Die Zulassung von E-Scootern sorgt nicht bei jedem für Freudensprünge, denn in vielen Städten blockieren die unachtsam abgestellten Modelle zum Ausleihen die Gehwege. Zudem nehmen viele Fahrer die Verkehrsregeln für E-Scooter nicht so genau. Dabei sollten die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr darstellen und eine Anbindung in ländlicheren Regionen ermöglich. Bislang stehen die E-Tretroller zum Mieten aber vor allem in größeren Städten zur Verfügung.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für E-Scooter
Möchten Sie den E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, muss dieser über eine Zulassung verfügen. Diese wird nur erteilt, wenn das Gefährt verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört unter anderem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Voraussetzungen für die Straßenzulassung
Damit ein E-Scooter versichert und legal auf deutschen Straßen gefahren werden kann, muss er technische Kriterien erfüllen und über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) verfügen. Die ABE bestätigt, dass das Modell den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entspricht. Wichtige Anforderungen an einen E-Scooter mit Straßenzulassung sind:
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h.
- Maximale Nenndauerleistung: 500 Watt (bzw. 1400 Watt für selbstbalancierende Fahrzeuge).
- Maximales Fahrzeuggewicht: 55 kg (ohne Fahrer).
- Lenk- oder Haltestange.
- Zwei unabhängige Bremssysteme.
- Genehmigte Beleuchtungsanlage mit Prüfkennzeichen.
- Helltönende Glocke/Klingel.
- Einhaltung bestimmter Abmessungen.
Achte beim Kauf eines E-Scooters auf das Vorliegen einer ABE. Modelle ohne ABE sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Typenschild und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Ob für ein Modell die notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, verrät das sogenannte Typenschild. Ist kein Typenschild vorhanden, sollten Sie ggf. davon absehen den entsprechenden E-Scooter zu kaufen. Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sieht in diesem Fall zwar die Möglichkeit einer Einzelprüfung vor, allerdings ist das dafür notwendige Vollgutachten mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Kosten für E-Scooter
Das Preisspektrum der Elektro-Tretroller ist dabei enorm und reicht von knapp 400 bis über 2.000 Euro. Modelle mit Straßenzulassung können Sie bereits ab etwa 400 Euro erwerben. Sie können aber auch E-Scooter kaufen, die mehr als 2.000 Euro kosten.
Weitere anfallende Kosten
Allerdings fallen, wenn Sie einen E-Scooter kaufen, nicht nur die einmaligen Anschaffungskosten an. Denn laut Gesetz sind diese Gefährte versicherungspflichtig, weshalb jedes Jahr Ausgaben für die Kfz-Haftpflichtversicherung und das Versicherungskennzeichen anfallen. Darüber hinaus müssen die Akkus der Elektrokleinstfahrzeuge regelmäßig aufgeladen werden. Dies erfolgt in der Regel über die heimische Steckdose und belastet somit die Stromrechnung.
Kostenübersicht für die E-Scooter Anmeldung
Die Kosten für das E-Scooter anmelden setzen sich wie folgt zusammen:
- Jährliche Haftpflichtversicherung: 20 € - 70 €.
- Optionale jährliche Teilkaskoversicherung: zusätzlich ca. 30 € - 100 €.
- Keine Kfz-Steuer.
- Keine Anmeldegebühren bei Zulassungsstellen.
Die Versicherungsplakette ist für ein Versicherungsjahr gültig (1. März bis Ende Februar des Folgejahres). Auch bei späterem Abschluss im Jahr endet die Gültigkeit Ende Februar. Die Prämie wird oft anteilig berechnet.
E-Scooter Versicherung
Für E-Scooter mit Straßenzulassung ist eine E-Scooter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Sie können Ihren Elektroroller ohne Führerschein fahren, es besteht aber eine Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung). Als Nachweis müssen Sie auf dem Gefährt eine selbstklebende Versicherungsplakette anbringen. Dieses E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie bei Ihrer DEVK-Beraterin oder Ihrem DEVK-Berater.
Als Fahrerin oder Fahrer eines E-Scooters müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jährlich erneuern. Mit dem Neuabschluss erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres läuft.
Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit.
Leistungen der E-Scooter-Versicherung
Die E-Scooter-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch ein Diebstahl Ihres E-Scooters versichert.
Versicherungskennzeichen
Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29.
Das Kennzeichen bzw. der Aufkleber wird nach dem Abschluss umgehend per Post versendet! Wenn Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter bestellt haben, sind Sie mindestens mit einer sog. "Haftpflichtversicherung" (bis zu 100 Millionen € geschützt).
Wichtige Verkehrsregeln für E-Scooter
Nach der Anmeldung des E-Scooters sind die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden. Die wichtigsten Regeln für das E-Scooter fahren:
- Fahrflächen: Radwege, Radfahrstreifen oder gemeinsame Geh- und Radwege. Nur wenn nicht vorhanden, auf die Fahrbahn ausweichen.
- Gehwege (sofern nicht explizit freigegeben), Fußgängerzonen (Ausnahmen beachten) und Autobahnen/Kraftfahrstraßen sind nicht erlaubt.
- Mindestalter: 14 Jahre.
- Führerschein: Nicht erforderlich.
- Helmpflicht: Keine gesetzliche Pflicht, Tragen wird jedoch empfohlen.
Bußgelder bei Verstößen
Ein weiterer Kostenfaktor, denn Interessierte nicht vollkommen ausblenden sollten, wenn Sie einen E-Scooter kaufen, sind die möglichen Bußgelder.
Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Diebstahlschutz für E-Scooter
So lange der Roller in der Öffentlichkeit abgestellt wird, sollte er immer gegen Diebstahl gesichert sein - auch dann, wenn er nur wenige Minuten vor der Eisdiele oder dem Supermarkt steht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, seinen E-Roller effektiv vor Dieben zu schützen.
Gebrauchte E-Scooter
Der Markt für gebrauchte E-Scooter ist bislang noch recht überschaubar. Zudem fehlt den angebotenen Modellen nicht selten die Straßenzulassung, da diese gekauft wurden, bevor der Gesetzgeber die konkreten Vorgaben definiert hat. Aber auch mit einem entsprechenden Typenschild sollten Sie genau überlegen, ob Sie einen E-Scooter kaufen, der bereits gebraucht ist. Denn unter Umständen kann die Leistung des Akkus gelitten haben.
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