Motorradlärm und die Euro-4-Norm: Eine detaillierte Analyse

Bei schönem Wetter zieht es viele Motorradfahrer auf kurvige, landschaftlich reizvolle Strecken. Doch der daraus resultierende Lärm wird für Anwohner oft zur Belastung.

Die Forderung nach Lärmobergrenzen

Die Länderkammer will einen Maximalwert von 80 Dezibel (db/A) durchsetzen, was in etwa der Lautstärke eines vorbeifahrenden Lkw entspricht. Auch Sounddesign, über das Fahrer die Geräuschkulisse einstellen können, soll verboten werden. Zudem wollen die Länder Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen an besonders belasteten Strecken ermöglichen. Die Entschließung des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung. Die entscheidet, ob und wann sie die Anregung umsetzen will.

Auch ein Motorradverband unterstützt feste Lärmgrenzen. "Wir fordern schon länger eine feste Lärmobergrenze, die in allen Fahrsituationen gilt", sagt Michael Lenzen, Vorsitzender des Bundesverbands der Motorradfahrer.

Kritik an den Plänen

Die unter Druck geratenen Motorradhersteller kritisieren den Bundesratsbeschluss erwartungsgemäß. "Die Forderung nach 80 Dezibel in allen Fahrzuständen ist unrealistisch", sagt der Sprecher des Industrieverbands Motorrad (IVM), Achim Marten. Es sei nicht definiert, bei welcher Geschwindigkeit, wo und wie gemessen werde, so Marten. Nicht alle Motorradfahrer sind gegen einen Grenzwert.

Er befürwortet zwar einen festen Grenzwert, stört sich aber ebenfalls an den 80 Dezibel. Der Bundesrat habe nicht definiert, ob die 80 Dezibel als Stand- oder Fahrgeräusch gedacht seien - und auch nicht, wie ein Messverfahren überhaupt aussehen solle, so Lenzen.

Glaubt man dagegen den Befürwortern der 80 Dezibel, ist gerade die Abstimmung der Grenzwerte mit Fachleuten schuld an unnötig lauten Motorrädern. "Offiziell wird der Grenzwert immer weiter heruntergeschraubt, auf der Straße werden die Motorräder aber immer lauter", sagt Holger Siegel, selbst Motorradfahrer und Vorsitzender der Vereinigten Arbeitskreise gegen Motorradlärm (VAGM).

Aktuelle Regelungen und ihre Lücken

Tatsächlich liegt der Grenzwert derzeit bei 77 db/A, also unter der geforderten Grenze. Gemessen werde beim Vorbeifahren, einmal mit und einmal ohne Beschleunigung, erklärt Industriesprecher Marten. Damit liegt er eigentlich heute bereits unter den geforderten 80 Dezibel. So dürfe eine Ducati Panigale, die nach dem bis 2016 gültigen Euro-3-Standard zugelassen wurde und unter Bestandsschutz fällt, maximal 80 Dezibel laut sein. Allerdings muss sie diesen Wert nur bei 36,6 km/h im dritten Gang einhalten, wendet Siegel ein. "Im Stand bei halber Nenndrehzahl darf sie dagegen 107 Dezibel laut sein, bei Vollgas ist sie noch deutlich lauter", so Siegel.

Auch bei der aktuellen Euro-4-Norm sei dieses Schlupfloch nicht geschlossen worden. Das liege an den Klappenauspuffen, die in fast allen modernen Maschinen verbaut seien, erklärt Siegel. Die sollen durch gezielte Eingriffe in den Abgasstrom eigentlich den Verlauf des Drehmoments verbessern - helfen gleichzeitig aber dabei, trotz immer höherer Spitzenleistungen die Lautstärkegrenzen in den Tests einzuhalten.

Motorradfahrerverband gegen Klappenauspuffe. "Die Motorräder sind so ausgelegt, dass der Klappenauspuff beim Lautstärketest geschlossen bleibt", erklärt der Vorsitzende Michael Lenzen. Für Lärmkritiker Siegel zeigen die Klappenauspuffe das grundlegende Problem: So hätten die Hersteller zu viel Einfluss auf die Gestaltung der Vorschriften: "Bisher gibt die Industrie Empfehlungen ab, die dann in Grenzwerte gegossen werden.

Fahrverbote als Kollektivstrafe

Deutlich größeres Konfliktpotenzial geht aber von den vom Bundesrat geforderten beschränkten Motorrad-Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen aus. Der Verband der Motorradfahrer sieht sie als Diskriminierung - und verweist auf andere, laute Verkehrsteilnehmer: "Wer nicht über Sportwagen und Quads redet, gleichzeitig aber Motorradfahrer an Wochenenden und Feiertagen auf bestimmten Strecken aussperren will, diskriminiert vier Millionen Menschen", so Verbandsvorsitzender Lenzen.

