Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Moped: Welche Strafen drohen?

In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat. Dies gilt auch für Mopeds, Roller, E-Bikes und Quads. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist, riskiert empfindliche Strafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie die Stilllegung des Fahrzeugs. Unwissenheit schützt dabei nicht vor rechtlichen Konsequenzen.

Die jährliche Kennzeichenpflicht für Mopeds

Am 01. März eines jeden Jahres muss das Versicherungskennzeichen des Rollers erneuert werden. Nur durch die rechtzeitige Erneuerung des Versicherungskennzeichens gewährleisten Sie einen durchgehenden Versicherungsschutz und vermeiden eine Strafe.

Gesetzliche Grundlagen und Konsequenzen

Laut dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes besagt, dass das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechenden Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Wer erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe oder einem Gefängnisaufenthalt von bis zu einem Jahr Dauer rechnen.

Wer dabei zudem noch fahrlässig handelt, der muss davon ausgehen, dass die Geldbuße bis zu 180 Tagessätzen oder ersatzweise Freiheitsentzug als Strafe ausgesprochen werden kann. Fahrlässig handelt in diesem Zusammenhang wohl jeder, der ohne gültigen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Insbesondere die Gefährdung Dritter bildet hier für den Gesetzgeber die Handlungspflicht.

Besteht dann noch der Verdacht auf Vorsatz, ergibt sich für die Polizei die Pflicht, das kontrollierte Fahrzeug sicherzustellen. Inwiefern dies bei einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen der Fall ist, bleibt den Gerichten als Einzelfallentscheidung zu bewerten.

Punkte in Flensburg und Führerschein

Auch in Flensburg freut man sich über diese Tatbestände. Bis zu sechs Punkten drohen Personen, die sich ohne versichertes Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegen. Teil des öffentlichen Raumes sind übrigens auch Feldwege und andere öffentlich zugängliche Orte wie Parkplätze oder Tankstellen.

Gerade für junge Fahranfänger kann sich hier eine Konsequenz mit weitläufigen Folgen ergeben: Wer viele Punkte hat, der muss nicht nur mit einem Fahrverbot rechnen, sondern auch erstmal Abstand vom Führerschein für andere Fahrklassen nehmen. Wer eine Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er keine Zulassung zur Führerscheinprüfung erhält.

Insbesondere der Eintrag der Straftat ins Führungszeugnis kann für Einige zum Hindernis werden, wenn dieses beispielsweise für das Ergreifen eines Berufs eingereicht werden muss. So steht es dem Arbeitgeber zu, die Einstellung unter Hinweis auf dieses Delikt zu verweigern. Für Personen des öffentlichen Dienstes zieht ein solches Handeln sogar disziplinarische Konsequenzen nach sich.

Haftung als Fahrzeughalter

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass Ihr Auto nicht ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Selbst wenn Sie nicht die Fahrerin oder der Fahrer sind, haften Sie mit. Dies trifft auch zu, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt wird, dass keine Kfz-Versicherung vorhanden ist.

Wenn man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt und es zu einem Unfall kommt, haftet zunächst der Fahrer, der den Schaden verursacht hat, für alle Schäden gegenüber Dritten. Sind Sie die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter, werden Sie ebenfalls haftbar gemacht.

Versicherungspflicht und ihre Bedeutung

In Deutschland müssen alle Kraftfahrzeuge gesetzlich versichert sein. Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr sind keine Seltenheit. Eine kleine Unachtsamkeit kann einen großen finanziellen Schaden anrichten. Mit der Versicherungspflicht will der Gesetzgeber Sie und Dritte vor erheblichen Kosten schützen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Ein altes Sprichwort besagt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Dies trifft auch zu, wenn Sie unwissentlich ohne Versicherungsschutz fahren. Wenn Sie die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlen, wird Ihre Versicherung Sie anschreiben, um die rückständigen Beiträge einzufordern. Als letzter Schritt kann es zur Kündigung durch die Versicherung kommen. Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, fahren Sie ohne Versicherungsschutz. Die Behörden werden dann Ihr Fahrzeug stilllegen. Sie müssen Ihren Fahrzeugschein abgeben.

