EU-Typgenehmigung für Motorräder: Eine umfassende Definition

Die EU-Typgenehmigung ist ein essentielles Verfahren für Fahrzeughersteller in der Europäischen Union. Bevor ein neues Motorradmodell auf den Markt gebracht werden darf, muss es offiziell genehmigt werden. Diese Genehmigung, die in Form einer EU-Fahrzeugzulassungsbescheinigung ausgestellt wird, garantiert, dass das Fahrzeug alle relevanten Vorgaben erfüllt. Durch die europaweite Gültigkeit dieser Genehmigung ist es zudem möglich, Motorräder innerhalb der EU problemlos privat zu verkaufen.

Das Verfahren der Typgenehmigung

Jedes neue Motorradmodell muss sich einem aufwendigen und streng genormten Testverfahren unterziehen, bevor es für den Verkehr zugelassen wird. Dieses Verfahren beinhaltet Vorgaben zu verschiedenen Aspekten, einschließlich Abgasemissionen, Nummernschild und Bereifung. Sind die Prüfer mit den Ergebnissen zufrieden, wird die Typgenehmigung erteilt und das sogenannte Certificate of Conformity (COC) ausgestellt. Dieses Zertifikat, auch bekannt als "Zertifikat der Übereinstimmung", bildet die Grundlage für die Zulassung im Straßenverkehr.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land die Gesamtgenehmigung erteilt wurde. In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die Vergabe von Erlaubnissen für serienmäßig hergestellte Motorräder zuständig. Durch die regelmäßige Veröffentlichung der aktuellen KBA Typgenehmigung Liste wird die Transparenz für Außenstehende gewährleistet.

Grundlagen und Richtlinien

Über Jahre folgte das KBA bei seinen Testverfahren den Richtlinien 2007/46/EG und VO(EU) 2018/858, die zu einer reihenweisen Fertigung von Fahrzeugen berechtigten. Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Parlaments war die Vereinheitlichung der europäischen Rechtsvorschriften.

Gegenüber der alten EG-Typgenehmigung haben sich die Anforderungen an die Fahrzeughersteller mit der Neuverordnung erhöht. Sie müssen sämtliche Informationen im Internet veröffentlichen, die eine Fahrzeug-Instandhaltung erleichtern. So können Autohäuser und Werkstätten Bauteile schneller und korrekt zuordnen. Zudem müssen die Automarken auch ältere Fahrzeugmodelle regelmäßig vorgegebenen Messungen unterziehen.

Daneben will die Neuverordnung die erforderliche Qualität und absolute Unabhängigkeit der Prüfinstanzen gewährleisten. So dürfen Fahrzeughersteller Prüflizenzen nach Art. 77 VO (EU) 2018/858 anfechten. Zudem werden sporadische Stichproben durch offizielle Marktüberwachungsbehörden durchgeführt.

EG-Typgenehmigungsnummer

Zur vereinfachten Einordnung der über 100 Fahrzeughersteller weltweit, die regelmäßig neue Modelle auf den Markt bringen, wurde ein Nummerierungsschema für die EG-Typgenehmigungsnummer entwickelt. Diese besteht bei Fahrzeugen aus vier und bei selbstständigen Bauteilen aus fünf Abschnitten. Alle EG-Typgenehmigungsnummern starten mit dem Kleinbuchstaben „e“. Es folgt die Kennung des überprüfenden Mitgliedstaates. Abschnitt 4 gibt die Basis-Typgenehmigungsnummer an. Abgeschlossen wird die EG-Typgenehmigung-Nummer mit einer zweistelligen Zahl. Diese findest du auch in deinen Zulassungsbescheinigungen.

CoC-Papiere (Certificate of Conformity)

Jeder in der EU verkaufte Neuwagen muss den Normen der EU entsprechen. Bescheinigt wird das mit den sogenannten CoC-Papieren. Das CoC-Dokument ist jedem Fahrzeug, das dem genehmigten Typ entspricht, beizufügen: Es muss also bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt werden. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. CoC ist die Abkürzung für "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung.

Dokumentiert sind alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben und für die Zulassung nötig sind. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte. Die Angaben gehen noch über die hinaus, die in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II stehen.

Das Certificate of Conformity dient der Zulassungsstelle zur Feststellung der technischen Daten, die für die Erstzulassung erforderlich sind. CoC bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Es vereinfacht die Zulassung - und zwar auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen EU-Land angemeldet werden soll. Bevor das CoC-Zertifikat eingeführt wurde, war der Aufwand für die Zulassung eines Autos aus der EU deutlich höher.

