Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden. Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O. Im Falle eines Unfalls zählt häufig jede Sekunde. Um den Verletzten sofort Erste Hilfe leisten zu können, benötigen Sie in manchen Fällen einen Verbandkasten mit passendem Inhalt.
Gesetzliche Bestimmungen und Empfehlungen
In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer weder verpflichtet einen Verbandkasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Trotzdem sollten alle drei Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen, können Sie diese mit dem Warndreieck absichern und mit der Warnweste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen. In Belgien und Dänemark zum Beispiel müssen Biker aus Sicherheitsgründen eine Warnweste tragen, wenn sie nach einer Panne oder einem Unfall vom Motorrad absteigen. In Frankreich und Luxemburg etwa besteht zusätzlich eine Mitführpflicht. Das bedeutet: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie die Weste dabeihaben und vorzeigen können.
DIN 13167 und der Verbandkasten für Motorradfahrer
Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen. In diesem Set ist alles zusammengestellt, was nach der DIN 13167 für Motorradfahrer wichtig und vorgeschrieben ist. Dieses handliche, kompakte Grundset zur Ersten Hilfe ist bestens geeignet für Kurztrips, Fahrradtouren und andere sportliche Aktivitäten. Praktisch, klein, leicht. Dieses Ersthelfer-Set sollte fester Bestandteil der Ausrüstung sein. Die Tasche besteht aus wasserabweisenden Nylongewebe mit einem großen Reißverschluss.
Inhalt eines Motorrad-Verbandkastens nach DIN 13167
Ein typisches Motorrad-Verbandset nach DIN 13167 enthält:
- Heftpflaster
- Wundschnellverband
- Verbandpäckchen
- Rettungsdecke
- Verbandtuch
- Schere
- Vinylhandschuhe
- Erste-Hilfe-Anleitung
Aktuelle DIN-Ausgabe und Ergänzungen
Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem § 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem sind unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens. Auch wenn in der StVZO weiterhin nur die alten DIN-Ausgaben Stand Januar 1998 und 2014 genannt sind, dürfen Verbandkästen nach der DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dennoch verwendet werden. Die Produkte, die zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Februar 2022 gehören sind:
- 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen
- 1 Verbandpäckchen
- 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1
- 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden
- 3 Fixierbinden
- 1 Dreiecktuch
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Haltbarkeit und Überprüfung
Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm.
Verwarnungsgelder und Bußgelder
Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.
Verbandkasten im Neuwagen
Ob Händler gesetzlich verpflichtet sind, zu einem Neufahrzeug auch einen Verbandkasten mitzuliefern, ist bisher noch nicht geklärt. Bei vielen Herstellern gehört es aber inzwischen zur gängigen Praxis, den Verbandkasten serienmäßig ohne Zuzahlung anzubieten.
Europäischer Unfallbericht
Um für den Fall der Fälle, besonders auch im Ausland, ideal gerüstet zu sein und die spätere Schadenabwicklung zu erleichtern, sollten Sie immer einen so genannten „Europäischen Unfallbericht“ griffbereit im Auto liegen haben.
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