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder

Für Mopeds, Roller, E-Scooter oder Quads ist eine Haftpflichtversicherung und damit ein Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Autos benötigen Sie für diese Kleinkrafträder kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für Autos notwendig ist. Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Moped-Versicherung.

Das Versicherungskennzeichen ist speziell für Kleinfahrzeuge wie Mopeds, Roller E-Bikes und Quads bestimmt. Das Kfz-Kennzeichen ist für Pkws, Motorräder, Wohnmobile oder Camper vorgesehen. Auch Zweiräder mit einem Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde benötigen ein Kfz-Kennzeichen.

Gültigkeit und Erneuerung des Versicherungskennzeichens

Es hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jährlich. Nur durch die rechtzeitige Erneuerung des Versicherungskennzeichens gewährleisten Sie einen durchgehenden Versicherungsschutz und vermeiden eine Strafe.

Das Versicherungskennzeichen für Ihr Moped oder Ihren Roller können Sie nicht online erneuern. Das bedeutet: Sie schließen jedes Jahr erneut eine Mopedversicherung für Ihr Fahrzeug ab.

Fahren mit dem Auto der Eltern ohne Versicherungsschutz

Die bestandene Führerscheinprüfung ist für die meisten jungen Erwachsenen ein wichtiger Moment. Bis zum eigenen Auto kann es aber noch ein langer Weg sein. Daher nutzen viele Führerschein-Neulinge anfangs das Auto der Eltern mit. Befassen Sie sich auf jeden Fall mit dem Thema „Kfz-Haftpflichtversicherung“, bevor Sie das Auto Ihrer Eltern nutzen. Sonst kann es sein, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben.

Das Fahren eines Autos ohne Versicherungsschutz ist nicht nur eine Vertragsverletzung, es birgt auch große finanzielle Risiken. Stellen Sie daher sicher, dass Sie mitversichert sind, bevor Sie das Auto Ihrer Eltern nutzen. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Eltern die Versicherungspolice hinsichtlich der bestehenden Regelungen für Zusatzfahrer.

Die Police der Kfz-Haftpflichtversicherung ist normalerweise auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter ausgestellt. Wenn jemand anderes das Auto regelmäßig fahren möchte, kann der Versicherungsschutz auf zusätzliche Fahrer ausgeweitet werden. Gut zu wissen: Die Eintragung eines zusätzlichen Fahrers ist mit Kosten verbunden und es erfolgt eine Neuberechnung der Prämie.

Temporärer Versicherungsschutz und Zweitwagenregelung

Benötigen Sie den Versicherungsschutz in der Autoversicherung Ihrer Eltern nur für einen bestimmten Zeitraum? Zum Beispiel für den langersehnten Roadtrip oder bis Sie Ihr eigenes Fahrzeug erhalten? Bei vielen Versicherern ist es möglich, Zusatzfahrer temporär in den Versicherungsvertrag einzuschließen.

Die Zweitwagenregelung kann auch eine gute Option sein, wenn Sie sich ein Auto kaufen wollen. Die Versicherung ist dann wesentlich günstiger, als wenn diese direkt auf Sie läuft. In die R+V-Autoversicherung lassen sich Fahranfänger unter 23 mit dem Zusatzbaustein „Zusatzfahrer“ einschließen. Zudem können Sie einfach das Mindest- und Höchstalter aller Fahrerinnen und Fahrer angeben, sodass alle Fahrzeugnutzer automatisch versichert sind.

Unterscheidung zwischen Kfz- und Versicherungskennzeichen

Das Versicherungskennzeichen ist speziell für Kleinfahrzeuge wie Mopeds, Roller E-Bikes und Quads bestimmt. Das Kfz-Kennzeichen ist für Pkws, Motorräder, Wohnmobile oder Camper vorgesehen. Auch Zweiräder mit einem Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde benötigen ein Kfz-Kennzeichen.

