Junge Autofahrer sind meist stolz auf ihren Schein. Die kleine Plastikkarte beweist eindeutig, dass sie ein bestimmtes Kfz auf den Straßen führen dürfen. Doch was passiert, wenn man ohne die entsprechende Erlaubnis ein Motorrad fährt? Dieser Ratgeber erklärt, welche Konsequenzen drohen, insbesondere beim Fahren eines Motorrads der Klasse A2 ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
Führerschein vs. Fahrerlaubnis
Die Begriffe „Führerschein und Fahrerlaubnis“ werden oft synonym gebraucht. Ein feiner, doch bedeutender Unterschied trennt die beiden jedoch voneinander. Einfach gesagt bezeichnet der Terminus der Fahrerlaubnis die allgemeine Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Diese Erlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Führerschein hingegen ist das Dokument, auf welchem diese Berechtigung vermerkt ist. Zusätzlich enthält das Führerscheindokument spezifische Beschränkungen und Voraussetzungen zum Führen der Kfz. So steht etwa darin, ob Sie eine Brille zum Führen eines Fahrzeugs benötigen.
Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein vorweisen können. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne das Dokument erwischt, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
Nein, dabei handelt es sich um eine Straftat. Liegt keine Fahrerlaubnis vor, dürfen Sie nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen. Das Verkehrsrecht wertet diese drei Bedeutungen jedoch als unterschiedliche Tatbestände. Die entsprechenden Ahndungen unterscheiden sich extrem und reichen vom 10-Euro-Verwarngeld bis zur Haftstrafe. Dieser Ratgeber geht auf diese drei Delikte ein und erklärt jeweils, welche Konsequenzen für den Fahrer drohen.
Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer mit einem Motorrad - offiziell als Kraftrad bezeichnet - am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt dafür abhängig von Hubraum und Motorleistung eine entsprechende Fahrerlaubnis. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem mit einem Kraftrad unterwegs ist, muss für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem Motorrad mit einer Strafe rechnen.
Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:
- § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
- § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.
Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.
Konsequenzen beim Fahren ohne A2-Führerschein
Die Fahrerlaubnis ist immer an eine bestimmte Fahrzeugklasse gebunden. Besitzer einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis, die schwarz Motorrad fahren, riskieren nicht nur ihren Pkw-Führerschein. Je nach Einzelfall (ist man Wiederholungstäter, kommt es zum Unfall) droht sogar Gefängnis. Gleiches gilt auch für Halter bzw.
Die Strafen gelten nicht nur für den Fall, dass man mit nur einem Autoführerschein unberechtigterweise Motorrad fährt. Für jeden Kfz-Typ braucht man eine gesonderte Fahrerlaubnis (Pkw, Lkw, Bus, etc.). Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man aktuell keine Fahrerlaubnis hat. Es sei denn, dass Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wurde auf bestimmte Kfz-Typen beschränkt und man weiterhin Motorrad, aber zum Beispiel kein Pkw fahren darf.
Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Je nach Schwere der Tat, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitere Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Fahren ohne Führerschein meint hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Anders als beim Fahren ohne Führerschein, wo man lediglich das Führerschein-Dokument (EU-Führerschein im Scheckkartenformat bzw.
Fahren trotz Fahrverbot
Die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots fällt deutlich schwerer als eine Strafzahlung von 10 Euro aus. Ein Fahrverbot wird für ein, zwei oder drei Monate in Folge schwerwiegender Verstöße verhangen. Grundsätzlich gilt: Delikte, die laut Bußgeldkatalog 2025 mit mindestens 2 Punkten bestraft werden, haben ein Fahrverbot zur Folge. Sie stellen fest, dass diese Strafe insbesondere bei Verstößen, die den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer besonders gefährden.
Das führerscheinlose Führen eines Kfz während eines Fahrverbotes kann unter anderem dazu führen. Auch wenn Sie 8 Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Beim Fahrerlaubnisentzug verlieren Sie alle Führerscheinklassen mindestens sechs Monate lang. Die Sperrfrist kann aber auch länger dauern. Erst danach dürfen Sie eine Neubeantragung vornehmen.
