Ab dem 1. Januar 2021 gilt die neue Euro 5-Norm.
Verlängerung des Abverkaufs von Euro 4-Motorrädern
Der Abverkauf von Euro 4-Motorrädern ist verlängert worden. Um auch 2021 noch ein neues Euro 4-Motorrad erstmals zuzulassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese gelten nicht automatisch für Privatpersonen, die noch im alten Jahr eine neue, noch nie zugelassene Euro 4-Maschine gekauft haben und nun mit der Zulassung bis zum nächsten Frühjahr warten wollen, um ein wenig Kfz-Steuern und Haftpflicht zu sparen.
Hintergrundinformationen
Um auch 2021 noch Euro 4-Motorräder in den Verkehr bringen zu können, müssen sich die Hersteller für ihre restlichen Euro-4 Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung einholen. So sieht es eine Regelung vor, mit der die EU die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Hersteller abfedern will.
Für bereits verkaufte Fahrzeuge werden von den Herstellern natürlich keine Ausnahmen mehr beantragt, da diese nicht mehr zum Restbestand an Euro-4 Fahrzeugen gehören. Wer also 2020 noch ein neues Euro 4-Motorrad gekauft hat, sollte es auch unbedingt 2020 noch zulassen.
EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Motorradindustrie
Das Europaparlament hat für eine Entlastung der durch die Corona-Pandemie gebeutelten Motorrad-Hersteller gestimmt. Die EU will der Motorrad-Industrie in Europa helfen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.
Daher hat das EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Ende September 2020 entschieden, 2021 per Ausnahmeverordnung und einer neuen Covid-19-Maßnahme weit mehr Neuzulassungen von Euro 4-Motorrädern als im Rahmen der "auslaufenden Serie" zunächst vorgesehen zu genehmigen.
Unabhängig davon wird die für alle Hersteller verpflichtende Euro 5-Norm aber wie geplant zum 1. Auch sollen die beschlossenen Ausnahmen nur für Euro 4-Motorräder gelten, die zu Beginn des krisenbedingten Lockdowns im April 2020 bereits hergestellt waren.
Laut EU soll es sich dabei europaweit um über eine halbe Million Maschinen handeln bzw. gehandelt haben - ein Teil davon dürfte bereits verkauft und zugelassen sein.
In den jeweiligen Mitgliedsländern müssen die Hersteller bzw. Importeure nun einen Antrag auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung stellen und darin die Anzahl der Motorräder angeben, für die diese gelten soll. Die Regelung wurde jetzt mit der Zustimmung des EU-Parlaments rechtskräftig.
Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne Typgenehmigung.
Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von 10 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt.
Von Januar bis August wurden in Deutschland knapp 100.500 Motorräder neu zugelassen - fast 5.000 mehr als im gleichen Zeitraum des noch coronafreien Vorjahrs.
Voraussetzungen für die Zulassung nach dem 31.12.2024
Ein Pkw oder Lkw kann bis zum 31.08.2024 ohne Ausnahmegenehmigung erstmals zugelassen werden. Motorräder waren bis zum 31.12.2024 ohne Ausnahmegenehmigung erstzulassungsfähig.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten:
- Das Fahrzeug muss eine Übereinstimmungsbescheinigung besitzen, die vor dem 31.08.2024 ausgestellt wurde.
- Das Fahrzeug muss sich vor dem 31.08.2024 in der Europäischen Union (EU) befunden haben.
Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit mehrere Wochen dauern kann. Trotz Erfüllung der Antragsvoraussetzungen und Vorlage vollständiger Antragsunterlagen kann der Antrag abgelehnt werden.
Dabei ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an die vom europäischen Gesetzgeber vorgegebenen höchstzulässigen Stückzahlen und den begrenzten Zeitraum, in welchem die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestatten ist, gebunden. Soweit die Grenzen erreicht sind, kann eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr erteilt werden.
Mit der Ausnahmegenehmigung ist die Erstzulassung Ihres Fahrzeuges in Deutschland möglich. Bei vollständigen Fahrzeugen wie Pkw oder Lkw beträgt die Frist 12 Monate ab dem 31.08.2024.
Die Ausnahmegenehmigung kostet je Antrag für 1-10 Fahrzeug(e) 234 Euro. Ab dem 11. Für die zügige Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien verwenden Sie bitte die bereitgestellten Formulare.
