Sicherheitstipps für Eltern und Kinder beim Fahrradfahren

Für Kinder sind Fahrräder beliebte Verkehrsmittel, mit denen sie unabhängig sind, eigenständig zur Schule und zu Freunden fahren oder die Gegend erkunden können. Doch der Verkehr ist vielerorts gefährlich. Hinzu kommt: Kinder und Jugendliche neigen dazu, ihre Fertigkeiten zu überschätzen, während sie die Gefahren im Straßenverkehr oft unterschätzen. Junge Radfahrerinnen und Radfahrer sind statistisch gesehen unfallgefährdeter als andere Personen. Besonders betroffen sind Kinder zwischen 10 und 16 Jahren.

Bevor Kinder aktiv mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, sollten Eltern mit ihnen zunächst abseits von Gefahrensituationen das Radfahren üben. Worauf Eltern besonders bei ihren Kindern achten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Die richtige Vorbereitung

Voraussetzung für das Radfahren ist, dass Kinder das Fahrrad motorisch gut beherrschen. Der ADFC gibt Eltern Tipps, wie Kinder Radfahrenlernen und wie Eltern ihre Kinder dabei unterstützen können.

Für die ersten Fahrversuche ist ein passender Ort wichtig. Am besten eigenen sich ruhige Orte, ohne Autoverkehr mit gut befahrbarem Untergrund und genug Platz wie Parks oder Parkplätze von Supermärkten am Sonntag.

Ebenso wichtig ist, dass das Fahrrad zum Kind passt. Es sollte nicht zu groß, aber auch nicht zu klein sein. Das Kind sollte, wenn es auf dem Sattel sitzt, bequem mit beiden Füßen auf den Boden kommen und aufrecht sitzend den Lenker bedienen können.

Die ersten Fahrversuche

  • Das Fahrrad kennenlernen: Fahrrad schieben und wiegen, geradeaus und Kurven lenken, Bremsen üben.
  • Das Fahrrad wie ein Laufrad benutzen und ggf. Pedale abschrauben.
  • Zur Unterstützung können Eltern das Kind am Rücken zwischen den Schulterblättern stabilisieren oder unter dem Sattel anfassen.
  • Das Anfahren üben.
  • Das Kind auf dem Rad leicht anschieben und nebenherlaufen.

Wichtig ist:

  • das Kind schaut nach vorne, nicht auf den Boden
  • Zeit lassen und Geduld haben
  • auf die Bedürfnisse des Kindes achten
  • Pausen machen
  • loben und bestärken
  • Stürze gehören dazu
  • viel Üben und Wiederholen

Kann sich das Kind ohne Hilfe auf dem Rad halten, gilt es die fahrerischen Fähigkeiten wie einhändig fahren, sich umdrehen, abbremsen und ausweichen zu erlernen und durch ständiges Üben zu verbessern.

Verkehrssicherheit und Regeln

Kinder lernen frühestens mit acht Jahren, mögliche Gefahren im Straßenverkehr im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie beim Fahrradfahren die Fahrtrichtung und das Umfeld gleichzeitig im Blick haben. Bei jüngeren Kindern ist das Seh- und Hörvermögen meist noch nicht vollständig entwickelt. Es fällt ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Auch lassen sie sich leicht ablenken. Um mit dem Fahrrad sicher unterwegs zu sein, müssen Kinder diese Fähigkeiten erst Schritt für Schritt lernen.

Eltern sollten ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr kontrollieren und gegebenenfalls anpassen, um ihren Kindern ein gutes Vorbild zu sein. Gelernte Verhaltensregeln sollten Eltern immer wieder in der Praxis überprüfen.

ADAC Fahrradturniere bieten nach der schulischen Radfahrausbildung einen geeigneten Rahmen, um den sicheren Umgang mit dem Rad im Straßenverkehr zu verbessern. Auf einem Parcours üben die Kinder spielerisch wichtige Fahrtechniken. Schulen können die Fahrradturniere über die ADAC Regionalclubs bundesweit kostenlos buchen.

