller anzubringen.

Der E-Scooter muss außerdem mit einem Lenker, Reflektoren, Lichtern, einer Fahrzeugidentifikationsnummer und einem Versicherungskennzeichen oder -aufkleber ausgestattet sein.

DEN HAAG · E-Scooter-Zulassung steht kurz bevor: Ab dem 1. Juli 2025 dürfen in den Niederlanden erstmals bestimmte E-Tretroller legal am Straßenverkehr teilnehmen - sofern sie eine nationale Typgenehmigung erhalten und mit einem neuen Kennzeichen ausgestattet sind. Das kündigte Infrastrukturminister Barry Madlener (PVV) laut De Telegraaf an.

Mit der neuen Regelung für sogenannte „besondere Bromfietsen“ ohne Tretunterstützung zieht die Regierung Konsequenzen aus dem bislang rechtlich unklaren Einsatz der beliebten Flitzer.

Bislang waren E-Scooter (e-steps) auf niederländischen Straßen ein rechtliches Minenfeld: Während sie vielerorts verkauft wurden, war ihre Nutzung auf öffentlichem Grund nicht gestattet - zumindest nicht legal.

Das ändert sich nun: Ab dem 1. Juli 2025 greift die neue Kennzeichenpflicht für „lichte elektrische voertuigen zonder trapondersteuning“, wie die Fahrzeuge offiziell heißen. Diese Regelung umfasst neben E-Scootern auch andere elektrisch betriebene Leichtfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren und eine Motorleistung von maximal 4 kW haben.

Voraussetzung für die Zulassung ist die Anerkennung als „bijzondere bromfiets“ und eine nationale Typgenehmigung durch die RDW, wie die NOS zusammenfasst. Für neue Fahrzeuge gilt die Pflicht sofort ab Juli, für bereits vorhandene Modelle besteht eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 - danach dürfen nicht registrierte E-Scooter nicht mehr im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Das Antragsverfahren für bestehende Modelle kann online erfolgen und kostet lediglich 18 Euro, da der Staat den Großteil der tatsächlichen Kosten übernimmt.

Minister Madlener begründet den Schritt mit dem Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit und Klarheit im öffentlichen Raum. Die Kennzeichenpflicht macht es der Polizei einfacher, Verstöße zu ahnden und unzulässige Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Außerdem wird so auf einen Blick erkennbar, welche Modelle offiziell zugelassen sind.

Anders als in vielen Nachbarländern war die Nutzung von E-Scootern in den Niederlanden bisher grundsätzlich nicht erlaubt. Grund dafür ist das spezielle Zulassungsverfahren für sogenannte „besondere Bromfietsen“.

Diese Fahrzeuge dürfen nur dann auf die Straße, wenn sie von der RDW - der niederländischen Zulassungsbehörde - auf Basis einer nationalen Typgenehmigung zugelassen wurden.

Die neue Kennzeichenpflicht gilt ab dem 1. Juli 2025 für alle neu auf den Markt gebrachten Fahrzeuge. Wer bereits ein zugelassenes Modell besitzt - etwa einen BSO-Transporter (Buitenschoolse opvang), oder andere vom Ministerium zuvor genehmigte Typen - hat bis zum 30. Juni 2026 Zeit, ein Kennzeichen bei der RDW zu beantragen. Nach dieser Frist droht bei Nutzung ohne gültige Zulassung ein Bußgeld.

Für bestehende Fahrzeuge wird das Verfahren vereinfacht: Die Kosten für den Antrag sind mit 18 Euro bewusst niedrig gehalten, um die Akzeptanz zu erhöhen.

Hintergrund der Regelung ist laut Minister Madlener der Wunsch nach mehr Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Ohne zentrale Registrierung und sichtbare Kennzeichnung sei es der Polizei bislang kaum möglich gewesen, legale von illegalen Fahrzeuge zu unterscheiden.

Die Neuregelung bedeutet allerdings nicht, dass automatisch alle E-Scooter zugelassen werden. Es muss sich um Modelle handeln, die als „bijzondere bromfiets“ offiziell anerkannt sind. Bislang gibt es laut NOS kaum solche Modelle mit Genehmigung - es ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies durch die neue Gesetzgebung schnell ändern wird. Hersteller können seit dem 1. Januar 2024 entsprechende Anträge bei der RDW stellen.

Mit der Zulassung von E-Scootern im Rahmen der bestehenden Regeln für besondere Bromfietsen macht die niederländische Regierung einen entscheidenden Schritt in Richtung moderner urbaner Mobilität. Die klaren Vorgaben zur Technik, Zulassung und Kennzeichnung schaffen nicht nur mehr Sicherheit, sondern eröffnen zugleich neue Möglichkeiten für den Alltag in der Stadt.

Allgemeine Regeln für E-Scooter

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.

Gibt es eine Promillegrenze?

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Wie viele Personen dürfen mitfahren?

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.

E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung

Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Eine ADAC Übersicht zeigt, welche Regeln im europäischen Ausland für Elektroroller gelten.

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Diese Neuregelungen sind geplant

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt.

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung.

Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten. Kann er das nicht, geht er leer aus. Das muss im Rahmen der Reform umgehend geändert werden.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Welche E-Scooter mit Straßenzulassung?

Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.

Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.

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