Das Kfz-Kennzeichen für Ihr Auto oder Motorrad erhalten Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle. Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie für die Fahrzeuganmeldung benötigen?

Anbringung des Versicherungskennzeichens

Versicherungskennzeichen müssen gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs unterhalb der Schlussleuchte und mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht werden. Nein, das Kfz-Kennzeichen ist speziell für das jeweilige Fahrzeug ausgestellt und darf nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugen ausgetauscht werden. Es muss am entsprechenden Fahrzeug angebracht sein, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Keine Ausnahmen beim Versicherungsschutz

In Deutschland gibt es keine „Schonfrist“, während der Sie ohne Versicherungsschutz fahren dürfen. Wenn Sie von der Polizei beim vorsätzlichen Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt werden, gilt das als Straftat.

Nein, es gibt keine Ausnahmen, bei denen es erlaubt ist, ohne gültiges Kfz- oder Versicherungskennzeichen zu fahren. Die Versicherungspflicht gilt für alle Kfz, Roller und Kleinfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Versicherungsschutz bei Nutzung durch Dritte

In der Regel ist die Versicherungspolice auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter ausgestellt. Wenn jemand anderes Ihr Auto oder Moped fährt, sollten Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären.

Anders als bei Ihrem Kfz brauchen Sie für Ihr Moped, Mofa oder Ihren Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm keine Zulassung bei der Zulassungsstelle.

Bußgelder und Strafen im Überblick

Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mopeds, Mofas oder Rollern wird in Deutschland mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Allerdings ist zu beachten, dass das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens auch bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht. Dies stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und kann als Straftat gewertet werden, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Kleinkrafträder und Führerschein

Wenn Ihnen das Fahrrad zu langsam, das Motorrad zu gefährlich und das Auto zu teuer sind, könnten Sie sich womöglich für ein anderes Fortbewegungsmittel interessieren: das Kleinkraftrad. Es handelt sich hierbei nicht um eine bestimmte Art von Fahrzeug, sondern eine ganze Fahrzeugklasse, zu der u. a. Mofas, Mopeds, S-Pedelecs und Motorroller zählen.

Wollen Sie ein Kleinkraftrad fahren, müssen Sie die Führerscheinklasse AM besitzen. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A1, A2, A oder T, ist die Klasse AM bereits in diesem enthalten. Für ein Mofa wird lediglich eine Prüfbescheinigung benötigt, aber auch diese ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits einen Führerschein (jede mögliche Klasse) besitzen. Und wurden Sie vor dem 1. April 1965 geboren, benötigen Sie sogar weder Prüfbescheinigung noch Führerschein, um ein Mofa führen zu dürfen.

Versicherungspflicht für Kleinkrafträder

Sie sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kleinkraftrad abzuschließen und dieses mit einem Versicherungskennzeichen zu versehen. Ohne Versicherung kann Ihnen eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe drohen.

Definition Kleinkraftrad

Die oben aufgeführte Definition hilft dabei zu klären, ob es sich bei einem bestimmten Fahrzeugmodell um ein Kleinkraftrad handelt oder nicht. Um ein Kleinkraftrad im öffentlichen Raum führen zu dürfen, benötigen Sie die Fahrerlaubnisklasse AM. So legt es § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest. Diese Klasse können Sie entweder durch ein entsprechendes Fahrschultraining mit anschließender Prüfung erwerben oder Sie besitzen sie längst, weil Sie bereits im Besitz eines Führerscheins der Klassen A, A1, A2, B oder T sind. Denn diese Klassen enthalten automatisch auch die Klasse AM.