Natürlich sollten auch Eltern in ihrer Vorbildfunktion die wichtigsten Grundregeln und Verkehrszeichen für Radfahrer im Straßenverkehr kennen. Diese gelten selbstverständlich auch für Kinder. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg noch benutzen. Aber: Ist ein Radweg vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen.

Eltern-Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind mit dem Rad auf dem Gehweg. Seit Ende 2016 ist das erlaubt. Sie als Eltern sollten sich stets Ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, denn Kinder lernen immer auch durch Nachahmen.

Die Fahrradprüfung in der Grundschule steht je nach Bundesland in der dritten oder vierten Klasse an, vorher sollten Kinder auch nicht alleine an verkehrsreichen Straßen unterwegs sein. Sie als Eltern aber können am besten einschätzen, ob Ihr Kind reif ist, auch früher schon auf Nebenstraßen, Radwegen und Kurzstrecken unterwegs zu sein. Sei es in die Nachbarschaft zu Freunden oder zur Schule.

Als Faustregel aber gilt: Unter Achtjährige sind in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht so weit, die Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen zu können. Um zu erkennen, wie gut Ihr Kind radelt, müssen Sie auf jeden Fall anfangs immer mit dabei sein, später regelmäßig mitfahren, um die Fortschritte zu kennen, die Ihr Kind auf dem Rad macht.

Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Bürgersteig Rad fahren, das Fahren auf der Straße ist nicht erlaubt. Bis zum zehnten Geburtstag dürfen die Nachwuchsradler weiterhin auf dem Gehsteig bleiben. Erst danach und bestenfalls mit bestandener Fahrradprüfung müssen sie wie Erwachsene auf der Straße fahren.

Ausnahmen: Wenn es sichere, baulich getrennte Radwege gibt. Dort dürfen die Kleinen schon vor dem achten Geburtstag Rad fahren. Übrigens ist es seit 2016 auch begleitenden Eltern erlaubt, mit ihren Kindern gemeinsam auf dem Bürgersteig zu fahren.

Die richtige Ausrüstung

Spätestens mit drei, vier Jahren wünschen sich die meisten Kinder ein Fahrrad. Wenn es um das erste Fahrrad geht, ist es besonders wichtig, dass es der Körpergröße des Kindes entspricht. Das Kind sollte im Sattel sitzend mit beiden Fußspitzen gleichzeitig sicher den Boden erreichen können. Für kleinere Kinder sollte der Lenker höher als der Sattel montiert sein, damit die Sitzposition möglichst aufrecht ist.

Die richtige Reifengröße des Fahrrads sollten Sie deshalb beim Kauf eines Rads immer mit bedenken. Sie sollte sich stets an der Körpergröße des Kindes orientieren.

Reifengröße (Zoll) Körpergröße (cm)
18 112 - 125
20 125 - 140
24 140 - 160
26 ab 160
28 ab 170

Das Fahrrad - auch wenn es ein gebrauchtes ist - sollte in einwandfreiem technischen Zustand sein und den Sicherheitsnormen entsprechen (CE- und GS- oder TÜV-Prüfzeichen). Es sollte mit verstellbarem Lenker und Sattel und gut erreichbaren Bremshebeln ausgestattet sein. Sicherheitsgriffe am Lenker verringern die Verletzungsgefahr. Ein Kettenschutz verhindert, dass es durch eine eingeklemmte Hose zum Sturz kommt. Achten Sie darauf, dass an den Rädern Reflektoren angebracht sind, damit Ihr Kind rechtzeitig gesehen wird.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts.

Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

Generell sollten Sie nur Helme mit CE-Zeichen kaufen und darauf achten, dass der Helm bei Ihrem Kind gut sitzt und nicht rutscht. Der Helm sollte dem Kind gefallen, und der Kinngurt sollte stets so eingestellt sein, dass er eng anliegt.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte im letzten Jahr erschreckende Zahlen: Nur 31,7 Prozent aller Fahrradfahrenden trugen 2021 einen Helm. Dafür aber 76,6 Prozent aller Kinder von 6 bis 10 Jahren. Bei einem Verkehrsunfall erleiden Radfahrer oft schwere Kopfverletzungen. Ein Helm verhindert zwar keine Unfälle, lässt aber Kopf- und Hirnverletzungen deutlich weniger schwer ausfallen.

Schaut man sich einschlägige Statistiken an, zeigt sich: Die allermeisten Kinder fahren heutzutage mit Helm Fahrrad. Je älter sie aber werden, desto eher lassen sie den Helm zuhause. Bei Erwachsenen ist es dann nur noch eine Minderheit, die immer Helm trägt. Seien Sie also Vorbild: Tragen auch Sie einen Helm, wenn Sie mit den Kleinen unterwegs sind. Sie werden erkennen: Mit dem Fahrradhelm ist es wie mit dem Sicherheitsgurt im Auto: Sind Sie ans Tragen gewöhnt, können Sie gar nicht mehr ohne losfahren. Diesen Gewöhnungseffekt gibt es auch bei Kindern.

Kleiner Tipp: Beim Helm gilt das Gleiche wie beim Fahrrad selbst: Achten Sie regelmäßig darauf, dass er gut passt und dass die Riemen richtig eingestellt sind. Wichtig beim Kauf sind TÜV- und GS-Siegel. Kaufen Sie einen gebrauchten Helm, sollte der keine erkennbaren Schäden haben und nicht älter als maximal drei Jahre sein.

Sichtbarkeit erhöhen

Je früher Autofahrer Kinder im Straßenverkehr sehen, desto besser. Deshalb ist es besonders in der dunklen Jahreszeit wichtig, dass Ihre Kinder immer gut sichtbar unterwegs sind. Bei dunkler Kleidung nimmt ein Autofahrer Ihr Kind frühestens aus einer Entfernung von 25 Metern wahr, bei heller Kleidung dagegen schon aus 40 Metern. Am besten ist es natürlich, wenn Ihr Kind eine Sicherheitsweste oder Reflektoren an Helm und Kleidung trägt. Denn dann sieht ein Autofahrer Ihr Kind bereits aus einer Entfernung von 130 bis 140 Metern.

Mobilität und Versicherungsschutz

Fährt Ihr Kind mit dem Fahrrad oder dem Roller zur allgemein- oder berufsbildenden Schule, ist es auf dem unmittelbaren Weg dorthin gesetzlich unfallversichert. Ihr Kind ist nicht nur auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Schule gesetzlich unfallversichert, sondern auch während des Unterrichts und in den Pausen. Unterbricht Ihr Kind den Weg zur Schule oder zurück nach Hause, zum Beispiel um Süßigkeiten zukaufen, oder nimmt es einen Umweg mit Freunden, besteht kein Unfallschutz. Auch bei Fahrten und Aktivitäten, die nicht von der Schule organisiert sind, besteht kein Versicherungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Fahrten zur privaten Nachhilfe, zur privaten Musikschule oder zum Sportverein.

Ist in der Schule oder auf dem Weg dorthin ein Unfall passiert, sollten Sie das unverzüglich der gesetzlichen Unfallversicherung melden - auch dann, wenn es sich vermeintlich nur um eine Bagatelle handelt. Nur so können Sie für Ihr Kind Leistungen sichern, falls es zu Spätfolgen kommt. Heben Sie dafür alle medizinischen Unterlagen auf, zum Beispiel Röntgenbilder, Befunde oder Arztbriefe. Teilen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. der Zahnärztin oder dem Zahnarzt unbedingt mit, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Hin- oder Heimweg passiert ist.

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