Auch der ADAC bezeichnet Kollektivstrafen für alle Motorradfahrer als nicht angemessen - und sie würden dem Autoclub zufolge lediglich dazu führen, dass die Biker auf andere Strecken ausweichen. "Bevor man neue Gesetze erlässt, sollten die vorhandenen Möglichkeiten erst einmal ausgeschöpft werden", so Lenzen.

Lärmkritiker Siegel will diese Argumentation nicht gelten lassen. "Der Lärm macht den eigenen Garten für viele Menschen unbenutzbar und schadet der Gesundheit", so Siegel. Motorradfahrer auf bestimmten Strecken auszusperren hält er deshalb nicht für diskriminierend.

Das Standgeräusch: Ein theoretischer Wert

Der Wert „Standgeräusch“ ist ein rein theoretischer Wert, der rein gar nichts über die Lautstärke während der Fahrt aussagt. Dies hat auch „Bikers Voice“ nochmals eindrucksvoll bewiesen. Es wurden unterschiedliche Motorrad-Typen und -klassen sowohl im Stand, bei der Beschleunigung und auch bei Volllast gemessen. Hierbei stellte sich schnell heraus, dass die Bikes, die ein sehr hohes eingetragenes „Standgeräusch“ besitzen, dieses während des normalen Fahrbetriebs überhaupt nicht erreichten.

Die Komplexität von Lärm

Lärm ist ein störendes, belästigendes oder auch gefährdendes, kurz unerwünschtes Geräusch. Was sich messen lässt, ist der Schall, bzw. der Druckpegel mit dem er sich in Gasen, Flüssigkeiten oder festen Stoffen ausbreitet. Die reine Druckangabe (Kraft/Fläche) ist eine wenig handliche Größe und so wurde der logarithmische Schalldruckpegel in dB eingeführt. Dies hat den Vorteil, dass man den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Gehörs besser beschreiben kann. Von 0 dB (Hörschwelle) bis 130 dB (Schmerzschwelle und Schädigung des Gehörs schon bei kurzzeitiger Einwirkung).

Gesetzliche Regelungen zur Lärmentwicklung

Wie laut darf ein neues Kraftfahrzeug sein? Das regelt in Deutschland der §49 StVZO. Dort wird auf mehrere EU-Richtlinien verwiesen. Diese Regeln für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gelten EU-weit. Das Messverfahren war dabei seit Jahrzehnten identisch. Nur die zulässigen Werte sind im Laufe der Jahre immer niedriger geworden. Die zulässigen Werte nach diesem Messverfahren liegen aktuell zwischen 74 (Pkw-Benziner) und 80 dB für Motorräder über 175 ccm oder Lkw über 150 kW. Zum 1.1.2016 wurde das Messverfahren radikal verändert und erweitert. Gemessen wird seitdem in mehreren Gängen und auch das Geräusch bei konstanter Fahrt. Gleichzeitig wurde der maximal zulässige Wert auf 77 dB für Motorräder gesenkt.

Euro 4 und Euro 5

Mit der Einführung der Euro 4 für Motorräder wurde das zulässige Fahrgeräusch für Motorräder am 01.01.2016 auf 77 db gesenkt. Mit Einführung der Euro 5 zum 01.01.2021 wurden die Abgasemissionen von Motorrädern um 1/3 verringert. Spätestens mit der Einführung der Euro 5b zum 01.01.2024 werden sich auch die Geräuschemissionen deutlich verschärfen.

Manipulationen und Zubehöranlagen

Die wenigsten Fahrzeuge, egal ob Auto oder Motorrad, bleiben während Ihrer Nutzungsphase unverändert. Was dabei zulässig ist, regelt in Deutschland § 22 StVZO. Auch hier wird wieder auf einige EU-Richtlinien verwiesen, die genau regeln, was vorgeschrieben ist, damit ein Bauteil eine EU Typ-Zulassung erhält.

In der noch gültigen EU-Richtlinie (97/24) steht klar, dass die geräuschdämpfende Wirkung einer Zubehörauspuffanlage zu prüfen ist. Es widerspricht der Erfahrung, dass Zubehöranlagen nicht lauter sind als Originalauspuffe und zahlreiche Messungen bestätigen das!

Die Rolle des Fahrers

Einen genau so großen Einfluss darauf, mit welchen Geräuschpegel die Umwelt belastet wird, hat der Fahrer. Egal ob Trecker, Pkw oder Motorrad. Wie beschrieben, sind die zulässigen Fahrgeräusche je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich. Beim Motorrad sind es vor allen die Geräusche aus dem Ansaug- und Auspufftrakt, die den Gesamtpegel beeinflussen. Problematisch wird es dann beim Beschleunigen. Hier sind Motorräder deutlich lauter als Pkw. Leider besonders in den Bereichen, die gerade an Ortsausgängen häufig vorkommen. Wie wir unsere Gashand nutzen, hat also einen wesentlich größeren Einfluss auf den emittierten Geräuschpegel als z.B. beim Auto.

