Die Frage, ob das Fahren ohne KAT beim Motorrad legal ist, beschäftigt viele Motorradfahrer. Besonders im Hinblick auf ältere Modelle oder den Einbau von Zubehöranlagen stellt sich die Frage, ob der serienmäßige Katalysator entfernt werden darf oder muss. Grundsätzlich gilt, dass Motorräder, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, auch weiterhin über eine entsprechende Abgasreinigung verfügen müssen.
Für Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, dürfen auch EG-genehmigte Austauschschalldämpfer ohne Katalysator verwendet werden. Dies geht aus der EU-Gesetzgebung hervor und gilt, obwohl sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator häufig verschlechtert. Motorradfahrer dürfen nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EG-Typgenehmigung kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden Motorradtyp zugelassen sind.
Abgasnormen und Katalysatoren
Seit der Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrädern und Rollern die Regel, was durch die Novelle Euro 4 noch einmal verschärft wurde. Stichtag bleibt der 1.1.2006, da ist die Euro3 für die Mofas eingeführt worden.
Die Abgasuntersuchung (AUK) an Motorrädern, die serienmäßig einen geregeltem Katalysator haben, aber mit einem Austauschschalldämpfer ohne Kat ausgerüstet sind, nehmen die Mobilitätsberater wie folgt vor:
- Bei Abgaseinstufung bis Euro 2: Abgasprüfung im Leerlauf wie bei Krad ohne Kat: maximal zulässiger CO-Wert 4,5 Vol. %
- Bei Abgaseinstufung ab Euro 3: Abgasprüfung im erhöhten Leerlauf: Maximal zulässiger CO-Wert 0,3 Vol. % (oder Vorgabe des Motorradherstellers)
Motorräder bis zur Abgaseinstufung Euro 2 sind im alten Fahrzeugschein in Ziffer 1, 2. Zeile durch die Schlüsselnummern 00, 09 und 10 gekennzeichnet und im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld 14.1 mit 020, 029 und 0210 beschrieben.
Die Messwerte meiner CB (mit LeoVince Pott) wären nach den CO-Werten nach ja sogar Euro-3 tauiglich.
Laut einem Bekannten heißt es, dass bis Bj. 06 der Kat legal entfernt werden darf. Kat austragen ist nur möglich bis Baujahr März 2005 alles danach keinerlei Möglichkeit legal auszutragen! Bei mir ist der Kat nun aus den Papieren raus ...
Wo sitzt der Katalysator?
Grundsätzlich gelte es vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist. In der Regel kann man von außen nicht erkennen, wo bei einem Fahrzeug der Katalysator sitzt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage.
Bei einem Wechsel des Endschalldämpfers bleibt der Kat unberührt, somit alles legal. Beim Wechsel der Komplettanlage würde der Kat entfallen.
Die Kennzeichnungen im Einzelnen: Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Beispiel für die EG-Kennzeichnung: e12 in einem Rechteck und die Nummer 00456 G. Beispiel für eine ECE-Kennzeichnung: E 5792R-01 Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
Auswirkungen des Fahrens ohne KAT
Ist kein Kat vorhanden, gelangen die Schadstoffe ungefiltert in die Luft, was wiederum schlecht für die Umwelt ist. Es ist vollkommen uninteressant was das Ding für EG-BE hat ist da kein KAT drin schaft die Gurke nicht die Werte von 0,3 % CO gibt es keinen TÜV . Die Abgasuntersuchung Kraftrad "AUK" ist seit 01.04.2006 Bestandteil der im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Hauptuntersuchung.
Eine Fahrt ohne Katalysator kann allerdings auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Kat ist nämlich ein wichtiges Kriterium, um zu berechnen, wie hoch die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug ausfällt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, stimmt auch der Steuersatz nicht mehr. Dadurch kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Für diese Straftat droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Wenn er keinen Kat hat, ist er auch nicht erlaubt für ein Motorrad, das normalerweise einen Kat hat und Euro-2 erfüllt. ABE kann er trotzdem haben, aber dann müsstest Du die Schadstoffklasse im Brief von Euro-2 (was Du vermutlich hast?) auf Euro-1 ändern lassen.
Wenn man trotz Euro-2 einen Kat-losen Zubehörauspuff angebaut hat, könnte ein erfahrener (und fieser) TÜV-Prüfer, bei der AU auch einmal einen Blick auf die anderen angezeigten Messwerte werfen und falls die stark von den für Schalldämpfer mit Kat üblichen Werten abweichen, sich noch mal eingehender mit dem Schalldämpfer und seiner Zulassung für das betr. Mopped beschäftigen ...
Man darf den Kat entfernen wenn das Motorrad vor Baujahr 2007 ist. Vor 2007 musste ein Motorrad wenn es neu zugelassen wurde nur Euro 2 erfüllen, das erfüllt das Motorrad mit und ohne Kat. Nach 2006 müssen die Motoräder Euro 3 erfüllen und dafür wird ein Kat benötigt.
Zusätzlich sollte man noch erwähnen: wird der Kat ausgetragen gelten die AUK Bestimmungen eines Nicht-Kat Fahrzeugs. Ich glaube damit sollte die Frage ob man darf oder nicht darf geklärt sein.
Empfehlungen
Trotz dieser Möglichkeit, empfiehlt TÜV NORD Mobilität Motorradfahren, deren Motorrad serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet ist, nur noch Austauschschalldämpfer mit Katalysator zu verwenden: „Damit ist man auch künftig auf der sicheren Seite und trägt außerdem zum Schutz der Umwelt bei“, so Eggers.
Wer den Sound vom Motorrad verändern wolle, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sei, und das seien alle Zweiräder ab 2006, müsse sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Für alle Fälle gelte: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte vorweisen wie zuvor.
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