Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Moped: Welche Strafen drohen?

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass Ihr Auto nicht ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Laut dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Selbst wenn Sie nicht die Fahrerin oder der Fahrer sind, haften Sie mit. Dies trifft auch zu, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt wird, dass keine Kfz-Versicherung vorhanden ist.

Auch wer mit seinem Moped, Roller, E-Bike oder Quad ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Das Fahren eines motorisierten Zweirads ohne Versicherung ist ebenfalls strafbar. Wer ohne Versicherungsschutz Auto oder Zweirad fährt, begeht eine Straftat. In Deutschland müssen alle Kraftfahrzeuge gesetzlich versichert sein.

Die Bedeutung der Kfz-Haftpflichtversicherung

Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr sind keine Seltenheit. Eine kleine Unachtsamkeit kann einen großen finanziellen Schaden anrichten. Mit der Versicherungspflicht will der Gesetzgeber Sie und Dritte vor erheblichen Kosten schützen. Wenn Sie einen Unfall verursachen und das Fahrzeug ist nicht versichert, haften Sie persönlich für den entstandenen Schaden.

Wenn man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt und es zu einem Unfall kommt, haftet zunächst der Fahrer, der den Schaden verursacht hat, für alle Schäden gegenüber Dritten. Sind Sie die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter, werden Sie ebenfalls haftbar gemacht. Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Versicherungspflicht für Mopeds und Roller

Für Mopeds, Roller, E-Scooter oder Quads ist eine Haftpflichtversicherung und damit ein Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Autos benötigen Sie für diese Kleinkrafträder kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für Autos notwendig ist. Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Moped-Versicherung.

Es hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jährlich. Nur durch die rechtzeitige Erneuerung des Versicherungskennzeichens gewährleisten Sie einen durchgehenden Versicherungsschutz und vermeiden eine Strafe.

Das Versicherungskennzeichen im Detail

Das Versicherungskennzeichen, teilweise auch Moped-Kennzeichen genannt, muss jährlich am 1. März erneuert werden und ersetzt das Kfz-Kennzeichen, das zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge aufweisen. Nicht nur entsprechende Fahrzeuge mit einer Mopedversicherung müssen dieses Kennzeichen als Nachweis für die bestehende Versicherung aufweisen.§ 52 FZV legt fest, dass nach Zahlung der Versicherungsprämie dem Halter von dem Versicherer auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer dazugehörigen Bescheinigung ausgestellt wird. Versicherungen sind ab diesem Zeitpunkt gültig.

Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.

In § 53 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen. So beschreibt Absatz 1 die Farbänderung, die jedes Jahr stattfindet:“ Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz auf weißem Grund zu sein, im Verkehrsjahr 2024 blau auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2025 grün auf weißem Grund. Die Farben haben sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung zu wiederholen. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen zu haben. Ein Versicherungskennzeichen kann erhaben sein. Ein Versicherungskennzeichen darf nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung eines Versicherungskennzeichens hat dem Muster und den Angaben in Anlage 17 zu entsprechen.“

Versicherungskennzeichen müssen gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs unterhalb der Schlussleuchte und mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht werden.

Versicherungskennzeichen 2025

Für Halter von Mofas, Mopeds, Rollern und Elektrokleinstfahrzeugen gilt ab dem 1. März 2025 eine wichtige Regel: Das neue grüne Versicherungskennzeichen muss montiert sein. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen - denn ohne gültiges Versicherungskennzeichen erlischt der Versicherungsschutz.

Der Austausch des Versicherungskennzeichens ist einfach: Wer eine Kennzeichenfolie besitzt, muss lediglich den neuen Aufkleber anbringen. Das Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas, Roller und Elektrokleinstfahrzeuge gibt's nicht beim Straßenverkehrsamt, sondern ausschließlich bei Versicherungen. Der Prozess ist einfach:

  1. Versicherung auswählen: Du kannst das Kennzeichen bei vielen Anbietern wie Allianz, HUK, ADAC, DEVK, LVM oder WGV beantragen. Vergleiche die Beiträge für die Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung (ab ca. 40 Euro pro Jahr).
  2. Online, telefonisch oder vor Ort beantragen: Viele Versicherungen bieten eine Online-Bestellung an, die oft nur wenige Minuten dauert. Alternativ kannst du das Kennzeichen auch bei Versicherungsbüros, Bankfilialen oder Postfilialen einiger Anbieter direkt mitnehmen.
  3. Kennzeichen erhalten und montieren: Nach der Bestellung bekommst du das Kennzeichen per Post oder direkt vor Ort. Falls dein Fahrzeug für Kennzeichenfolien vorgesehen ist, erhältst du einen Aufkleber, den du einfach auf die Trägerplatte klebst.
  4. Ab dem 1. März fahren: Dein grünes Kennzeichen ist ab dem 1. März 2025 gültig und läuft bis zum 28. Februar 2026. Mit dem alten Kennzeichen darfst du ab März nicht mehr fahren oder das Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellen.

Das neue grüne Versicherungskennzeichen ist bis zum 28. Februar 2026 gültig. Wer es nicht rechtzeitig wechselt, riskiert hohe Strafen. Gleichzeitig ist es eine gute Gelegenheit, das Fahrzeug fit für die neue Saison zu machen - für mehr Sicherheit und sorgenfreie Fahrten.