Euro 4 und Auspuffklappen

Seit Januar 2017 gilt Euro 4. Die Norm bringt neben schärferen Abgaslimits auch andere Geräuschgrenzwerte. Speziell im Hinblick auf Klappensysteme im Auspuff sind da viele Befürchtungen laut geworden.

"Euro 4", sagt Bastian Thomas, "überhaupt kein Thema. Messverfahren haben sich gegenüber Euro 3 geändert, es ist aufwendiger, neue Anlagen zu homologieren. Aber wir haben es für viele Modelle schon geschafft, für andere sind wir gerade dabei. Alles gut, kein Problem. Es hört sich gut an, und es ist schön zu fahren. Und immer legal."

Euro 4-Geräuschgrenzwert bei 78 db(A). Für Maschinen mit Erstzulassung nach dem 1.1.2017 oder einer Typzulassung nach dem 1.1.2016 gilt ein Geräuschgrenzwert von 78 db(A). Die Richtlinie UNECE R41.04 ist die dazugehörige Gebrauchsanleitung. Sie beschreibt die Vorgehensweise für die Geräuschmessungen und definiert so einen genauen Bereich, in dem die 78 Dezibel einzuhalten sind.

Bastian Thomas von KessTech ist derselben Meinung. "Die Elektronik regelt die Klappen jetzt anders. Aber das ist Geschmackssache. Den meisten Leuten - Fahrern wie Anwohnern - wird es jetzt eher besser gefallen." Tatsächlich gibt es einige Modelle, so erzählt er, die nach ECE 41.04 getestet legal sind, während sie es nach der alten Richtlinie nicht wären.

Hintergrund: Was heißt laut?

Schall ist messbar, Schalldruck eine sehr komplex beeinflusste, aber bestimmbare Größe. Jeder Mensch aber nimmt Geräusche und Lautstärken anders wahr. Lärmempfinden ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Lärmbelastung kann zu gesundheitlichen Schäden führen.

Die UNECE und ihre Rolle

Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die jedoch nicht dem deutschen Verkehrsministerium entstammen, sondern der Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europa, kurz UNECE. In der Regel werden Vorgaben der UNECE von der EU zuerst in eine EU-Verordnung umgewandelt und dann an die Mitgliedsländer zur Umsetzung weiter gegeben.

Die UNECE-R 41.04 beinhaltet zudem das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 auf zunächst 78 und ab 2017 auf 77 dB(A) beinhaltet. Auch für die weitere Zukunft ist mit der Emissionsstufe 5 durch dieselbe EU-Verordnung schon vorgesorgt.

Euro 3- und Euro 4-Messungen im Vergleich

Experten werten die seit Euro 4 in Kraft getretene Geräuschverordnung ECE-R41 als wichtigen Erfolg in Sachen Lärmschutz. Eine gewisse politische Komponente darf bei der Verordnungsnovelle natürlich nicht außer Acht gelassen werden. So schien eine plakative Absenkung des bis zur Einführung von Euro 4 gültigen Fahrgeräuschs von 80 Dezibel dringend erforderlich gewesen zu sein. Mit dem neuen, sinnigerweise als "urban" bezeichneten Schalldruckpegel von 77 dB(A) hörte sich das zunächst auch sehr erfolgversprechend an.

Um die Dezibel-Werte besser vergleichen zu können, haben wir als drittes Messprozedere noch unseren eigenen, praxisnahen und realistischen Test durchgeführt. Der Testaufbau folgt im Wesentlichen den Vorgaben, wie wir sie bereits aus den Euro 3- und 4-Prüfungen kennen. Nur, dass wir jetzt keine feste Streckendistanz definieren, sondern die Mikrofone zur Aufzeichnung des Schalldruckpegels dort positionieren, wo die Motorräder in den Begrenzer rennen.

Marktübersicht der Fahr- und Standgeräusche

Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:

  • Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).
  • Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
  • Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
  • Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
  • Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
  • Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
  • Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
  • Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.

Die Tabellen geben einen Überblick über die Mehrzahl der aktuell angebotenen Leichtkraftrad- und Motorradmodelle und ihre amtlichen Fahr- und Standgeräuschwerte. Modelle mit gleicher Basis, ähnlichen Modellnamen und gleichen Geräuschwerten wurden zusammengefasst. Die Preise gelten dann als Basispreise bzw. als Preis des günstigsten Modells.

Fahrgeräusch: Es gibt drei Klassen

Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
  • Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
  • Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).

80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.

Vergleich der Fahrgeräusche verschiedener Motorradmodelle nach Euro 4

Motorradmodell Fahrgeräusch MOTORRAD-Messwerte bei Beschleunigung, L (wot) in dB(A) Fahrgeräusch bei konstant 50 km/h, L (crs) in dB(A) Fahrgeräusch Stadt, L (urban) in dB(A)
BMW Original (Euro 4) 79 71 74
BMW Original (Euro 3) 82 71 75
Akrapovic Slip on (Euro 4) 81 71 75
Bos Desert Fox (Euro 4) 82 71 75
Remus Black Hawk (Euro 4) 81 70 74

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