Die getunte Auspuffanlage ist für viele Motorradfahrer ein Hauptsehnsuchtsobjekt. Die meisten Kunden halten sich beim Umbau an die Vorschriften, wobei die Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien beim Kauf eine gute Orientierung bieten, und auch der Fachhandel weiß, was erlaubt ist und was nicht.
Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln. Seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrädern und Rollern die Regel, was noch einmal verschärft wurde durch die Novelle Euro 4.
Die Problematik des Katalysators
Grundsätzlich gilt es vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist. Laut Lars Krause, Motorradspezialist bei TÜV SÜD, ist das nicht trivial: „In der Regel kann man von außen nicht erkennen, wo bei einem Fahrzeug der Katalysator sitzt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage.“ Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen.
Beim Kat liegt dann auch eine der größten Tücken bei der Auswahl des passenden Austauschauspuffs. Denn wenn der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert ist, müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt. Denn der Nachrüst-Schalldämpfer könne ohne Kat ausgeliefert worden sein, selbst wenn er eine EG-Typgenehmigung hat, so der TÜV-Experte.
TÜV SÜD rät:
- Erst einmal sollte der Umbauer feststellen, wo der Kat sitzt, und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt, was ganz einfach auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden kann.
- Wisse der Sound-Enthusiast, wo der Kat ist, müsse er beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten, denn b Euro 4 gelten dafür neue Bezeichnungen mit den Zusatzkennzeichen F, G, H, die sich jeweils auf den Ort des Kats beziehen.
Kennzeichnungen im Einzelnen
Die Kennzeichnungen im Einzelnen:
- Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Beispiel für die EG-Kennzeichnung: e12 in einem Rechteck und die Nummer 00456 G. Beispiel für eine ECE-Kennzeichnung: E 5792R-01
- Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
- Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
- Sitzt der Originalkatalysator im Fahrzeug, ist der Umbau Zusatzbuchstabe „G“ - dann müsse man sich nicht um einen neuen Kat kümmern.
Die Überwacher warnen: War der Originalkat im Endtopf verbaut und besitzt der neue Schalldämpfer dagegen keinen Kat, müsse ein so genannter Einschubkat mit der EG-Kennzeichnung Zusatzbuchstabe „F“ angebracht werden, solche Einschubkats würden in der Regel in das Krümmerrohr eingeführt.
Wer den Sound vom Motorrad verändern wolle, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sei, und das seien alle Zweiräder ab 2006, müsse sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Für alle Fälle gelte: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte vorweisen wie zuvor. Und: „dB-Killer“ müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden.
Euro 4 und Geräuschvorschriften
Experten werten die seit Euro 4 in Kraft getretene Geräuschverordnung ECE-R41 als wichtigen Erfolg in Sachen Lärmschutz. Eine gewisse politische Komponente darf bei der Verordnungsnovelle natürlich nicht außer Acht gelassen werden. So schien eine plakative Absenkung des bis zur Einführung von Euro 4 gültigen Fahrgeräuschs von 80 Dezibel dringend erforderlich gewesen zu sein. Mit dem neuen, sinnigerweise als "urban" bezeichneten Schalldruckpegel von 77 dB(A) hörte sich das zunächst auch sehr erfolgversprechend an.
Motorräder, die sowohl nach Euro 3 und 4 homologiert waren und trotz technisch identischer Ausführung auf dem Papier unterschiedlich laut bzw. leise waren, stützten diese Zweifel.
Im Wesentlichen muss der Zubehör-Endtopf heutzutage eigentlich mehr als optisches Gimmick herhalten, maximal beim Gewicht treten im Vergleich zur Serie noch einigermaßen habhafte wie nennenswerte Unterschiede auf. Auf dem Leistungsprüfstand sowie bei den Standgeräuschen bleibt man deshalb nahezu auf dem Niveau der Werksvorlage. Was damit zusammenhängt, dass Vorschalldämpfer oder fest integrierte Klappensysteme wichtige Aufgaben übernommen haben.
Fahrgeräusche nach Euro 4
Keine leichte Übung, nach der neuen ECE-Regelung R41 die rechtlich relevanten Fahrgeräusche zu bestimmen. Für jedes Motorrad gibt es nun individuelle Vorgaben, die auch am Fahrzeug angebracht sein müssen. Unsere Test-BMW ist laut Zulassungsdokumenten mit 75 dB(A) eingetragen. Diese Dezibel-Angabe, die als L (urban), also mehr oder minder Lärm-Wert für den städtischen Verkehr bezeichnet wird, lässt sich allerdings nicht einfach so messen.
Im Falle der R 1200 GS geht es zum einen bei der beschleunigten Vorbeifahrt mit einer Anfangsgeschwindigkeit von 38,8 km/h im vierten Gang über die 20 Meter lange Messstrecke. Beim Passieren der AA-Linie wird der Gasgriff voll aufgezogen, bei BB wieder geschlossen. Wichtig: Beim Passieren der Mittellinie (wo auch die Mikrofone positioniert sind) muss die Geschwindigkeit 50 km/h betragen. Diese Vorgabe ist für alle Motorräder gleich, weshalb nun verständlich wird, dass je nach Beschleunigungsvermögen des jeweiligen Bikes individuelle Ausgangswerte (Tempo, Gangstufe) gelten. Der maximal zulässige Dezibel-Wert, bei der Beschleunigungsmessung als L (wot) bezeichnet, beträgt im Falle der GS 81,2 dB(A).
Um L (urban) zu bestimmen, fehlt aber noch der zweite Prüfpunkt: die Durchfahrt in gleicher Gangstufe mit Tempo 50. Unter Einbeziehung eines motorradabhängigen Teillastfaktors ergibt sich nun per Formelberechnung aus Konstant-Schalldruckpegel L (crs) und Beschleunigungswert L (wot) das Fahrgeräusch L (urban).