Abgasnormen für motorisierte Zweiräder
Seit Juni 1999 gelten für motorisierte Zweiräder in der Europäischen Union einheitliche Grenzwerte (Euro 1) für die Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickstoffoxide (NOx), deren Einhaltung von im Rahmen der Typgenehmigung gezeigt werden muss.
Diese Grenzwerte werden in der EU-Richtlinie 97/24/EC festgelegt. Im Juni 2002 trat für die Typgenehmigung von Kleinkrafträdern die zweite Grenzwertstufe (Euro 2) nach der gleichen Richtlinie in Kraft. Für die Typgenehmigung von Krafträdern gilt die Stufe Euro 2 seit April 2003. Die Grenzwerte sind in der EU-Richtlinie 2002/51/EC festgelegt.
Während bei Euro 1 noch eine Differenzierung der Abgasgrenzwerte für Krafträder nach Motorart in Zweitakt- und Viertaktmodelle erfolgte, ist diese Trennung ab Euro 2 zugunsten einer Differenzierung nach Hubraum aufgehoben.
Seit Januar 2006 gilt für die Typgenehmigung von Krafträdern die Grenzwertstufe Euro 3, mit der eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte festgelegt wurde.
Außerdem enthält sie eine Änderung der Testzyklen, die nun auch die Emissionen in der Startphase und beim Warmlaufen des Motors in die Abgasmessung mit einbeziehen, was eine weitere HC- und CO-Reduktion notwendig macht.
Mit EU-Richtlinie 2006/72/EC sind die Messungen der Schadstoffe nach Euro 3 auch optional im weltweit harmonisierten Testzyklus „Worldwide harmonized Motorcycle Test Cycle“ (WMTC) möglich.
Der WMTC spiegelt eine motorradtypische Fahrweise wieder, mit der nahezu alle Motorradklassen weltweit erfasst werden können. Er gilt jedoch nicht für Mopeds und Quads.
Mit der Richtlinie 2013/60/EU der Kommission vom 27. November 2013 zur Anpassung von Richtlinie 97/24/EG wurde der Kaltstart für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einbezogen.
Ab Januar 2016 gilt die neue EU-Verordnung 168/2013. Sie enthält sehr ambitionierte Emissionsstandards unter anderem für Motorräder und Mopeds bis zu Emissionsstufe Euro 5.
Hier sind bis zum Jahr 2020 Grenzwerte für Verdunstungsemissionen (HC), Onbord-Diagnose (OBD), Lärm und Dauerhaltbarkeitsanforderungen in Bezug auf die Emission mindernden Bauteile vorgeschrieben.
Für Motorräder der Klasse L3e gelten die Abgasgrenzwerte der Stufe Euro 4 ab dem 1.1.2016, die Grenzwerte der Euro 5 ab dem 1.1.2020.
Auswirkungen der EURO 4-Norm
Die Einführung der EURO 4-Norm brachte erhebliche Veränderungen für die Hersteller mit sich, die gezwungen waren, die Emissionen in allen bisher getesteten Baureihen um die Hälfte zu reduzieren.Wichtig ist, dass für Fahrzeuge mit Benzinmotor noch keine Festlegung von Partikelemissionsnormen beschlossen wurde. Diese wurden erst ab der EURO 5- Norm geprüft, allerdings nur bei Motoren mit Direkteinspritzung (z. B.Die EURO 4-Norm für Pkw mit Dieselmotor bringt geringfügige Einschränkungen bei den Kohlenmonoxid-Emissionen (von 0,64 auf 0,50 g/km), aber deutlichere Einschränkungen bei Stickoxiden und Feinstaub mit sich. Diese letzte Änderung führte dazu, dass in Autos mit Dieselmotor der sogenannte Partikelfilter eingebaut wurde. DPF oder FAP. Die Einführung von EURO 4 war auch einer der Gründe dafür, dass Motoren mit Common-Rail- System gegenüber Motoren mit Pumpe-Düse-Einspritzung im Vorteil waren.Wichtige Hinweise für Motorradkäufer
Ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt die Euro-4-Norm, die von einer Menge Modellen nicht eingehalten werden kann. Wer bis Ende des Jahres zuschlägt, kann beim Abverkauf der auslaufenden Modelle ein Schnäppchen machen.
Darunter sind einige wunderschöne Motorräder, der Käufer muss sich dann allerdings beeilen, sein neues Bike noch dieses Jahr zuzulassen.
