Wenn der letzte Schnee geschmolzen ist und die ersten Pflanzen blühen, dann ist es wieder so weit: Die Motorradsaison ist eröffnet. Grundsätzlich gilt: Für Motorradfahrer gelten laut Verkehrsrecht die gleichen Vorschriften wie für PKW-Fahrer auch.
Viele Motorradfahrer legen Wert auf das Aussehen ihres Bikes und möchten es individuell gestalten. Schicke Spiegel können ordentlich was hermachen oder zumindest den gewünschten Stil des Custombikes betonen. Doch was ist erlaubt und was nicht?
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel am Motorrad
Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Wie viele vorgeschrieben sind, ist jedoch abhängig vom Datum der Erstzulassung des Bikes. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus. Seither ist aber auch der rechte Außenspiegel Pflicht!
Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr. Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm. Liegt die Erstzulassung nach dem 1. Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge.
Fahrt Ihr ein älteres Fahrzeug mit StVZO Zulassung, so genügt eine Fläche von 60cm². Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel. Auch hatte die gute alte StVZO keine Probleme mit Plan-Spiegeln, die lediglich eine glatte Oberfläche besitzen.
Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein - wie sie sonst einen Blick nach Hinten ermöglichen sollten, wäre eh schleierhaft.
Vorschriften zu Rückspiegel und Außenspiegel in der StVZO
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich nicht nur Vorschriften zu Beleuchtungen, Reifen und Co. Paragraph 56 StVZO beschäftigt sich umfassend mit der Beschaffenheit von Spiegeln an und in Fahrzeugen. Hierzu zählen insbesondere Rückspiegel und Außenspiegel. Sie sollen der indirekten Sicht dienen und die Bereiche für den Fahrer einsehbar machen, die er selbst nicht einsehen kann - etwa weil sie sich hinter ihm und dem Fahrzeug befinden.
Welche Bestimmungen finden sich genau? „Kraftfahrzeuge müssen […] Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“ (§ 56 Absatz 1 StVZO)
Nicht nur im Auto sind Innenspiegel und Außenspiegel Pflicht. Die an Personenkraftwagen vorgeschriebenen Spiegel sind vor allem der Rückspiegel und die Außenspiegel. Es ist Vorschrift, diese Einrichtungen der Kraftfahrzeuge vor Fahrtantritt auf Ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Gegebenenfalls müssen die Fahrer die Autospiegel richtig einstellen.
FAQ: Rückspiegel
- Welche Spiegel muss ein Auto haben? Jeder Pkw muss laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über einen Rückspiegel und zwei Außenspiegel verfügen. Vor Fahrtantritt müssen diese auf ihre Funktionalität hin überprüft und ggf. richtig eingestellt werden.
- Was gilt für schwerere Kraftfahrzeuge? Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen benötigen zusätzlich zu den regulären Seitenspiegeln noch weitere Außenspiegel, die den sogenannten „toten Winkel“ besser abdecken. So soll Unfällen vorgebeugt werden.
- Was passiert, wenn mein Auto keinen Rückspiegel hat oder dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht? In solchen Fällen kann ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zukommen.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel :
Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, allerdings gibt es bei der Anbringung Spielraum. Aber es gibt einiges zu beachten. Wir haben bei Polizei und Verkehrsanwälten nachgefragt.
"Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München. Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann gibt es zu diesem Thema einiges zu beachten, was nicht nur für hängende Rückspiegel gilt.
Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Und was heißt das konkret?
Blickwinkel darf 55 Grad nicht übersteigen
Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt. Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten.
"Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal.", so die Rückmeldung eines Experten vom Deutschen Anwaltverein.
So prüft die Polizei
Ok, 55 Grad Blickwinkel maximal. Und wie überprüft das bitteschön die Polizei bei einer Verkehrskontrolle? Gar nicht: "Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht", so die Rückmeldung der Münchner Polizei auf unsere Anfrage. Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel. Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei. Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge."
In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf "einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann", wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben.
Europäische Regelung für Rückspiegel an Krafträdern
Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Wie viele Rückspiegel müssen es sein?
In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.
Grundsätzlich müssen sich Motorrad- und Kfz-Fahrer gleichermaßen an die Regeln der StVO halten. Dennoch gibt es Regeln, die nur für Biker gelten. Das gilt zum Beispiel für die Helmpflicht auf dem Motorrad.
Um sich und andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße nicht zu gefährden, muss ein Fahrzeug respektive Motorrad verkehrssicher sein. Auch beim Motorrad-Tuning gilt: Das Fahrzeug muss zugelassen und damit verkehrssicher sein.