Kosten für das Versicherungskennzeichen 2025

Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen bei circa 40 Euro. Bei zusätzlicher Teilkaskoversicherung liegen die Beiträge zwischen 80 und 100 Euro, abhängig vom Versicherungsanbieter.

Bußgelder und Strafen

Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mopeds, Mofas oder Rollern wird in Deutschland mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Allerdings ist zu beachten, dass das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens auch bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht.

Dies stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und kann als Straftat gewertet werden, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Zusätzlich sammelst du mit so einer Aktion auch noch Punkte in Flensburg und wirst damit wahrscheinlich eine Sperre für den Autoführerschein bekommen.

Tabelle: Sanktionen für Verstöße gegen die Versicherungspflicht

Verstoß Sanktionen
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen 40 Euro Bußgeld
Fahren ohne Versicherungsschutz (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Nicht Mitführen der Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen Verwarngeld in Höhe von 10 Euro

Weitere wichtige Punkte

  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: Auch wenn Sie unwissentlich ohne Versicherungsschutz fahren, drohen rechtliche Konsequenzen.
  • Beiträge nicht bezahlt: Wenn Sie die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlen, kann es zur Kündigung durch die Versicherung kommen. Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, fahren Sie ohne Versicherungsschutz. Die Behörden werden dann Ihr Fahrzeug stilllegen.
  • Keine „Schonfrist“: In Deutschland gibt es keine „Schonfrist“, während der Sie ohne Versicherungsschutz fahren dürfen.

Sonderfall: Nutzung des Autos der Eltern

Die bestandene Führerscheinprüfung ist für die meisten jungen Erwachsenen ein wichtiger Moment. Bis zum eigenen Auto kann es aber noch ein langer Weg sein. Daher nutzen viele Führerschein-Neulinge anfangs das Auto der Eltern mit. Befassen Sie sich auf jeden Fall mit dem Thema „Kfz-Haftpflichtversicherung“, bevor Sie das Auto Ihrer Eltern nutzen. Sonst kann es sein, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben.

Das Fahren eines Autos ohne Versicherungsschutz ist nicht nur eine Vertragsverletzung, es birgt auch große finanzielle Risiken. Stellen Sie daher sicher, dass Sie mitversichert sind, bevor Sie das Auto Ihrer Eltern nutzen. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Eltern die Versicherungspolice hinsichtlich der bestehenden Regelungen für Zusatzfahrer.

Die Police der Kfz-Haftpflichtversicherung ist normalerweise auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter ausgestellt. Wenn jemand anderes das Auto regelmäßig fahren möchte, kann der Versicherungsschutz auf zusätzliche Fahrer ausgeweitet werden. Gut zu wissen: Die Eintragung eines zusätzlichen Fahrers ist mit Kosten verbunden und es erfolgt eine Neuberechnung der Prämie.

Benötigen Sie den Versicherungsschutz in der Autoversicherung Ihrer Eltern nur für einen bestimmten Zeitraum? Zum Beispiel für den langersehnten Roadtrip oder bis Sie Ihr eigenes Fahrzeug erhalten? Bei vielen Versicherern ist es möglich, Zusatzfahrer temporär in den Versicherungsvertrag einzuschließen.

Die Zweitwagenregelung kann auch eine gute Option sein, wenn Sie sich ein Auto kaufen wollen. Die Versicherung ist dann wesentlich günstiger, als wenn diese direkt auf Sie läuft. In die R+V-Autoversicherung lassen sich Fahranfänger unter 23 mit dem Zusatzbaustein „Zusatzfahrer“ einschließen. Zudem können Sie einfach das Mindest- und Höchstalter aller Fahrerinnen und Fahrer angeben, sodass alle Fahrzeugnutzer automatisch versichert sind.

Kleinkrafträder: Definition und Führerschein

Wenn Ihnen das Fahrrad zu langsam, das Motorrad zu gefährlich und das Auto zu teuer sind, könnten Sie sich womöglich für ein anderes Fortbewegungsmittel interessieren: das Kleinkraftrad. Es handelt sich hierbei nicht um eine bestimmte Art von Fahrzeug, sondern eine ganze Fahrzeugklasse, zu der u. a. Mofas, Mopeds, S-Pedelecs und Motorroller zählen.

Um ein Kleinkraftrad im öffentlichen Raum führen zu dürfen, benötigen Sie die Fahrerlaubnisklasse AM. Diese Klasse können Sie entweder durch ein entsprechendes Fahrschultraining mit anschließender Prüfung erwerben oder Sie besitzen sie längst, weil Sie bereits im Besitz eines Führerscheins der Klassen A, A1, A2, B oder T sind. Denn diese Klassen enthalten automatisch auch die Klasse AM.

Wollen Sie die Fahrerlaubnisklasse AM in der Fahrschule erwerben, müssen Sie das vorgeschriebene Mindestalter erfüllen. Dieses betrug gemäß § 10 Abs. 1 FEV üblicherweise 16 Jahre, seit April 2020 steht es jedoch jedem Bundesland frei, das Mindestalter auf 15 Jahre zu senken. Viele Länder haben dies auch bereits getan wie z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Bei dieser Regelung gilt allerdings die Auflage, dass die Führerscheininhaber, solange sie das 16.

Eine Ausnahmeregelung besteht außerdem für Kleinkrafträder, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1b FEV). Diese dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis fahren. Es handelt sich hierbei üblicherweise um Mofas. Für diese benötigen Sie keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

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