CoC-Papiere nachträglich beantragen

Wer keine CoC-Papiere für sein Fahrzeug hat oder diese verloren hat, kann sie beim Hersteller anfordern. Das klappt über einen Händler, die Niederlassung oder oft auch über die Online-Seite des Herstellers gegen Gebühr. Die Kosten sind unterschiedlich hoch: Stichproben bei verschiedenen Herstellern haben eine Spanne zwischen 70 und 180 Euro ergeben. In Ausnahmefällen können auch mal 250 Euro fällig werden, wie uns Leser berichten.

Möglich ist das aber nur, wenn das Modell grundsätzlich eine EU-Typgenehmigung hat. Autos, die für ein Nicht-EU-Land gebaut worden sind, haben diese in der Regel nicht.

Zulassung ohne CoC-Papiere

War das Fahrzeug bereits in einem EU-Land angemeldet, kann es grundsätzlich auch ohne CoC-Papiere zugelassen werden, sofern eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist. Für den Nachweis wird jedoch oft das CoC-Papier verlangt.

Kann man nicht nachweisen, dass eine EG-Typgenehmigung besteht, muss der Hersteller oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Daten zusammenfassen. Alternativ kann auch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt ("Einzelgenehmigung"). "Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist", heißt es dazu in §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Sollte man beim Kauf auf CoC bestehen?

Ja, man sollte immer beim Kauf darauf achten, dass die Übergabe des CoC-Papiers vertraglich mit vereinbart und auch durchgeführt wird, da das CoC zum Beispiel auch Informationen über weitere zulässige Reifengrößen enthält. Auch beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie daher auf CoC-Papiere bestehen, denn eine nachträgliche Beschaffung kann teuer werden.

Abgasnormen für Motorräder

Seit Juni 1999 gelten für motorisierte Zweiräder in der Europäischen Union einheitliche Grenzwerte (Euro 1) für die Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickstoffoxide (NOx), deren Einhaltung von im Rahmen der Typgenehmigung gezeigt werden muss. Diese Grenzwerte werden in der EU-Richtlinie 97/24/EC festgelegt.

Im Juni 2002 trat für die Typgenehmigung von Kleinkrafträdern die zweite Grenzwertstufe (Euro 2) nach der gleichen Richtlinie in Kraft. Für die Typgenehmigung von Krafträdern gilt die Stufe Euro 2 seit April 2003. Die Grenzwerte sind in der EU-Richtlinie 2002/51/EC festgelegt.

Seit Januar 2006 gilt für die Typgenehmigung von Krafträdern die Grenzwertstufe Euro 3, mit der eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte festgelegt wurde. Außerdem enthält sie eine Änderung der Testzyklen, die nun auch die Emissionen in der Startphase und beim Warmlaufen des Motors in die Abgasmessung mit einbeziehen, was eine weitere HC- und CO-Reduktion notwendig macht.

Ab Januar 2016 gilt die neue EU-Verordnung 168/2013. Sie enthält sehr ambitionierte Emissionsstandards unter anderem für Motorräder und Mopeds bis zu Emissionsstufe Euro 5. Hier sind bis zum Jahr 2020 Grenzwerte für Verdunstungsemissionen (HC), Onbord-Diagnose (OBD), Lärm und Dauerhaltbarkeitsanforderungen in Bezug auf die ⁠Emission⁠ mindernden Bauteile vorgeschrieben. Für Motorräder der Klasse L3e gelten die Abgasgrenzwerte der Stufe Euro 4 ab dem 1.1.2016, die Grenzwerte der Euro 5 ab dem 1.1.2020.

Gemäß Artikel 24 der EU-Verordnung 168/2013 werden die im Rahmen der Typgenehmigung der dann gültigen Norm Euro 4 ermittelten Emissions- und Verbrauchswerte im WMTC ab dem Jahr 2016 jedoch ermittelt und dokumentiert.

Weitere Aspekte der Typgenehmigung

Typgenehmigungsbehörden und die technischen Dienste müssen jetzt strengere Anforderungen erfüllen und sich regelmäßigen Kontrollen oder Audits unterziehen. Nationale Genehmigungsbehörden bekommen die Möglichkeit, Nachprüfungen einzuleiten, wenn ein Verdacht auf falsche Angaben eines Herstellers besteht.

Darüber hinaus wird die Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug auf fünf Jahre begrenzt, wenn kein Nachtrag zur Genehmigung erfolgt. Für Nutzfahrzeuge und Anhänger ist die Frist auf sieben Jahre begrenzt, wenn kein Nachtrag erfolgt.

Ebenfalls vorgesehen ist, dass die Software in elektronischen Systemen den Genehmigungsbehörden und technischen Diensten offengelegt wird. Das Grundkonzept der bestehenden Typgenehmigung bleibt erhalten - allerdings mit einer erhöhten Transparenz bei allen Prozessen. Es gibt weitreichende Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten für die Behörden.

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