Das Motorrad-Erste-Hilfe-Set: Was gehört hinein und warum es wichtig ist

Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden. Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

Gesetzliche Bestimmungen und Empfehlungen

In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer weder verpflichtet einen Verbandkasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Trotzdem sollten alle drei Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen, können Sie diese mit dem Warndreieck absichern und mit der Warnweste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.

Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen. Diese Norm legt den Inhalt und die Anforderungen an einen Erste-Hilfe-Koffer speziell für Motorräder fest.

Es ist empfehlenswert, das Erste-Hilfe-Set wasserdicht zu verpacken, um den Inhalt vor Feuchtigkeit und Beschädigung zu schützen. Ein Packsack mit Rettungsdeckenmaterial kann zusätzlich vor Unterkühlung schützen und Wind und Regen abhalten.

Europäische Unterschiede

In Belgien und Dänemark zum Beispiel müssen Biker aus Sicherheitsgründen eine Warnweste tragen, wenn sie nach einer Panne oder einem Unfall vom Motorrad absteigen. In Frankreich und Luxemburg etwa besteht zusätzlich eine Mitführpflicht. Das bedeutet: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie die Weste dabeihaben und vorzeigen können.

Inhalt des Erste-Hilfe-Sets nach DIN 13164/13167

Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022 entsprechen.

Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Februar 2022:

  • 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen
  • 1 Verbandpäckchen
  • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1
  • 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden
  • 3 Fixierbinden
  • 1 Dreiecktuch
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere
  • 4 Einmalhandschuhe
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

Weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände

Neben dem Verbandskasten sind auch andere Ausrüstungsgegenstände wichtig, um im Notfall richtig reagieren zu können:

  • Warndreieck und Warnweste: Um die Unfallstelle für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu markieren und selbst gut erkennbar zu sein.
  • Reifenreparaturset: Für den Fall einer Reifenpanne.

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Als Autofahrer sollten Sie deswegen regelmäßig daran denken, den Verbandskasten im Auto zu überprüfen. Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm.

Wenn der Verbandskasten abgelaufen ist, sollten sie ihn austauschen. Denn das Verbandsmaterial ist nur eine bestimmte Zeitspanne steril. Nach dem Ablauf des Verbandskasten-Verfallsdatums sollte er nicht mehr weiterverwendet werden, um Infektionen auf Wunden zu vermeiden, die mit einer unsterilen Verbandskompresse in Verbindung geraten.

Sofern Sie dem Verbandskasten einzelne Teile entnommen haben, sollten Sie diese auffüllen. Zwar wird bei einer Verkehrskontrolle wohl kaum detailliert geprüft, ob die Verbandkästen vollständig sind, und laut Verkehrsrecht kommt es bei dem Verbandskasten ohnehin hauptsächlich darauf an, dass Sie bei einem Unfall theoretisch in der Lage wären, mit den vorhandenen Verbandsmaterialien Erste Hilfe zu leisten.

Update vom 01.02.2023: Seit Februar 2023 sollen in jedem Verbandskasten eigentlich zwei medizinische Masken enthalten sein. Allerdings können Sie kein Bußgeld bekommen, wenn Sie diese nicht mitführen.

Erste-Hilfe-Kurse

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort können die Überlebenschancen eines Unfallopfers erheblich erhöhen. Damit auch Laien wissen, was im Ernstfall zu tun ist, besteht für Führerscheinbewerber die Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.

Im Erste-Hilfe-Kurs lernt man den Umgang mit dem Kfz-Verbandskasten. Hier erlernt man, wie man z.B. einen Druckverband anlegt und Wunden versorgt.

Konsequenzen bei fehlendem Verbandskasten

Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.

Was kostet es mich, wenn ich keinen Verbandskasten im Auto habe? Hierfür fällt ein Verwarngeld von 5 Euro an. Darüber hinaus gefährden Sie sich selbst, Ihre Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie im Falle eines Unfalls keine Wundversorgung leisten können.

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