Die Euro-4-Norm gilt zwar schon seit Beginn des Jahres, aber nur für Motorräder, die 2016 neu auf den Markt gekommen sind.
Für Modelle, die bereits früher eine Typenzulassung in der EU hatten, läuft die Übergangsfrist am 1. Januar 2017 aus und dürfen danach nicht mehr zugelassen werden, falls sie nicht der Euro-4-Norm entsprechen.
Grenzwerte der Euro-4-Norm
Ein Blick auf die neuen Grenzwerte lohnt sich, denn hier hat sich eine Menge getan. Maximal sind in der Euro-4-Norm nun noch 1140 mg/km Kohlenmonoxid (CO) erlaubt. Zuvor waren es 2000 mg/km.
Darüber lag der Grenzwert bei 300 mg/km. Diese Hubraumgrenze ist entfallen, dafür hat sich der Gesetzgeber etwas Neues einfallen lassen. Künftig ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit entscheidend.
So sind nur noch 170 mg/km erlaubt, es sei denn, die Maschine schafft nicht mehr als 130 km/h. Da dürfen es 380 mg/km an unverbrannten Kohlenwasserstoffen sein.
Diese Tempogrenze spielt auch bei der Begrenzung von NOx eine Rolle. Die langsamen dürfen nur 70 mg/km ausstoßen, Zweiräder mit einem Spitzentempo von mehr als 130 km/h wird maximal 90 mg/km zugestanden. In der Euro-3-Norm waren es noch 150 mg/km.
In der ab 1. Januar 2020 geltenden Euro-5-Norm entfallen diese neuen Grenzen dann wieder. Ab da gelten folgende Maximalwerte in mg/km: 1000 (CO), 100 (HC), 60 (NOx).
Neu ist, dass in der Abgasnorm nun auch Grenzen für den Geräuschpegel festgelegt werden. Bis 80 cm3 sind maximal 75 dB(A) erlaubt, zwischen 81 und 175 cm3 77, darüber 80 dB(A).
Weitere Anforderungen der Euro-4-Norm
Die Euro-4-Norm bedeutet nicht einfach nur strengere Grenzwerte. Die EU hat eine ganze Liste an Voraussetzungen gestellt, was die Motorradhersteller arg ins Schwitzen brachte.
Beschweren durften sie sich sich freilich nicht, hatten sie doch im Vergleich zu Autos sehr lange stabile Grenzwerte. Die Euro 3 galt für neu homologierte Zweiräder ab dem 1. Januar 2006.
Als besonders schwierig entpuppte sich die On-Board-Diagnose, die permanent die abgasbeeinflussenden Systeme überwacht und auf die Daten reagieren soll. Das bedeutete für die Entwickler einen erheblichen Aufwand an Hard- und Software.
Schadstoffklassen und Umweltplaketten
In den deutschen Großstädten soll die Umweltbelastung durch den Straßenverkehr verringert werden. Die Folge: Seit 2008 gibt es Umweltzonen in den Zentren von 55 deutschen Städten. Du darfst nur mit einer gültigen Umweltplakette beziehungsweise Feinstaubplakette befahren werden.
Die Umweltplakette wird unterteilt in vier Schadstoffgruppen: keine Plakette, rote, gelbe und grüne Plakette. Nur, wenn die Plakette beweist, dass ein Fahrzeug nicht zu viele Schadstoffe abgibt, darf es die Zone befahren.
Die Schadstoffklasse entscheidet, ob ein Fahrzeug eine rote, gelbe, grüne oder gar keine Umweltplakette bekommt.
Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 (oder besser) erhalten eine grüne Plakette. Sie dürfen alle Umweltzonen befahren.
Die Schadstoffklasse bestimmt, zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche Umweltplakette es bekommt. Auch für das Befahren sogenannter Umweltzonen im In- und Ausland ist die Schadstoffklasse relevant.
Einfluss auf die Kfz-Steuer
Die jeweilige Schadstoffklasse hat auch einen Einfluss darauf, wie hoch deine Kfz-Steuer ausfällt. Anhand der ermittelten Klasse kann sehr übersichtlich berechnet werden, welche Kosten für das jeweilige Fahrzeug angesetzt werden.
Einen Einfluss auf die Prämienhöhe der Kfz-Versicherung hat die Schadstoffklasse allerdings nicht.
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