Kurzzeitkennzeichen sind in Deutschland eine praktische Lösung, um Motorräder oder andere Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen. Sie werden hauptsächlich für Überführungsfahrten oder Probefahrten verwendet. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Beantragung von Kurzzeitkennzeichen, insbesondere für Motorräder.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die in Deutschland für einen Zeitraum von maximal 6 Tagen verwendet werden dürfen. Sie werden umgangssprachlich auch als 5-Tages-Kennzeichen oder gelbes Kennzeichen bezeichnet. Der Hauptteil des Kennzeichens besteht aus den Buchstaben für den Zulassungsbezirk und einer bis zu sechsstelligen Ziffernfolge, die immer mit 03 oder 04 beginnt. Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist aber an Bedingungen gebunden.
Wofür werden Kurzzeitkennzeichen benötigt?
- Probefahrten: Bevor Sie ein Motorrad kaufen, können Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen eine Probefahrt durchführen, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs zu testen, sofern es nicht zugelassen ist.
- Überführungsfahrten: Wenn Sie ein Motorrad an einen anderen Ort überführen möchten, ist ein Kurzzeitkennzeichen notwendig.
Die eVB-Nummer: Der Schlüssel zur Zulassung
Für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, ist Ihr Nachweis über eine bestehende Kfz-Versicherung. Ohne gültige Haftpflichtversicherung bekommen Sie kein Kennzeichen - also auch kein Kurzzeitkennzeichen.
Was ist eine eVB genau?
Ihre Versicherung legt einen Datensatz mit Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Fahrzeug, Ihrer Versicherung und der Dauer des Versicherungsschutzes an. Damit die Zulassungsbehörde sofort und von überall darauf zugreifen kann, wird eine eVB-Nummer generiert. Die eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen oder reguläre Zulassungen sind siebenstellige Ziffernfolgen, die einer einzigen Person zugeordnet sind. Das spart Ihnen und der Zulassungsstelle viel Papierkram und Bearbeitungszeit, denn die Daten liegen direkt vor.
Woher bekommen Sie die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie von Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung oder von der Versicherung, bei der Sie Ihr Fahrzeug versichern möchten. Die eVB für Kurzzeitkennzeichen kann ganz leicht online beantragt werden. Direkt im Anschluss an den Onlineantrag erhalten Sie Ihre Kurzzeit-eVB. Bei CosmosDirekt können Sie die eVB für Dein Kurzzeitkennzeichen sofort online beantragen.
Gültigkeit und Kosten der Kurzzeit-eVB
Die Kurzzeit-eVB ist 5 Tage lang gültig. Mit der Kurzzeit-eVB kannst Du nur ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Brauchst Du ein zweites, musst Du eine neue eVB-Nummer anfordern. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei uns versichern und innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens zulässt, bleibt die 5-Tage-Haftpflichtversicherung durch die eVB kostenlos. Entscheidest Du Dich für einen anderen Versicherer oder lässt Dein Auto nicht regulär zu, berechnen wir 120 Euro für die Haftpflichtversicherung.
Vorteile der eVB
- Zeitersparnis: Durch die Digitalisierung sparen Sie viel Zeit und Papierkram. Alle Daten, die für das Kurzzeitkennzeichen benötigt werden, können über die eVB-Nummer online abgerufen werden.
- Schnell verfügbar: Sie bekommen Ihre Kurzzeit-eVB innerhalb weniger Minuten und können damit sofort zur Zulassungsbehörde gehen.
- Kostenlos: Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der entsprechenden Versicherung versichern, bleibt die Kurzzeit-Haftpflichtversicherung durch die eVB kostenlos.
Wie und wo beantragt man ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie erhalten Ihr Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl. Seit 2015 können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch am Fahrzeugstandort beantragen. Kurzzeitkennzeichen können über entsprechende Dienstleister auch online bestellt werden. Der Dienstleister übernimmt dann die Zulassung im entsprechenden Landkreis und übersendet die Kennzeichen mit der Post. Im Vergleich zum Selbstabholen der Kennzeichen ist der Service des Dienstleisters bequem. Je nach Zulassungsbezirk müssen Sie zudem die Unterlagen für die Zulassung zunächst im Original an den Anbieter schicken, sodass noch mehr Zeit verloren geht.
Mit der übermittelten Kurzzeit-eVB und den Zulassungsdokumenten musst du dann zur örtlichen Zulassungsstelle gehen. Dort meldest du dein Auto an und erstellst die Kurzzeitkennzeichen.
Notwendige Dokumente für die Beantragung
Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens für Ihr abgemeldetes Fahrzeug benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Bitte klären Sie vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.
Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen
Die bundesweit einheitlichen Gebühren bei der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen liegen bei 13,10 € einmalig. Abhängig vom gewählten Anbieter für Schilder können die Kosten etwas höher oder niedriger ausfallen. Zum Beispiel beginnen günstige Kurzzeitversicherungen für Autos mit einer Dauer von 5 Tagen bereits ab ungefähr 35,- Euro.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versichern Sie das Fahrzeug danach dauerhaft, verrechnen die meisten Versicherer die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen mit dem Vertrag.
Wichtige Hinweise
- Gültigkeit im Ausland: Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich grundsätzlich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.
- Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung (HU): Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
- Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht bei Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich immer nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung, es gibt also keine Kasko.
Tabelle: Kostenübersicht für Kurzzeitkennzeichen
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr (Zulassungsstelle) | 13,10 € |
| Schilderpaar | 25 € |
| Kurzzeitversicherung (5 Tage) | ab 35 € |
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