E-Scooter schneller machen: Was ist legal und was nicht?

Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 sind E-Scooter aus dem deutschen Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Doch viele Besitzer wünschen sich, ihren E-Scooter schneller zu machen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt.

Gesetzliche Vorgaben zum E-Scooter-Tuning

Damit E-Scooter eine Betriebserlaubnis erhalten und somit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So sind etwa die Höhe der Lenkerstange, die maximale Leistung und das Gewicht in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) genau geregelt. Ein Blick in die eKFV gibt die Antwort, denn unter § 1 Abs. 1 heißt es:

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h […]. Wer seinen E-Scooter schneller macht, verstößt somit gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Nicht selten soll das E-Scooter-Tuning dem Entdrosseln der elektrischen Tretroller dienen, um diese schneller zu machen. Technisch ist dies unter anderem mithilfe entsprechender Apps, einem Chiptuning oder dem Austausch des Motors möglich. Beim E-Scooter-Tuning per App machen sich die Fahrer den Umstand zunutze, dass die Roller in unterschiedlichen Ländern mit verschiedenen Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit angeboten werden. Denn die baulichen Voraussetzungen sind in diesem Fall meist identisch, sodass die Drosselung durch eine Software erfolgt. Werden die Vorgaben in der App angepasst, kann der E-Scooter folglich schneller fahren.

Eine höhere Geschwindigkeit kann ein E-Scooter auch mittels Chiptuning erreichen. Bei dieser Form von E-Scooter-Tuning werden zusätzliche Teile - sogenannte Module - im Elektrokleinstfahrzeug verbaut. Diese dienen ebenfalls dazu, eine Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zu umgehen. Nicht zuletzt lässt sich beim E-Scooter-Tuning auch der Motor austauschen, um eine höhere Leistung zu erzielen.

Somit gilt: Auch wenn es technisch möglich ist, einen E-Scooter zu frisieren, ist es rechtlich nicht erlaubt.

Welche Arten von Tuning sind erlaubt?

Mehr Geschwindigkeit dürfen Sie also nicht aus Ihrem elektrischen Tretroller herausholen, allerdings besteht die Möglichkeit, bei einem E-Scooter die Optik mittel Tuning zu verändern. So können bereits eine neue Lackierung oder Sticker dazu beitragen, sich von der Masse an Leihrollern abzuheben. Wer sich beim Fahren mehr Komfort wünscht, kann zudem die Griffe austauschen und am Lenker eine Tasche und/oder eine Halterung für Getränke oder das Handy montieren.

Das zulässige Tuning für E-Scooter beschränkt sich in der Regel vor allem auf optische Veränderungen und die Verbesserung der Ausstattung. So lässt sich der Komfort beim Fahren zum Beispiel mithilfe von neuen Griffen erhöhen.

So ist eine neue Farbe durch Lackierung, Folien und Sticker in der Regel kein Problem. Auch der Tausch von Griffen oder das Anbringen von Halterungen kann möglich sein. Wichtig ist bei allen Veränderungen, dass von ihnen keine Beeinträchtigungen ausgehen. Achten Sie auch darauf, dass diese Veränderungen nicht die Beleuchtung oder das Versicherungskennzeichen abdecken.

Ein getunter E-Scooter muss also immer noch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit Sie mit diesem im Straßenverkehr fahren dürfen.

Sanktionen für illegales E-Scooter-Tuning

Wer bei seinem E-Scooter durch Tuning die Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit umgeht, verliert damit die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Somit darf das Elektrokleinstfahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Nutzung ist demnach nur noch auf einem abgegrenzten Privatgelände gestattet. Fahren Sie dennoch unerlaubt auf der Straße und werden von der Polizei erwischt, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Denn in diesem Fall begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor. Darüber hinaus gilt es aber zu bedenken, dass der gesetzlich verpflichtende Versicherungsschutz an eine Betriebserlaubnis gebunden ist. Führt das E-Scooter-Tuning zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, bedeutet dies auch einen Verlust der Haftpflichtversicherung. Wer ohne diese Pflichtversicherung für Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Gemäß § 6 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) kann dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Ein unerlaubtes E-Scooter-Tuning kann somit weitreichende Konsequenzen haben.

Wichtig! Nicht nur bei einer Entdrosselung kann das E-Scooter-Tuning Sanktionen nach sich ziehen. Denn auch wenn die Beleuchtung oder die Klingel nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist mit Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog zu rechnen.

Entspricht der E-Scooter nicht den gesetzlichen Vorgaben, stellt dies in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich ziehen. Verliert ein getunter E-Scooter allerdings seine Betriebserlaubnis, ist auch der Versicherungsschutz hinfällig. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellt dabei eine Straftat dar.

Verändern Sie am E-Scooter durch Tuning Teile, die für die Betriebserlaubnis relevant sind, ist die Nutzung im öffentlichen Raum nicht mehr gestattet. Das gilt auch, wenn auf einem Privatgelände öffentlicher Verkehr stattfindet oder möglich ist. Zudem erlischt in einem solchen Fall auch der Versicherungsschutz, da dieser mit der ABE zusammenhängt. Ein solcher muss bei der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr jedoch verpflichtend vorhanden sein. Ist das nicht der Fall und werden Sie erwischt, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

Tabelle: Sanktionen beim E-Scooter-Tuning

Verstoß Bußgeld Weitere Konsequenzen
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 Euro 1 Punkt in Flensburg
Fahren ohne Versicherungsschutz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Probleme mit der Versicherung, ggf. Kündigung oder höhere Beiträge
Fahren ohne Fahrerlaubnis (wenn durch Tuning andere Fahrzeugkategorie) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

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