Sowohl die BMW R 1200 GS in Originalausführung wie auch die dafür erhältlichen Zubehör-Auspufftöpfe halten den Fahrgeräuschwert locker ein. 75 dB(A) sind eingetragen, und eigentlich wäre der Geländeboxer sogar mit zwei Dezibel mehr noch Euro 4-konform. Aber: Auch die Euro 3-GS nimmt diese Hürde ganz locker.
Vergleich der Fahrgeräusche
Die folgende Tabelle zeigt die Fahrgeräusche verschiedener Motorräder und Zubehör-Schalldämpfer im Vergleich:
| BMW Original (Euro 4) | BMW Original (Euro 3) | AkrapovicSlip on (Euro 4) | BosDesert Fox (Euro 4) | RemusBlack Hawk (Euro 4) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Fahrgeräusch MOTORRAD-Messwerte bei Beschleunigung, L (wot) in dB(A) | 79 | 82 | 81 | 82 | 81 |
| bei konstant 50 km/h, L (crs) in dB(A) | 71 | 71 | 71 | 71 | 70 |
| Stadt, L (urban) in dB(A) | 74 | 75 | 75 | 75 | 74 |
Fahrgeräusche nach Euro 3
Diese Übung ist uns in den letzten Jahren bei zahlreichen Auspufftests in Fleisch und Blut übergegangen. Und ein Blick auf das Schaubild zeigt: Vom Wesentlichen her sattelt die neue Euro 4-Regelung zur Bestimmung des Schalldruckpegels auf der alten Europa-Richtlinie 97/24/EG auf. Zumindest, was die generellen Anforderungen an die Örtlichkeit, die Anordnung der Messstrecke, die Position der Mikrofone, aber auch das generelle Testprozedere betrifft.
Praxisnahe Messmethode
Um die Dezibel-Werte besser vergleichen zu können, haben wir als drittes Messprozedere noch unseren eigenen, praxisnahen und realistischen Test durchgeführt. Der Testaufbau folgt im Wesentlichen den Vorgaben, wie wir sie bereits aus den Euro 3- und 4-Prüfungen kennen. Nur, dass wir jetzt keine feste Streckendistanz definieren, sondern die Mikrofone zur Aufzeichnung des Schalldruckpegels dort positionieren, wo die Motorräder in den Begrenzer rennen.
EU-Geräuschverordnung - Viel Lärm um Nichts?
Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die jedoch nicht dem deutschen Verkehrsministerium entstammen, sondern der Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europa, kurz UNECE. Diese Kommission, die bereits seit 1947 besteht, arbeitet in verschiedenen Sektoren Vorschläge zu wirtschaftlichen oder umweltpolitischen Themen aus und gibt diese an die Mitgliedsländer der UNECE weiter. Deutschland ist seit 1973 Mitglied der Kommission und damit eines von 56 Ländern weltweit, das die Vorschläge der UNECE in nationales Recht umsetzt.
Dies ist keineswegs die erste EU-Verordnung durch die UNECE bezüglich der Eindämmung des Motorenlärms von Motorrädern, sondern bereits die 4. Ab dem 1. 1. 2. Grenzwerterfüllung in allen evtl. 3. 4. Schalldämpfereinsätze (sog. 5.
Die UNECE-R 41.04 beinhaltet zudem das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 auf zunächst 78 und ab 2017 auf 77 dB(A) beinhaltet. Auch für die weitere Zukunft ist mit der Emissionsstufe 5 durch dieselbe EU-Verordnung schon vorgesorgt.
Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten.
Euro 4 und Auspuffklappen
Seit Januar 2017 gilt Euro 4. Die Norm bringt neben schärferen Abgaslimits auch andere Geräuschgrenzwerte. Speziell im Hinblick auf Klappensysteme im Auspuff sind da viele Befürchtungen laut geworden.
Euro 4 strenger? Das kann man so nicht sagen. Bisher war die Sache mit dem Auspuffgeräusch im Rahmen von Euro 3 so geregelt: Mit der Richtlinie 97/24/EG hatte das Europäische Parlament 1997 den maximal zulässigen Geräuschpegel für Motorräder und die Messmethoden zu dessen Ermittlung festgeschrieben.
Es gibt auch im Rahmen von Euro 4 keinen absoluten Geräuschgrenzwert, sondern einen genau definierten Bereich, in dem ein maximaler Schalldruck nicht überschritten werden darf. "Allerdings ist das Verfahren zur Messung jetzt aufwendiger", sagt Bastian Thomas, der KessTech-Entwickler. Brauchte eine Fahrgeräuschmessung mit einer bekannten Maschine nach Euro 3 etwa 20 Minuten, kann sie jetzt auch drei bis vier Stunden dauern.
Am Messaufbau ändert sich prinzipiell nichts. Doch statt wie bisher mit 50 km/h in die Messstrecke einzufahren, muss dieses Tempo (+/- ein km/h) nun auf Höhe der Mikrofone anliegen. Das umschreibt das schöne Wort "Zielbeschleunigung".
Kurz und knapp
- Auspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen. Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.
- Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement sind auch unter Euro 4 weiterhin legal.
- Für Maschinen, die unter Euro 3 typ- und erstzugelassen sind, gilt hinsichtlich der Nachrüstanlagen weiterhin dieser Standard. Außerdem gibt es Bestandsschutz, Euro 4 ist nicht rückwirkend.
- Bei Modellen mit einer Erstzulassung (ab 1.1.2017) respektive Homologation unter Euro 4 (ab 1.1.2016) hat auch der Nachrüstauspuff die Standards dieser Norm zu erfüllen.
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