Fahren ohne Führerschein: Strafen für Motorradfahrer in Deutschland

Nur wer eine Fahrerlaubnis besitzt, darf ein Kraftfahrzeug (Kfz) wie Auto, Lkw oder Motorrad im Straßenverkehr führen. Während sich die meisten an diese Vorgaben halten, gibt es auch immer wieder Personen, die Ausnahmen für sich beanspruchen und auch ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein Auto fahren.

Fahrerlaubnis und Führerschein - Was ist der Unterschied?

Nicht immer ganz einfach ist es, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein voneinander zu trennen. Der Führerschein ist ein amtlich beglaubigtes Dokument und gleichzeitig Ausdruck der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wiederum ist die Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge.

Den Führerschein erhalten Fahranfänger mit Bestehen der Fahrprüfung. Er wird vom Prüfer ausgehändigt und dient dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Das heißt: Der Besitzer ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde dann zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen berechtigt. Ein Fahrer muss den Führerschein während jeder Fahrt bei sich haben. Dies schreibt Paragraph 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor.

Dort steht geschrieben: „Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Hält die Polizei Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle also an, sind Sie zum Vorzeigen des Führerscheins verpflichtet. Können Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, da Sie das Dokument zu Hause liegen oder ihr Portemonnaie verlegt haben, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein.

Fahren ohne Fahrerlaubnis - Eine Straftat

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument während der Fahrt angetroffen wurde - dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt - handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat. In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Mit § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis gesetzlich geregelt.§ 21 Absatz 1 StVG sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor, die dem Fahrzeugführer droht, der trotz Verbot oder fehlender Fahrerlaubnis ein Auto fährt. In § 21 Absatz 2 StVG steht, dass eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe demjenigen droht, der dabei fahrlässig handelt oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Verbots fährt.

Die Sanktionierungen beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gehen allerdings noch weiter. In § 21 Absatz 3 StVG ist geregelt, dass das Fahrzeug eingezogen werden kann, sollte der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sein.

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 21 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen rechnen, wenn er fahrlässig gehandelt hat.

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder gerade ein Fahrverbot verhängt ist, macht sich nach Paragraf 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das wird, je nach Einzelfall, mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Bei der Höhe der Strafe kommt es unter anderem darauf an, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und ob der Angeklagte bereits vorbestraft ist.

Hat der Fahrer noch nie einen Führerschein besessen, sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor. Etwas milder fällt die Strafe aus, wenn der Fahrer zwar grundsätzlich eine Fahrerlaubnis besitzt, diese aber entzogen oder ein Fahrverbot verhängt wurde.

Fahren ohne Motorradführerschein

Grundsätzlich ist zum Führen eines Motorrads eine passende Fahrerlaubnis erforderlich. Wer mit einem Motorrad - offiziell als Kraftrad bezeichnet - am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt dafür abhängig von Hubraum und Motorleistung eine entsprechende Fahrerlaubnis. Der Erwerb des Führerscheins setzt dabei üblicherweise eine Ausbildung in der Fahrschule und das erfolgreiche Abschneiden in Theorie- und Fahrprüfung voraus.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem mit einem Kraftrad unterwegs ist, muss für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem Motorrad mit einer Strafe rechnen. Unter § 21 Abs. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes oder nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes verboten ist, oder2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes oder nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes verboten ist.

Sind Sie hingegen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis und haben lediglich den Nachweis für diese zu Hause vergessen, droht keine Strafe. Denn ein Motorrad zu fahren, ohne den Führerschein mitzuführen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Auswirkungen auf die Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar grundsätzlich den Schaden Ihres Unfallgegners, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Sie kann allerdings von Ihnen anschließend bis zu 5.000 € Erstattung verlangen. Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem verschuldeten Unfall auch in diesem Fall den Schaden des Gegners bezahlt, kann sich das Geld wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen. Die Kaskoversicherung zahlt unter Umständen gar nicht. Das heißt, man bleibt auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen.