Ausnahmen
Nicht jeder möchte einen Schein machen. Anderen Fahrern ist die Fahrerlaubnis entzogen wurden. In diesen Fällen darf dennoch am Straßenverkehr teilgenommen werden. Diese Ausnahmen sind in § 4 Absatz 1 der FeV definiert.
- Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas. Hier gilt aber die Bedingung, dass das Fahrzeug ob seiner Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann.
- Mobilitätshilfen. Ein zweispuriges Kfz gilt als Mobilitätshilfe, wenn es nicht breiter als 70 cm ist, über eine Plattform als Standfläche für den Fahrer verfügt, eine Haltestange hat, mit welcher der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung bremsen, beschleunigen und lenken kann, über eine Energievorratsanzeige verfügt und den entsprechenden Richtlinien verfügt (Siehe auch § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung).
- Motorisierte Krankenfahrstühle.
Bedenken Sie: Diese Kfz dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis führen - liegt hingegen ein Fahrverbot vor, könnte auch dies untersagt sein. Es liegt im Ermessen des Richters, ob das Verbot für alle Kfz im Straßenverkehr gilt. Er kann das Verbot auf bestimmte Klassen beschränken. Dies geschieht meist, wenn Sie die Notwendigkeit begründen, mobil zu sein.
Verantwortung des Fahrzeughalters
Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt.
Einziehung des Fahrzeugs
Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen. Dies folgt aber nicht zwangweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. Durch das Verkehrsrecht haben die zuständigen Behörden eine Auswahl an möglichen Ahndungen zur Hand um zu verhindern, dass Fahrer ohne Fahrerlaubnis Kfz im Straßenverkehr führen.
A2-Führerschein: Motorleistung und Anforderungen
Welche Anforderungen ein Motorrad der Klasse A2 erfüllen muss, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Motorleistung: maximal 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht: maximal 0,2 kW/kg
- Leistungsableitung: maximal 70 kW
Durch die begrenzte Motorleistung auf maximal 35 kW, erreichen die Krafträder beim A2-Führerschein rund 48 PS. Wollen Sie diese vollständig in Anspruch nehmen, muss das Motorrad aufgrund des vorgegebenen Verhältnisses von Leistung und Gewicht mindestens 175 kg auf die Waage bringen. Die Leistungsableitung ist vor allem für alldiejenigen relevant, die sich aktuell mit dem A2-Motorradführerschein zufriedengeben, aber zu einem späteren Zeitpunkt die Klasse A erwerben und nur ein Motorrad kaufen wollen.
Mehr Power dürfen die A2-Motorräder aber nicht haben, da sonst der Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
Ausbildung in der Fahrschule für A2-Führerschein
Wollen Sie den A2-Führerschein ohne den Vorbesitz einer anderen Motorradklasse erwerben, schreibt der Gesetzgeber für die Ausbildung in der Fahrschule folgende Ausbildungsbestandteile vor:
- 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
- 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)
Eine vorgeschriebene Anzahl von regulären Fahrstunden definiert der Gesetzgeber hingegen nicht. Hier ist also das Fahrkönnen des Führerscheinanwärters entscheidend.
Kosten für den A2-Führerschein
Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass auch der A2-Führerschein mit Kosten einhergeht. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt vor allem von der Anzahl der notwendigen Fahrstunden und somit vom Können des Fahrschülers ab. Darüber hinaus variieren die Ausgaben meist regional, weshalb sich ein Preisvergleich der Fahrschulen lohnen kann.
Wie sich die Kosten für dene A2-Führerschein zusammensetzen und welche Summen dabei im Durchschnitt anfallen, zeigt die nachfolgende Übersicht:
| Posten | Kosten (ungefähre Angaben) |
|---|---|
| Anmeldung in der Fahrschule | 150 - 350 Euro |
| Fahrstunde | 35 - 65 Euro |
| Sonderfahrt | 40 - 70 Euro |
| Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung | 50 - 100 Euro |
| Theoretische Prüfung | 22,49 Euro |
| Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung | 150 - 200 Euro |
| Praktische Prüfung | 121,38 Euro |
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