Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern. *Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Allgemeine E-Scooter-Regeln in Europa
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.
EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.
Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.
E-Scooter-Regelungen in einzelnen Ländern
Belgien
In Belgien ist die Nutzung von Elektrotretrollern im Straßenverkehr gesetzlich geregelt. Die Regelungen gelten auch für Monowheels und Segways.
- Mindestalter: 16 Jahre. Unter 16 Jahren darf der E-Roller nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Keine. Das Tragen eines Helms wird jedoch dringend empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Radweg
- Straße (wenn kein Radweg vorhanden und nur rechts am Straßenrand)
Sind Fußgängerzonen für Fahrräder freigegeben, darf hier nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
Parken:
An vielen Orten sind extra Parkzonen für Elektrotretroller eingerichtet worden. Alternativ dürfen E-Roller auch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.
Pflichtausstattung:
- Weißes Vorderlicht
- Bremsen
- Seitliche Reflektoren
- Roter Rückstrahler und akustische Warnvorrichtung (Pflicht nur für motorisierte Fortbewegungsgeräte mit Lenker, also z. B. E-Scooter, nicht aber für Monowheels)
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Strengere Regeln für Leih-E-Scooter in Brüssel:
- Die Höchstgeschwindigkeit von Leih-E-Scootern ist auf 20 km/h gedrosselt. In Fußgängerzonen auf 8 km/h.
- Ein E-Scooter darf nicht liegend abgestellt werden.
Bulgarien
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren.
Wo darf man fahren?
- auf Radwegen
- wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h). Es muss möglichst weit rechts gefahren werden.
Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind.
Je nach Stadt können in Bulgarien weitere Einschränkungen für E-Scooter hinzukommen.
Pflichtausstattung
- Licht
- Bei Dunkelheit muss Kleidung mit reflektierenden Elementen getragen werden.
Bußgelder:
- Eine Geldstrafe von 10 BGN (ca. 5 EUR) droht, wenn Jugendliche keinen Helm tragen, wenn nachts keine reflektierende Kleidung getragen wird.
- Eine Geldstrafe von 50 BGN (ca. 26 EUR) droht u. a. bei Tempoüberschreitung, Fahren ohne Licht bei Dunkelheit, Nichtbenutzung des Radweges, obwohl es einen gibt
Promillegrenze: 0,5 ‰. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 20 BGN (ca. 10 EUR) bestraft.
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Dänemark
Die Nutzung von Elektrotretrollen ist in Dänemark gesetzlich geregelt.
- Mindestalter: 15 Jahre. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren.
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h. E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
- Helmpflicht: In Dänemark muss man auf dem E-Scooter einen Fahrradhelm tragen.
Wo darf man fahren?
Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt. Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.
Weitere Verkehrsregeln / Pflichtausstattung:
- Beim Abbiegen und Anhalten muss ein Zeichen gegeben werden.
- Lichtpflicht gilt Tag und Nacht. Das vordere Licht muss weiß oder gelb leuchten, das hintere rot. Die Beleuchtung muss aus mindestens 300 Metern Entfernung gut sichtbar sein.
- Vorne, hinten und an den Seiten müssen Reflektoren angebracht sein.
- Der Roller muss CE-zertifiziert sein. Es darf nicht mehr als 25 kg wiegen, höchstens 2 m lang und 70 cm breit sein.
Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰. Verstöße werden mit 2000 DKK (ca. 269 EUR) bestraft. Bei Wiederholungstätern fällt die Strafe höher aus.
Bußgelder: Das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln beträgt 1.000 DKK (ca. 134 EUR). Die Strafe für das Fahren ohne Helm beträgt 1.500 DKK (ca. 201 EUR).
Versicherung: In Dänemark gibt es keine Pflichtversicherung für E-Scooter.
Deutschland
Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h E-Scooter, die schneller fahren können, erhalten keine Betriebserlaubnis.
- Helmpflicht: Keine
Wo darf man fahren?
- auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)
- wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden.
Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
Parken:
E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.
Welche Ausstattung ist Pflicht?
- Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
- zwei unabhängige Bremsen
- Klingel
Versicherung: Der E-Scooter ist versicherungspflichtig. Auf den E-Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht werden (gültig für 12 Monate). Bei Unfällen kommt so die jeweilige Haftpflichtversicherung des Halters und Versicherungsnehmers für Schäden Dritter auf. Eine Versicherung erhält man nur, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Ist der E-Roller für den deutschen Markt bestimmt, sollte die ABE beiliegen. Achten Sie beim Kauf darauf. Hat das Fahrzeug keine ABE, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich. Eine Einzelabnahme beim TÜV dürfte sich für E-Roller wirtschaftlich nicht rechnen.
Sonstiges:
Zusammengeklappte E-Scooter dürfen kostenlos als Handgepäck in Fernzügen mitgenommen werden.
Für den Nahverkehr (ÖPNV) haben immer mehr Städte in Deutschland die Mitnahme von E-Scootern verboten. Hintergrund: Explosions- und Brandgefahr.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, doch bereits ab 0,3 ‰ drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰.
Bußgelder:
- 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
- 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
- 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
- 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung).
Neue Regelungen für E-Scooter in Planung
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.
Finnland
- Es gibt kein generelles Mindestalter. Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Bestimmungen:
- Kinder unter 8 Jahren dürfen überhaupt nicht auf der Straße fahren.
- Kinder und Jugendliche von 8 bis 15 Jahren, die keinen Fahrradführerschein haben, dürfen nur auf der Straße fahren, wenn kein Geh- oder Radweg zur Verfügung steht und nur unter Aufsicht eines Erwachsenen
- Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren mit Fahrradführerschein dürfen unbeaufsichtigt auf Straßen fahren, wenn kein Geh- oder Radweg zur Verfügung steht.
