Elektroroller Förderung in Baden-Württemberg

Elektromobilität erfreut sich großer Beliebtheit, und in Baden-Württemberg soll der Anteil an PKW und Leichtfahrzeugen mit Elektroantrieb steigen.

Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen hat das Land seit 2017 massive Investitionen angestoßen. Wer ein neues E-Auto anschafft und Besitzer einer Photovoltaikanlage ist, bekommt mit dem neuen BW-e-Solar-Gutschein bis zu 1.500 Euro vom Land.

BW-e-Solar-Gutschein

Sie sind eine natürliche Person, eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, oder eine Personengesellschaft und haben ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt.

Sie haben das Fahrzeug und die Wallbox nicht vor dem 01.12.2021 bestellt.

Sie erhalten den BW-e-Solar-Gutschein als Festbetrag in Form eines Zuschusses in Höhe von 1.000 € bei gekauften und 333,33 € p. a. zum 01.12.2021 zugelassen.

Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (mindestens 12 Monate Laufzeit) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren.

Sie erhalten pro Jahr in der Regel eine Förderung für max. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (max.

Sie können ihn nach Zulassung des Fahrzeugs und Installation der Wallbox einreichen.

-Anlage installieren (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen).

Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen.

Sollte der erzeugte Strom hierfür nicht ausreichen, wird der Strom aus erneuerbaren Energien bezogen.

Als Nachweis für vor Ort eigenerzeugten regenerativen Strom dient der Netzanschluss-/Versorgungsvertrag des Antragstellers mit dem Energieversorgungsunternehmen.

Der Einsatz von erneuerbaren Energien muss auf Verlangen über einen zertifizierten Grünstrom-Liefervertrag nachgewiesen werden, für den bei Nutzung entsprechende Herkunftsnachweise gemäß § 3 Nr. pro gefördertem Fahrzeug aufweisen.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Hierfür verwenden Sie bitte ausschließlich das von uns online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.

Stufen wir die Zuwendung als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein, erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe nach Vorgaben derEU-Verordnung 2023/2831 vom 13. auf De-minimis-Beihilfen).

Bei Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, wird die Förderung über die EU-Verordnung 1408/2013 vom 18. Dezember 2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor) zuletzt geändert durch die EU-Verordnung 2023/2391 vom 04.

Möglich ist die Kombination der Förderung mit der sog. Innovationsprämie des Bundes (ehemals Umweltbonus).

Bei Inanspruchnahme der Pauschale in Höhe von 500 € für eine Wallbox, ist eine Kombination mit weiteren Ladeinfrastrukturförderprogrammen nicht möglich.

Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist für dieses Förderprogramm ist zum 31.12.2023 abgelaufen.

Weitere Förderungen und Initiativen

  • Kommunale Förderprogramme: Verschiedene Städte bieten kommunale Förderungen, die interessant sind. Es lohnt sich, bei der eigenen Kommune nachzufragen.
  • THG-Quote: Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie an der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist die Möglichkeit entstanden, einen E-Bonus zu erhalten.

Beispiele für kommunale Förderungen:

  • Aachen: Die Stadtwerke Aachen fördern den Elektroroller Kauf mit 10 % der Anschaffungskosten bis max. 500 Euro.
  • Karlsruhe: Die Stadtwerke Karlsruhe fördern den Erwerb eines Elektroroller mit 200 Euro.
  • Mainz: Die Stadt Mainz fördert den Erwerb eines Elektroroller mit 150 Euro.
  • Marburg: Die Stadtwerke Marburg fördern den Erwerb eines E Roller mit 150 Euro.

Förderung von E-Lastendreirädern

Die Förderung für E-Lastendreiräder der Klasse "L2e-U" ist aktuell sehr attraktiv für Unternehmen und Kommunen.

Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) können bis zu 50% der Mehrkosten, die beim Erwerb klimaschonender Elektrofahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur entstehen, gefördert werden.

Diese Förderung richtet sich an Unternehmen, Verbände, Vereine, Genossenschaften, gemeinnützige Institutionen und Zweckverbände unter bestimmten Voraussetzungen.

Es wird ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen gefördert, während Leasing-Fahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen sind.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, wobei die Förderquote bei 40% liegt, mit einem optionalen Zusatz-Bonus von 10% für kleine und mittlere Unternehmen.

Wichtige Hinweise

  • Bei Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung in direktem Zusammenhang mit dem geförderten Fahrzeug muss auf die Förderung durch das Land Baden-Württemberg hingewiesen werden.
  • Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands ab. Falls wir noch Unterlagen von Ihnen brauchen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, werden wir uns aktiv bei Ihnen melden.

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