Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden. Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
Verbandkastenpflicht und Empfehlungen
In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer weder verpflichtet einen Verbandkasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Trotzdem sollten alle drei Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen, können Sie diese mit dem Warndreieck absichern und mit der Warnweste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.
Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O. Welcher Inhalt jetzt Pflicht ist, und warum Sie ihn regelmäßig überprüfen sollten, erklären die ADAC Juristinnen und Juristen.
Europäische Unterschiede
In Belgien und Dänemark zum Beispiel müssen Biker aus Sicherheitsgründen eine Warnweste tragen, wenn sie nach einer Panne oder einem Unfall vom Motorrad absteigen. In Frankreich und Luxemburg etwa besteht zusätzlich eine Mitführpflicht. Das bedeutet: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie die Weste dabeihaben und vorzeigen können.
Aktuelle DIN-Norm für Verbandkästen
Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem § 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem sind unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens. Auch wenn in der StVZO weiterhin nur die alten DIN-Ausgaben Stand Januar 1998 und 2014 genannt sind, dürfen Verbandkästen nach der DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dennoch verwendet werden.
Verbandkästen nach alter DIN
Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.
Inhalt eines Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164 (aktuelle Ausgabe Februar 2022)
Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022 entsprechen.
Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Februar 2022:
- 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen
- 1 Verbandpäckchen
- 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1
- 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden
- 3 Fixierbinden
- 1 Dreiecktuch
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Verbandkasten speziell für Motorräder
Es gibt spezielle Kraftradtaschen. In diesem Set ist alles zusammengestellt, was nach der DIN 13167 für Motorradfahrer wichtig und vorgeschrieben ist. Heftpflaster, Wundschnellverband, Verbandspäckchen, Rettungsdecke, Verbandtuch, Schere, Vinylhandschuhe und eine Erst-Hilfe-Anleitung sind enthalten.
Die handliche LEINA Kraftrad-Verbandtasche aus wasserabweisendem Nylongewebe mit genähtem Reißverschluss und Klettstreifen auf der Rückseite sollte jeder Motorradfahrer immer dabei haben. Die Materialien der LEINA Motorrad-Verbandtasche sind übersichtlich angeordnet und in akuten Notfallsituationen blitzschnell zur Hand. Sie sind staubgeschützt und steril in einer Klarsicht-Folientasche verpackt.
Hergestellt aus strapazierfähigem 100 % Polyester bietet die Verbandtasche zuverlässigen Schutz für das Verbandmaterial im Notfall. Für zusätzlichen Schutz und Sicherheit enthält der Verbandkasten eine gold/silberne Rettungsdecke, die vor Unterkühlung und Wärmeverlust schützt. Die Erste-Hilfe-Tasche enthält außerdem Einmalhandschuhe, um eine hygienische Anwendung der Erste-Hilfe-Materialien zu gewährleisten.
Haltbarkeit und Kontrolle
Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm.
Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.
Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob ein Verbandkasten vorhanden ist. Wenn dieser unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.
Verbandkasten im Neuwagen
Ob Händler gesetzlich verpflichtet sind, zu einem Neufahrzeug auch einen Verbandkasten mitzuliefern, ist bisher noch nicht geklärt. Bei vielen Herstellern gehört es aber inzwischen zur gängigen Praxis, den Verbandkasten serienmäßig ohne Zuzahlung anzubieten.
Um im Fall des Falles den Verbandkasten schnell griffbereit zu haben, empfiehlt der ADAC, direkt nach dem Fahrzeugkauf zu überprüfen, wo sich dieser befindet.
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