Konsequenzen bei Verstößen
Das Fahren ohne rechten Außenspiegel kann in jedem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen.
Das kostet gerademal 15€. Jedoch legen sie dir dein Fahrzeug vor Ort still und es kommen dann noch Abschlepp- und Verwahrungskosten auf dich zu. Das ist ein B Verstoß. Der hätte ansich keine Folgen, allerdings gibt's da mittlerweile 3 Punkte dafür. Diese 3 Punkte auf einmal, führen in der Probezeit zum Führerscheinentzug. Dazu wird das Fahrzeug still gelegt und Du darfst ohne Spiegel keinen Meter mehr fahren. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Betriebserlaubnis erlischt, Kosten sind 50 Euro und drei Punkte (in der Probezeit).
Stellen Beamte bei einer Verkehrskontrolle einen Defekt der Spiegel fest bzw. gar ein Fehlen, können Sie ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben.
Allerdings sind die Ausmaße eines Verstoßes viel weitgehender. Nicht nur die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ist gemindert, wenn die Einrichtungen für die indirekte Sicht an Ihrem Fahrzeug nicht den Vorgaben entsprechen.
Auch die Eigengefährdung steigt, da Sie wesentlich schneller in einen Verkehrsunfall verwickelt werden können. Vor allem beim Überholen und Einordnen auf der Autobahn benötigen Sie Seiten- und Rückspiegel an Ihrem Auto.
Worauf ist beim Kauf eines Rückspiegels zu achten?
Der Rückspiegel bei einem Motorrad ist nicht nur ein Accessoire, sondern bietet den Fahrer eine höhere Sicherheit. Im Handel werden unzählige Rückspiegel in zahllosen Varianten angeboten. Obwohl das Angebot sehr groß ist, entspricht nicht jeder Rückspiegel den gesetzlichen Anforderungen bzw.
Wird ein neuer Rückspiegel am Motorrad montiert, sollte darauf geachtet werden, dass dieser ein E-Prüfzeichen aufweist. Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen können bei einer Kontrolle Probleme darstellen. Außerdem ist beim Rückspiegel auf die Form zu achten.
In der Regel ist ein Motorrad bereits vom Hersteller mit geeigneten Rückspiegeln ausgestattet. Diese Rückspiegel sind mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet. Geht ein Rückspiegel zu Bruch, so muss er ersetzt werden. Einige Motorradfahrer sind von den originalen Rückspiegeln, die der Hersteller verbaut, jedoch nicht begeistert. Der Handel bietet mittlerweile Rückspiegel in unterschiedlichen Varianten und Bauformen an. Oft möchten Fahrer Ihrem Fahrzeug durch besondere Rückspiegel ein gewisses Extra verpassen.
Werden die Rückspiegel bei einem Motorrad ersetzt oder neue Spiegel gewählt, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Das bedeutet, der gewählte Rückspiegel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung.
Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde.
Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden!
Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.
Um keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, muss ein Rückspiegel die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.
Besitzt ein Motorrad keinen Rückspiegel, darf es im öffentlichen Verkehr nicht gefahren werden, da dies nicht zulässig ist.
Erstzulassung ab dem 01.01.1990: 2 Rückspiegel sind dann verpflichtend, wenn das Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschreitet.
Möchte man einen neuen Rückspiegel auf seinem Motorrad montieren, ist bei der Wahl auf einige Faktoren zu achten:
- die Größe und Form des Spiegels: Er sollte aerodynamisch, ästhetisch und groß genug sein, um ausreichende Sicht zu bieten.
- das E-Prüfzeichen: Der Spiegel muss unbedingt ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Rückspiegel können ein Motorrad aufwerten und stellen sicher, dass der Verkehr hinter dem Motorrad ebenfalls gut überblickt werden kann.
Für Motorradfahrer besteht im Bereich der Auswahl im Großen und Ganzen freie Wahl der Spiegel, um dem Motorrad noch mehr Ausdruck zu verleihen. Wichtig ist bei der Wahl der Rückspiegel nur das E-Prüfzeichen!
Im Handel finden sich für jedes Motorrad unzählige verschiedene Größen, Formen und Farben von Rückspiegeln. Werden die Rückspiegel getauscht oder wegen Beschädigungen ersetzt, ist es ratsam, die originalen Rückspiegel trotzdem aufzubewahren.
Es ist empfehlenswert, keine zu kleinen Rückspiegel auszuwählen.
Rückspiegel, egal in welcher Form und Größe, leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr. Hierbei ist es egal, ob der Rückspiegel auf dem Lenker, am Lenkerende oder unterhalb des Lenkers montiert wird.
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