Halterhaftung

Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe. Achtung vor Halterhaftung: Nicht nur der Fahrer macht sich strafbar. Auch der Halter eines Fahrzeugs macht sich nach dem Straßenverkehrsgesetz strafbar, wenn er sein Fahrzeug wissentlich oder fahrlässig einer Person ohne Fahrerlaubnis überlässt.

Der Fahrzeughalter muss nämlich prüfen, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden. Es ist dabei unwichtig, ob der Halter die Fahrt angeordnet hat oder nur wissentlich zuließ. In der Regel muss der Halter ebenfalls mit einer Verurteilung nach Absatz 2 § 21 StVG rechnen, also einer abgemilderten Strafe.

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Nach einem Fahrverbot, z.B. wegen eines Tempoverstoßes, müssen Sie den Führerschein, also das Dokument, abgeben. Nach Ablauf der Zeit bekommen Sie den Führerschein wieder zurück. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und sechs Monaten dauern.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, z.B. wegen Drogenmissbrauchs oder Alkohols am Steuer, dann erlischt Ihre Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen. Sie muss nach Ablauf der Frist neu beantragt werden und ist, neben hohen Kosten, meistens mit dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden.

Was kostet Fahren ohne Führerschein?

In diesem Fall begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

Welche Konsequenzen zieht das Fahren trotz Fahrverbot nach sich?

Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Straftat. Während eines Fahrverbots ruht die Fahrerlaubnis, sodass ein Verstoß gegen das Fahrverbot wie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu ahnden ist.

Mögliche Konsequenzen und Maßnahmen

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird als Straftat behandelt und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
  • Verlängerung der Sperrfrist: Wenn Sie ohne Führerschein fahren, weil dieser Ihnen entzogen wurde, verlängert sich die Sperrfrist, in der Sie Ihren Führerschein nicht wiedererhalten.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): In bestimmten Fällen kann eine MPU angeordnet werden, um Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen.
  • Einziehung des Fahrzeugs: Unter Umständen kann das Fahrzeug, mit dem Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, eingezogen werden.

Um Strafen oder Sperren zu vermeiden oder zu mildern, gibt es verschiedene Ansätze. Das Gericht kann die freiwillige Abgabe des Führerscheins als Zeichen der Einsicht werten. Dies signalisiert, dass der Betroffene die Schwere seines Vergehens erkannt hat und bereit ist, die Konsequenzen zu tragen. Generell kann sich die Kooperation mit den Behörden positiv auf das Strafmaß auswirken. Außerdem ist es in vielen Fällen ratsam, einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts hinzuziehen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Ausnahmen

Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen das Fahren ohne Fahrerlaubnis erlaubt ist:

  • Mofas: Um Mofa zu fahren, wird kein Führerschein benötigt. Es reicht eine Prüfbescheinigung. Wer diese hat, kann auch ohne Fahrerlaubnis Mofa fahren.
  • Mobilitätshilfen: Hierzu zählen Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen dürfen.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle: Ohne Fahrerlaubnis dürfen auch einsitzige, elektrobetriebene Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt zur Beförderung körperlich behinderter Personen gedacht sind und ein Leergewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten, gefahren werden.
  • Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft: Hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge wie Stapler, die bauartbestimmt eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h nicht überschreiten.

Wo kann man ein Motorrad ohne Führerschein fahren?

Wollen Sie ein Motorrad fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich untersagt. So bieten zum Beispiel Fahrschulen spezielle Schnupperkurse an, die die Begeisterung fürs Motorrad wecken sollen. Die Veranstalter stellen dabei in der Regel die Motorräder sowie die benötigte Schutzkleidung zur Verfügung und vermitteln im Zuge einer Einweisung die wichtigsten Grundlagen. Anschließend können die Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum mit dem Motorrad fahren.

Wollen Sie mit einem eigenen Motorrad das Fahren lernen, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies zudem auf vielen Verkehrsübungsplätzen möglich.

Sie wollen ein Motorrad kaufen? Das Probefahren ohne passenden Führerschein kann im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat darstellen. Daher sollten Sie die Testfahrt in einem solchen Fall am besten auf einem Privatgelände durchführen. Zudem sollten Sie den Verkäufer im Vorfeld darüber informieren, dass Ihnen die Fahrerlaubnis fehlt.

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