Verkehrsregeln beim Abbiegen: Was Sie wissen müssen

Im Straßenverkehr gehört das Abbiegen zu den alltäglichen Herausforderungen, denen sich jeder Fahrer stellen muss. Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sind beim Abbiegen bestimmte Regeln zu beachten. Besonders wichtig ist die Rücksichtnahme auf Fußgänger und Radfahrer.

Wie verhalte ich mich richtig beim Rechtsabbiegen?

Ordnen Sie sich so früh wie möglich rechts ein und beobachten Sie während des gesamten Vorgangs die Verkehrslage. Setzen Sie rechtzeitig den Blinker. Biegen Sie erst ab, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Worauf muss ich beim Rechtsabbiegen besonders achten?

Achten Sie im Spiegel auf Fußgänger oder Radfahrer, die sich nähern. Diese haben Vorrang beim Überqueren der Straße. Nutzen Sie zusätzlich den Schulterblick, um den toten Winkel einzusehen.

Rechtsabbiegen an der Ampel mit Grünpfeil

Einen Sonderfall bezüglich des Rechtsabbiegens stellen Kreuzungen mit dem Zusatzschild „Grünpfeil“ dar. Steht die Ampel auf Rot, dürfen Sie bei einem grünen Blechpfeil rechts abbiegen, sofern es die Verkehrslage zulässt. Dabei darf der Fahrer langsam auf die Kreuzung fahren und den Verkehr beobachten. Lässt es die Verkehrslage zu, kann der Autofahrer rechts abbiegen. Vergessen Sie nicht zu Blinken! Ein Grünpfeil als Verkehrszeichen verpflichtet Sie allerdings nicht zum Abbiegen. Ist diese unübersichtlich, können Sie warten, bis die Ampel auf Grün schaltet. Anders verhält es sich bei einem grünen Pfeil an einer Ampelanlage. Über den AutorMurat KilincDer Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen.

Besonderheiten für Lkw-Fahrer

Für Lkw-Fahrer bzw. Fahrer eines Kfz über 3,5 Tonnen gilt künftig beim Rechtsabbiegen innerorts eine zusätzliche Regelung: Ist auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrenden Radfahrern oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit Fußgängerverkehr zu rechnen, muss das Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit erfolgen.

Sonderfall: Rechtsabbiegen erzwungen

In einigen Situationen kann ein Autofahrer auch zum Rechtsabbiegen gezwungen werden. Diese muss dann von dem Kfz-Fahrer eingeschlagen werden, die Weiterfahrt in eine andere Richtung wird untersagt. Dasselbe Schild lässt sich auch mit einem durchgestrichenen Pfeil vorfinden. In Deutschland existieren dutzende Verkehrszeichen laut StVO.

Blinken beim Abbiegen: Wann ist es Pflicht?

Wer abbiegt, muss blinken. Abbiegen ist jede Richtungsänderung, bei der Sie die bisher benutzte Fahrbahn verlassen und aus dem gleichgerichteten Verkehr herausfahren. Fahren Sie in eine andere Straße, einen Parkplatz oder ein Grundstück ein, biegen Sie ab und müssen den Blinker setzen. Die Blinkpflicht gilt übrigens auch auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen.

Sie müssen so lange blinken, bis der Abbiegevorgang beendet ist, also bis die alte Fahrbahn verlassen und der neue Verkehrsraum erreicht ist. Wenn sich der Blinker vorher automatisch zurückgesetzt hat und das Abbiegen noch nicht beendet ist, müssen Sie den Blinker noch einmal setzen. Möchten Sie also einer Vorfahrtsstraße nach links folgen, müssen Sie links blinken. Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße geradeaus, brauchen Sie keinen Blinker zu setzen, denn die natürliche Fahrtrichtung ändert sich nicht.

Blinken beim Überholen und Spurwechsel

Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen möchte, muss vor dem Ausscheren und vor dem Wiedereinordnen blinken. Der Blinker muss nicht während des gesamten Überholvorgangs gesetzt sein. Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken, damit sich andere Verkehrsteilnehmende darauf einstellen können.

Wer die Spur wechselt, auf die Autobahn einfährt oder diese verlässt, muss blinken. Autofahrende, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere Unfälle.

Blinken bei Hindernissen

Wer an Hindernissen oder parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn vorbeifahren möchte, muss darauf achten, dass der Gegenverkehr zuerst fahren darf. Vor dem Ausscheren muss der Blinker gesetzt werden. Nach der Rückschau dürfen Sie am Hindernis vorbeifahren. Zum Wiedereinordnen müssen Sie ebenfalls blinken.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Blinkpflicht

Wer nicht oder nicht rechtzeitig blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es dadurch zu einem Unfall oder werden andere gefährdet, wird ein Verwarnungsgeld von 35 Euro fällig.

Vorfahrtsregeln und Rücksichtnahme

An Kreuzungen mit Ampeln, Stopp- und „Vorfahrt gewähren“-Schildern gibt es klare Regeln. Kreuzen sich zwei Straßen ohne Verkehrszeichen und Ampeln, gilt „rechts vor links“. Es gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme.

Beim Abbiegen muss der Gegenverkehr durchgelassen werden. Weniger bekannt ist, dass auch beim Rechtsabbiegen der Mitverkehr und der Gegenverkehr Vorrang hat, also in der Regel Menschen, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse gilt innerorts darüber hinaus, dass beim Rechtsabbiegen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, wenn mit Fahrrad- oder Fußverkehr zu rechnen ist.

Hier ist eine Zusammenfassung der Bußgelder bei Verstößen gegen die Grünpfeil-Regelung:

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Nicht an der Haltelinie angehalten 70 Euro 1 Punkt
Behinderung von Verkehrsteilnehmern 100 Euro 1 Punkt
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern 150 Euro 1 Punkt

Möchten Sie nach den Regelungen der StVO richtig abbiegen, müssen Sie Ihre Absicht rechtzeitig und korrekt ankündigen. Autofahrer müssen hierfür den jeweiligen Fahrtrichtungsanzeiger verwenden.

Vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen müssen Sie auf den Verkehr achten. Der so genannte „Schulterblick“ ist hier verpflichtend.

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