Wollen Sie die Fahrerlaubnisklasse AM in der Fahrschule erwerben, müssen Sie das vorgeschriebene Mindestalter erfüllen. Dieses betrug gemäß § 10 Abs. 1 FEV üblicherweise 16 Jahre, seit April 2020 steht es jedoch jedem Bundesland frei, das Mindestalter auf 15 Jahre zu senken. Viele Länder haben dies auch bereits getan wie z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Bei dieser Regelung gilt allerdings die Auflage, dass die Führerscheininhaber, solange sie das 16.

Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht

Eine Ausnahmeregelung besteht außerdem für Kleinkrafträder, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1b FEV). Diese dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis fahren. Es handelt sich hierbei üblicherweise um Mofas. Für diese benötigen Sie keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

Mitnahme von Kindern

Wollen Sie auf Ihrem Kleinkraftrad ein Kind unter 7 Jahren mitnehmen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein (§ 10 Abs. 4 FeV). Dies gilt in jedem Bundesland und auch auf dem Mofa.

Versicherungskennzeichen statt Zulassung

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) benötigen Sie keine Zulassung für Ihr Kleinkraftrad, weshalb es auch kein Kfz-Kennzeichen aufweisen muss. Sie müssen allerdings eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kleinkraftrad abschließen und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen an Ihrem Fahrzeug montieren. Fehlt dieses Nummernschild an Ihrem Kleinkraftrad, drohen 40 Euro Bußgeld. Und haben Sie es unterlassen, die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abzuschließen, begehen Sie sogar eine Straftat. Dies kann Ihnen gemäß § 6 Abs.

Vorschriften der StVZO

Abschließend wollen wir noch einige Vorschriften der StVZO in Bezug aufs Kleinkraftrad auflisten. Diese legen fest, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Ihr Kleinkraftrad auf öffentlichen Straßen geführt werden darf. So gilt u. a. Zweirädrige Kleinkrafträder müssen Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe (d. h.

Funktion des Versicherungskennzeichens

Dabei handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig. Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben.

Sanktionen bei Verstößen

Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro vor. Welches Fehlverhalten beim Versicherungskennzeichen außerdem geahndet wird und wie hoch die Sanktionen ausfallen, verrät diese Tabelle.

Vergehen Sanktion
Sie händigten bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen aus. Verwarngeld
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte, bzw. Strafe gemäß Pflichtversicherungsgesetz

Gültigkeit im Ausland

Wer mit seinem Moped oder Roller unsere europäischen Nachbarn besuchen möchte, kann dies in der Regel ohne Probleme tun. Denn das Versicherungskennzeichen behält im Ausland seine Gültigkeit.

E-Bikes und S-Pedelecs

Im Alltag werden meist alle Elektrofahrräder pauschal als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich lassen sich dabei aber verschiedene Typen differenzieren, für die unterschiedliche Vorgaben gelten. Am verbreitetsten ist das sogenannte Pedelec. Dessen Motor unterstützt die Tretbewegung des Fahrers, sodass dieser damit maximal 25 km/h erreicht. Bei einer höheren Geschwindigkeit schaltet der Motor aus, weshalb das Pedelec rechtlich mit dem normalen Fahrrad gleichgestellt ist. Beim S-Pedelec arbeitet die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und somit gilt dieses als Kleinkraftrad. Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse AM und es greift die gesetzliche Helmpflicht.

Beantragung des Versicherungskennzeichens

Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung. Diese Angaben können Sie der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) entnehmen. Ein gültiger Vertragsschutz entsteht aber grundsätzlich nur, wenn die Angaben der Wahrheit entsprechen.

Kosten und Gültigkeit

Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen. Haben Sie den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, sendet Ihnen die Versicherung das Kennzeichen zu.

Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März. Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor. In welchem Jahr (beginnend ab dem 01.

Befestigung des Versicherungskennzeichens

Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen. Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.

Verlust oder Diebstahl des Versicherungskennzeichens

Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.

Ummeldung des Versicherungskennzeichens

In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen.

Verhaltensweisen und Sanktionen

Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz.

Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet. Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.

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