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Die Motorleistung darf 1000 Watt nicht überschreiten.
- Helmpflicht: Für Personen unter 16 Jahren gilt Helmpflicht. Erwachsenen wird ein Helm empfohlen.
Wo darf man fahren?
- auf Radwegen und Fahrradstraßen
- auf Gehwegen
- Innerstädtisch darf auf die Straße ausgewichen werden, wenn keine Rad- und Fußwege verfügbar sind.
Parken:
Das Parken auf dem Gehweg ist erlaubt. Für Fußgänger muss mindestens 1,5 Meter Platz bleiben.
Pflichtausstattung:
- Bremsen
- Klingel
- Vorder- und Rücklicht
- Reflektoren oder Leuchten an den Seiten.
Das Fahren mit Licht wird auch tagsüber empfohlen.
In Finnland sind private und gemietete Elektrotretroller zugelassen. Die Regelungen finden sich in der finnischen Straßenverkehrsordnung.
- Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze für die Nutzung von E-Scootern. Eine Altersgrenze von 15 Jahren wird jedoch diskutiert.
- Wer einen E-Scooter mieten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Die Motorleistung des E-Scooters darf höchstens 1000 Watt betragen.
- Helmpflicht: Keine. Ein Helm wird aber empfohlen.
Wo darf man fahren?
- auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer
- wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden.
Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.
Parken:
Das Parken oder kurze Abstellen auf Fuß- und Radwegen ist erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Pflichtausstattung:
- Vorderlicht (Rücklicht wird empfohlen)
- Reflektoren (hinten am E-Scooter)
- Klingel
- An der Person angebrachte Lichter sind erlaubt, z. B. Stirnlampe oder an der Kleidung angebrachte Beleuchtung.
Promillegrenze: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze für die Nutzung eines Elektrotretrollers. Die Fahrtüchtigkeit darf aber nicht durch Krankheit, Verletzung, Übermüdung oder Trunkenheit eingeschränkt sein.
Versicherung: Es gibt keine Versicherungspflicht für E-Scooter.
Leih-E-Scooter in Helsinki:
- An Wochenenden stehen E-Scooter zwischen 0 und 5 Uhr nicht zur Verfügung.
- Tagsüber beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. An Wochentagen zwischen 0 und 5 Uhr ist das Tempo auf 15 km/h gedrosselt.
In Helsinki stehen an verschiedenen Stellen Parkflächen für E-Scooter zur Verfügung. Wer den Miet- E-Scooter hier abstellt, soll eine Mietpreisminderung erhalten. Das Parken auf dem Fuß- oder Radweg ist aber weiter gestattet, sofern niemand behindert wird.
Frankreich
Elektrotretroller sind erlaubt. Sie können mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter in Frankreich fahren. Die folgenden Regelungen gelten auch für Segways, Monowheels und Hoverboards.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Der E-Scooter muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit limitiert sein.
- Helmpflicht: Es besteht keine generelle Helmpflicht. Dies wird aber empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen
- Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden.
- Außerorts dürfen nur die sogenannten "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) genutzt werden.
Das Fahren auf Bürgersteigen ist grundsätzlich verboten. Die Städte dürfen jedoch Ausnahmen hiervon zulassen. Dann gilt Schritttempo (6 km/h).
In Ausnahmefällen können auch Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektrotretroller freigegeben werden. In diesem Fall besteht Helmpflicht und Minderjährige müssen von Erwachsenen begleitet werden.
Parken:
Das Abstellen des E-Scooters auf Gehwegen ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindern werden. Ausnahme Paris: Hier ist das Abstellen auf Gehwegen verboten. Es droht ein Bußgeld plus evtl. Abschleppkosten.
Pflichtausstattung:
- Bremsen
- Klingel
- Vorder- und Rücklicht
- Reflektoren hinten und an den Seiten
- reflektierende Kleidung nachts und bei schlechter Sicht
Seitliche Reflektoren sind nicht erforderlich, wenn die Reifen damit ausgestattet sind.
Kopfhörer während der Fahrt sind verboten.
Promillegrenze: 0,5 ‰
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn man in Frankreich mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Bußgelder:
- Fehlende Ausstattung: 35 EUR
- Nichteinhaltung der Verkehrsregeln: 135 EUR
- Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren: 1.500 EUR + 1 Jahr Freiheitsstrafe
E-Scooter-Verleih in Paris:
Seit 1. September 2023 gilt in der Hauptstadt ein Verbot für Miet-E-Scooter im öffentlichen Straßenraum.
Bußgelder für Verstöße mit dem E-Scooter in Deutschland
Auch Fahrer mit einem E-Scooter müssen die StVO und ihre Regelungen beachten. Nur so kann die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer am Straßenverkehr gewährleistet werden.
- Wer etwa mit dem E-Roller verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es dabei zu einer Sachbeschädigung, steigt der Betrag auf 30 Euro.
- Ein Verstoß gegen die Vorschriften bezüglich der Beleuchtung schlägt mit 20 Euro zu Buche.
- Beim Fahren ohne Versicherung mit dem E-Scooter stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Fehlt hingegen lediglich die Versicherungsplakette, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.
Für Fahrer eines E-Scooters gelten die gleichen Regelungen wie für Autofahrer. Das bedeutet also: Ab 0,5 Promille drohen in jedem Fall Sanktionen. Beim ersten Verstoß dieser Art bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille sind Personen absolut fahruntüchtig. Bewegen sie trotzdem einen E-Scooter im Straßenverkehr, ist dies eine Straftat.
Noch härtere Sanktionen müssen Fahranfänger sowie junge Fahrer eines E-Scooters fürchten. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten.
Eine Übersicht der Bußgelder für verschiedene Tatbestände in Deutschland:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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